Dies ist eine Diskussion zu Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? folgendes, frei erfundenes Denkspiel würde ich gerne mal zur Diskussion stellen: Kunde will einen Vertrag in einem Fitnessstudio abschließen in dem es "verboten" ist, eigene Getränke mitzubringen. Nun weiß Kunde aber auch, dass dies rechtlich nicht in Ordnung ist und ein "Verbot" für das Mitbringen und Verzehren eigener Getränke keinen Bestand hat. Wenn nun der Kunde trotz dieses Wissens einen Vertrag abschließen würde (weil auch kein anderes Studio in seiner Nähe ist, dass qualitativ akzeptabel wäre), und er würde trotzdem eigene Getränke mitbringen und, sagen wir mal, in der Umkleidekabine (zunächst) verzehren - könnte der Betreiber dann den Vertrag kündigen? Oder könnte der Kunde mit dem Hinweis auf die rechtliche Unzulässigkeit dieses "Verbots" weiterhin unbesorgt trainieren gehen? Der Kunde würde im übrigen vermuten, dass das Studio auch nicht als Gastronomiebetrieb mit Schankgenehmigung registriert ist, damit ein Verzehrverbot eigener Getränke rechtlich anerkannt würde. Zudem wäre das Mitbringen in weiteren Studios des gleichen Inhabers erlaubt, obgleich sie preisgünstiger wären, aber auch mehr in den Discount-Bereich fallen würden. Viele Grüße, Bastian |
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? Zitat:
Zitat:
rechtlich gesehen kann er aber weiterhin den Vertragsinhalt einfordern.Es ist meines Wissens lange entschieden, dass der Kunde berechtigt ist, Flüssigkeitsverlust auch durch eigene Getränke auszugleichen, solange die Unfallverhütung (keine Getränke auf der Trainingsfläche) beachtet wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? Hi, also im Grunde genommen könnte der Kunde dann somit den Vertrag eingehen, da die Hauptleistung, nämlich die der Benutzung der zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte, von der Unwirksamkeit der Getränke-Regelung nicht beeinflusst würde. Gut gut, Unfallverhütung wäre in dem Fall sicher keine Glasflaschen mit auf die Trainingsfläche zu nehmen, was aber selbstverständlich erscheint. Vielen Dank für die Antwort auf diese interessante Geschichte. Bastian |
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? Ja.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? Zitat:
Sehr geehrter Herr ..... , hiermit kündigen wir Ihren Fitneßvertrag mit sofortiger Wirkung. Bitte verlassen Sie den Raum. Ort, Name, Datum, Unterschrift. Da trägt er dann nur noch den Namen handschriftlich ein. Und was willst Du dann machen? Genau: nichts! Kommt, wie oben bereits erwähnt, auf den Betreiber an. Falls Du eine pauschale Antwort möchtest: Nein! |
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? Und? Rausschmiß ist Rausschmiß! Du hast ja richtigen Humor, schwarzen noch dazu! Alle Achtung, hätte ich nicht gedacht. Bisher waren Deine Antworten zuweilen recht dröge (kann natürlich auch an der Materie liegen). Aber das mit der Hantel werde ich mir merken. Zitat:
Korrekt!: Keine Getränke auf der Trainingsfläche, egal ob Glas oder Plaste und Elaste! Genauso könnte ja sonst jemand argumentieren, er müsse seine Glykogenspeicher wieder aufladen und pfeift sich dann eine mitgebrachte Portion Nudeln rein. Also immer schön in den Umkleideraum gehen und dort alle vermeintlichen Verluste ausgleichen. |
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? Zitat:
![]() Zitat:
Ist doch mal was, wenn die Fitnessstudio-Teppichverkäufer mal auf Vertragserfüllung anstatt -beendigung verklagt werden. ![]() Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? Zitat:
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| AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? In meinem Fitnessstudio ist das auch so. Eigene Getränke zu verzehren ist nur in der Umkleide erlaubt. Aber das wurde ja widerlegt vom Gesetzgeber. Auf der Trainingsfläche dürfen nur Mitglieder mit einer Getränkeflatrate trinken. Das ist ja eine benachteiligung für mich. Meine Frage: Wenn ich meine eigenen Getränke auf der Trainingsfläche trinke, wie die Leute die eine Getränkeflatrate haben, darf mir der Betreiber dann Hausverbot erteilen oder den Vertrag kündigen? Ich habe zwar nen eigenen Thread eröffnet aber keine gescheiten Antworten bekommen. mfg |
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