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Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Dies ist eine Diskussion zu Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"? innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 09:21
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Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Hallo zusammen,

folgendes, frei erfundenes Denkspiel würde ich gerne mal zur Diskussion stellen:

Kunde will einen Vertrag in einem Fitnessstudio abschließen in dem es "verboten" ist, eigene Getränke mitzubringen. Nun weiß Kunde aber auch, dass dies rechtlich nicht in Ordnung ist und ein "Verbot" für das Mitbringen und Verzehren eigener Getränke keinen Bestand hat.
Wenn nun der Kunde trotz dieses Wissens einen Vertrag abschließen würde (weil auch kein anderes Studio in seiner Nähe ist, dass qualitativ akzeptabel wäre), und er würde trotzdem eigene Getränke mitbringen und, sagen wir mal, in der Umkleidekabine (zunächst) verzehren - könnte der Betreiber dann den Vertrag kündigen? Oder könnte der Kunde mit dem Hinweis auf die rechtliche Unzulässigkeit dieses "Verbots" weiterhin unbesorgt trainieren gehen?

Der Kunde würde im übrigen vermuten, dass das Studio auch nicht als Gastronomiebetrieb mit Schankgenehmigung registriert ist, damit ein Verzehrverbot eigener Getränke rechtlich anerkannt würde. Zudem wäre das Mitbringen in weiteren Studios des gleichen Inhabers erlaubt, obgleich sie preisgünstiger wären, aber auch mehr in den Discount-Bereich fallen würden.


Viele Grüße,
Bastian
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 14:21
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Zitat:
Zitat von phynv Beitrag anzeigen
- könnte der Betreiber dann den Vertrag kündigen?
Nein! Er würde sich auf ungültige AGB-Bestandteile berufen.
Zitat:
Oder könnte der Kunde mit dem Hinweis auf die rechtliche Unzulässigkeit dieses "Verbots" weiterhin unbesorgt trainieren gehen?
Unbesorgt wäre ich nicht, es könnte mal eine Hantel vom Spind fallen... rechtlich gesehen kann er aber weiterhin den Vertragsinhalt einfordern.

Es ist meines Wissens lange entschieden, dass der Kunde berechtigt ist, Flüssigkeitsverlust auch durch eigene Getränke auszugleichen, solange die Unfallverhütung (keine Getränke auf der Trainingsfläche) beachtet wird.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 14:36
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Hi,

also im Grunde genommen könnte der Kunde dann somit den Vertrag eingehen, da die Hauptleistung, nämlich die der Benutzung der zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte, von der Unwirksamkeit der Getränke-Regelung nicht beeinflusst würde.

Gut gut, Unfallverhütung wäre in dem Fall sicher keine Glasflaschen mit auf die Trainingsfläche zu nehmen, was aber selbstverständlich erscheint.

Vielen Dank für die Antwort auf diese interessante Geschichte.

Bastian
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 15:16
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Zitat:
Zitat von phynv Beitrag anzeigen
im Grunde genommen könnte der Kunde dann somit den Vertrag eingehen, da die Hauptleistung, nämlich die der Benutzung der zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte, von der Unwirksamkeit der Getränke-Regelung nicht beeinflusst würde.
Ja.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 14:40
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Zitat:
Zitat von phynv Beitrag anzeigen
Kunde will einen Vertrag in einem Fitnessstudio abschließen ... und er würde trotzdem eigene Getränke mitbringen und, sagen wir mal, in der Umkleidekabine (zunächst) verzehren - könnte der Betreiber dann den Vertrag kündigen?
De jure nein, de facto ja. Kein Scherz: Ich kenne einen Betreiber, der hat für solche Fälle ein Formblatt in der Schublade liegen. Das zieht er raus, falls - aus seiner Sicht - "unbelehrbare Kunden" Getränke auf der Trainingsfläche verzehren. Darauf steht lappidar:

Sehr geehrter Herr ..... ,

hiermit kündigen wir Ihren Fitneßvertrag mit sofortiger Wirkung. Bitte verlassen Sie den Raum.

Ort, Name, Datum, Unterschrift.


Da trägt er dann nur noch den Namen handschriftlich ein. Und was willst Du dann machen? Genau: nichts!

Zitat:
Zitat von phynv Beitrag anzeigen
Oder könnte der Kunde mit dem Hinweis auf die rechtliche Unzulässigkeit dieses "Verbots" weiterhin unbesorgt trainieren gehen?
Kommt, wie oben bereits erwähnt, auf den Betreiber an. Falls Du eine pauschale Antwort möchtest: Nein!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 14:50
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nein! Er würde sich auf ungültige AGB-Bestandteile berufen.
Und? Rausschmiß ist Rausschmiß!


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Unbesorgt wäre ich nicht, es könnte mal eine Hantel vom Spind fallen...
Du hast ja richtigen Humor, schwarzen noch dazu! Alle Achtung, hätte ich nicht gedacht. Bisher waren Deine Antworten zuweilen recht dröge (kann natürlich auch an der Materie liegen). Aber das mit der Hantel werde ich mir merken.



Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
... rechtlich gesehen kann er aber weiterhin den Vertragsinhalt einfordern.
De jure ja. Aber wie stellst Du Dir das praktisch vor?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Es ist meines Wissens lange entschieden, dass der Kunde berechtigt ist, Flüssigkeitsverlust auch durch eigene Getränke auszugleichen, solange die Unfallverhütung (keine Getränke auf der Trainingsfläche) beachtet wird.
Korrekt!: Keine Getränke auf der Trainingsfläche, egal ob Glas oder Plaste und Elaste! Genauso könnte ja sonst jemand argumentieren, er müsse seine Glykogenspeicher wieder aufladen und pfeift sich dann eine mitgebrachte Portion Nudeln rein. Also immer schön in den Umkleideraum gehen und dort alle vermeintlichen Verluste ausgleichen.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 15:19
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Du hast ja richtigen Humor, schwarzen noch dazu! Alle Achtung, hätte ich nicht gedacht.
Man lernt eben von manchen Menschen erst spät ihre andere Seite kennen...

Zitat:
Aber wie stellst Du Dir das praktisch vor?
Da gibts doch bestimmt ein Konkurrenzstudio, vielleicht 10 oder 20 Euro teurer, am Ort. Der unrechtmäßig Expedierte stellt den Wasserverkäufer vor die Wahl: ihn weiter dabehalten oder den Aufpreis für das andere Studio zahlen.

Ist doch mal was, wenn die Fitnessstudio-Teppichverkäufer mal auf Vertragserfüllung anstatt -beendigung verklagt werden.

Zitat:
...eine mitgebrachte Portion Nudeln...
Aber bitte mit Tomatensauce und nicht zerlassener Butter. Nein, nicht wegen der Unfallgefahr, sondern wegen der Resorption.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 16:41
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ist doch mal was, wenn die Fitnessstudio-Teppichverkäufer mal auf Vertragserfüllung anstatt -beendigung verklagt werden.
Ja, das wäre wirklich mal was neues! Falls Du davon mal was mitkriegst, Vorgang und Urteil bitte unbedingt hier veröffentlichen! Und idealerweise mit Photo mit dem dann dummen Gesichtsausdruck des Wasserverkäufers.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 20:18
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AW: Eigene Getränke im Studio trotz "Verbots"?

In meinem Fitnessstudio ist das auch so.
Eigene Getränke zu verzehren ist nur in der Umkleide erlaubt.
Aber das wurde ja widerlegt vom Gesetzgeber.
Auf der Trainingsfläche dürfen nur Mitglieder mit einer Getränkeflatrate trinken. Das ist ja eine benachteiligung für mich.

Meine Frage:
Wenn ich meine eigenen Getränke auf der Trainingsfläche trinke, wie die Leute die eine Getränkeflatrate haben, darf mir der Betreiber dann Hausverbot erteilen oder den Vertrag kündigen?

Ich habe zwar nen eigenen Thread eröffnet aber keine gescheiten Antworten bekommen.

mfg
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