Dies ist eine Diskussion zu Falsche Kündigungsbestätigung im Fitnessstudio innerhalb des Forums Sportrecht
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| Falsche Kündigungsbestätigung im Fitnessstudio ich möchte mal folgende fiktive Situation zur Diskussion stellen: Eine Person A ist seit dem 01.09.2007 Mitglied in einem Fitnessstudio "Studio B" und hat einen Vertrag bis zum 31.08.2008, der angeblich zweimal stillschweigend um ein halbes Jahr verlängert wurde, so dass der Vertrag nun bis zum 31.08.2009 laufen soll. Person A hat keine Kenntnis über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf seinem Vertrag werde auf umseitig abgedruckte AGBs verwiesen, jedoch ist diese leer. Da es sich bei diesem Vertrag lediglich um einen Durchschlag handelt weiß Person A nicht, ob eventuell auf der Rückseite des Originals AGBs abgedruckt sind. Person A hat nun am 28.02.2009 zum 31.03.2009 per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und gleichzeitig um 31.03.2009 die Einzugsermächtigung gekündigt, ferner wies er darauf hin, dass er die Kündigung für wirksam betrachtet, wenn er von Studio B nichts mehr hören sollte. Studio B reagierte per Post (kein Einschreiben) auf die Kündigung mit einem Schreiben, in dem sinngemäß stand: "(...)hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung zum 31.08.2009(...)", außerdem wurde am 01.04.2009 der Mitgliedsbeitrag abgebucht, den Person A wieder zurückbuchen ließ. Handelt Person A richtig? Da Person A die Einzugsermächtigung widerrufen hat, darf Studio B doch keine weiteren Mitgliedsbeiträge vom Konto abbuchen, oder? Müsste Studio B nicht im Falle von Forderungen eine Rechnung schicken? Person A kündigte zum 31.03. per Einschreiben, Studio B bestätigte zum 31.08. ohne Einschreiben. Muss Studio B nicht nachweisen, dass die Kündigung zu diesem Termin nicht bestätigt wurde? Viele Grüße, redhorse |
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