Dies ist eine Diskussion zu Eigene Getränke im Fitness studio innerhalb des Forums Sportrecht
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| Eigene Getränke im Fitness studio Habe zwar schon viel gelesen weiß aber jetzt nicht genau wo ich dran bin. Ist es richtig das der inh. mir verbieten kann eigene getränke im studio zu verzehren, wenn er getränke zu seiner meinung nach moderaten preisen anbietet? im vertrag steht folgendes: Der Bistrobereich ist Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation im Studio B. Die Duldung des Konsums selbstmitgebrachter Speisen und Getränke hätte die Anhebung der Mitgliedsbeiträge und die Entlassung von Mitarbeitern zur Folge. Beide Parteien sind sich daher einig, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Trainings- und Kursbereich, im Bistrobereich, im Saunabereich inklusive Ruheraum und Außenbereich nicht gestattet ist. Getränke werden zu nicht höheren Preisen als zu denen der örtlichen Gastronomiebetriebe angeboten. (0,5l Wasser 1euro/ 0,5l Sport-Min.Drink 1,60euro).Ein Verzehrzwang besteht nicht. Wie muss ich mich verhalten? und kann man mir kündigen wenn ich trotzdem mein eigenes wasser (1,5l für 0,19 euro) mitbringe? Was zeige ich herrn inh. von studio B. am besten damit er es kapiert? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !!! Liebe Grüsse Bine |
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| AW: Eigene Getränke im Fitness studio Einfach mal die Foren-Suchmaschine bemühen oder dieses Subforum durchsuchen. Das Thema war bereits einmal dran und dort sind auch die entsprechenden Urteile genannt (LG Stade, OLG Brandenburg). Eigene Getränke dürfen nicht untersagt werden, nur Glasflaschen sind nicht erlaubt (Verletzungsgefahr). Steht ein Getränkeverbot in den AGB, ist diese Regelung unwirksam! Hier steht bereits etwas über Getränke: http://www.juraforum.de/forum/t96618/s.html
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Eigene Getränke im Fitness studio Gilt das Getränkeverbot-Verbot auch für andere Studios/Institute Z.B. Tanzschule, Imbißstand, ... wo auch Getränke/Speise angeboten werden ? |
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| AW: Eigene Getränke im Fitness studio Nein, derart verallgemeinern kann man die Urteile nicht. Sie sind gefällt worden speziell für Fitness-, Sport- und Tenniscenter. Grund: Durch das Krafttraining wird infolge eines extrem hohen Flüssigkeitsverlustes und dem damit verbundenen erhöhten Flüssigkeitsverbrauch ein Mehr an Getränken benötigt. Es ist für den Kunden unzumutbar, auf die überteuerten Getränke eines Studios zurückgreifen zu müssen, daher ist das Verzehren eigener Getränke nicht zu verbieten. Dies gilt für die anderen genannten Sparten in dieser Weise nicht. Es ist also auf die Fitness-Center und dem dort betriebenen Kraftsport abzustellen und nicht allgemein auf Einrichtungen, in denen Verzehr angeboten wird.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== Geändert von 13 (07.10.2006 um 13:44 Uhr). |
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| AW: Eigene Getränke im Fitness studio Danke für klärende Antwort. Schade, dass die Regelung nicht überall gültig ist. Also eigene Getränke mitzunehmen würde ich mir erlauben bei Tanzsport/-Training, aber nicht bei Tanzschule. |
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