Dies ist eine Diskussion zu Fitness Studio - Kündigung trotz vertraglich festgelegter Beitragserhöhung innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitness Studio - Kündigung trotz vertraglich festgelegter Beitragserhöhung Angenommen sei folgender Fall: Ein Fitness Studio erhöht seine monatlichen Beiträge von beispielsweise 23 Euro auf 35 Euro, also durchaus um einen höheren Betrag. Die Erhöhung wird im Studio per Aushang bekannt gegeben, eine individuelle schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Der Vertrag des Studios läuft nun 12 Monate und verlängert sich automatisch immer um weitere 12 Monate. Im Vertrag würde nun stehen: "Änderungen der Monatsbeiträge, Öffnungszeiten und Leistungen behalten wir uns vor." Ein Sonderkündigungsrecht würde im Vertrag nicht erwähnt, eigentlich wären gar keine Regelungen zur Kündigung seitens der Kunden im Vertrag enthalten, abgesehen von dem Verweis das eine Kündigung mindestens 4 Wochen vor der automatischen Vertragsverlängerung erfolgen müsse. Hätten in diesem Fall Kunden trotzdem grundsätzlich ein Recht zur Kündigung? Weiterhin angenommen ein Kunde hätte das Studio längere Zeit nicht besucht und die Beitragserhöhung erst durch Blick auf seine Kontoauszüge, 3 Monate später, entdeckt. In diesen 3 Monaten wäre sein Vertrag ausgelaufen und automatisch um 12 Monate verlängert worden, könnte dann rückwirkend aufgrund der Beitragserhöhung der Vertrag gekündigt werden? Außer den angesprochenen Fragen würde mich nun interessieren ob eine Beitragsänderung bei der genannten Formulierung im Vertrag einfach so, bzw nur per Aushang angekündigt, erfolgen darf oder ob so etwas grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden müsste? Bei keinerlei im Vertrag festgelegten Regelungen zur Kündigung durch die Kunden, abgesehen von der Kündigungsfrist, gäbe es dann überhaupt eine Möglichkeit zu fristlosen Kündigungen oder eine Art Sonderkündigungsrecht? Oder muss das immer explizit im Vertrag stehen? Wäre es von Bedeutung wenn die Regelung bezüglich der Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen im Vertrag unter dem Punkt "Öffnungszeiten" stehen würde? |
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| AW: Fitness Studio - Kündigung trotz vertraglich festgelegter Beitragserhöhung Sollten du nicht extra Leistungen dazugebucht haben, so ist die Beitragserhöhung für dich nichtig. Sollte das Studio darauf bestehen stellt dies einen fristlosen Kündigungsgrund dar. Vertragsbruch! Kannst ja auch nicht einfach sagen, jetzt zahle ich weniger! |
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| AW: Fitness Studio - Kündigung trotz vertraglich festgelegter Beitragserhöhung Wie "Schau ma mal" schon korrekt geschrieben hat, ist die Beitragserhöhung für Sie nichtig (sofern Sie nicht irgendwas dazugebucht haben). Des Weiteren: Fitness-AGB wie "Änderungen der Monatsbeiträge, Öffnungszeiten und Leistungen behalten wir uns vor." sind nicht zulässig und werden auch regelmäßig abgemahnt. (da sie einseitig und viel zu pauschal sind) Eine Muckibude darf z.B. dienstags etwas eher zumachen, wenn sich herausstellt, daß der Dienstagabend kaum frequentiert wird. Eine Muckibude darf z.B. die Leistung ändern, etwa in der Form, daß das alte Laufband durch einen modernen Crosstrainer ersetzt wird. Diese kleinen Änderungen wären aber nicht wesentlich! Aber pauschal sich vertraglich das Recht zugestehen zu lassen, alles einseitig zu ändern, das geht nicht. Und bei Erhöhung der Beiträge hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, wo die Beitragserhöhung wirksam wird. |
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