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Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 26.01.2012, 23:06
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Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag

Hallo,

Student S hat am 24.7.11 einen Vertrag über 24 Monate im Fitness-Studio abgeschlossen. Da er allerdings wusste, dass er im September für 6 Monate im Ausland ist, hat vor Vertragsabschluss ausdrücklich gefragt, ob man den Vertrag für diese Zeit stilllegen könnte ohne zahlen zu müssen; dies wurde bejaht. Euphorisch über die guten Aussichten hat Student S nicht daran gedacht, dies auf dem Vertrag schriftlich festzuhalten, nachdem ihm nach zweitem Fragen zugesichert wurde, er könnte problemlos die Mitgliedschaft pausieren.
Nachdem er die Auslandsbestätigung eingereicht hatte, wurde ihm mitgeteilt, dass er nun beitragsbefreit ab dem 24.7.13 sei; da dies aber so nicht vereinbart wurde, besteht S nun darauf, die Zahlung wie vereinbart für 6 Monate einzustellen, da er den Vertrag unter diesen Umständen sonst nicht abgeschlossen hätte.
Welche Rechte hat S?

Anmerkung: besondere AGBs gibt es nicht.

Könnte S hier erfolgreich anfechten?

Danke!

Geändert von Magnolia3 (26.01.2012 um 23:56 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 00:22
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AW: Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag

Zitat:
Könnte S hier erfolgreich anfechten?
wenn der sachverhalt beweisbar wäre, ja. gibt es zeugen, die zufällig bei dem gespräch dabei waren? wenn nicht, hat s juristisch keine chance.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 01:01
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AW: Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag

nehmen wir an, dass die Mitarbeiterin vom Vertragsabschluss sich noch erinnern kann.

Hat S sonst noch Rechte?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 09:25
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AW: Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag

Zitat:
Zitat von Magnolia3 Beitrag anzeigen
nehmen wir an, dass die Mitarbeiterin vom Vertragsabschluss sich noch erinnern kann.

Hat S sonst noch Rechte?
Dann gibt es ja kein Problem.
Vorausgesetzt die "Mitarbeiterin" weist den Betreiber des Studios auf diese Sachlage hin und der Betreiber akzeptiert es. Denn schriftlich gibt es ja nichts darüber ... ...


Wer hat denn eingeräumt, dass die Unterbrechung akzeptiert wird
  • Die Mitarbeiterin, die Vertragsangelegenheiten des Studios regeln darf ?
  • Die Mitarbeiterin, die Vertragsangelegenheiten des Studios nicht regeln darf ?
  • Ein Dritter (der Betreiber etc.) ?
Letztlich nehme ich an, dass Student S die 6 Monate zahlen muss
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 15:05
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AW: Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag

es wird wohl eher die Mitarbeiterin, die Vertragsangelegenheiten des Studios nicht regeln darf, gewesen sein.

Ist natürlich blöd, wenn S dann trotzdem zahlen muss; ist er gegenüber dem Unternehmer nicht irgendwie schutzbedürftig?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 08:51
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AW: Fitness-Studio - stillgelegter Vertrag

Zitat:
Zitat von Magnolia3 Beitrag anzeigen
es wird wohl eher die Mitarbeiterin, die Vertragsangelegenheiten des Studios nicht regeln darf, gewesen sein.

Ist natürlich blöd, wenn S dann trotzdem zahlen muss; ist er gegenüber dem Unternehmer nicht irgendwie schutzbedürftig?
Vielleicht kann S ja 'ne gratis Massage, ein T-Shirt oder was es sonst so im Studio gibt absahnen
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