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Eigene Getränke im Bowlingcenter

Dies ist eine Diskussion zu Eigene Getränke im Bowlingcenter innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 04.09.2009, 13:04
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Eigene Getränke im Bowlingcenter

Hallo!
A spielt Bowling in der Bowlinghalle von B. Der Inhaber der Bowlinghalle verbietet ihm, eigene Getränke mitzubringen! Darf B das, A kommt doch nur zum Bowlen und setzt sich nicht in den Gaststättenbereich?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 16:50
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AW: Eigene Getränke im Bowlingcenter

Ja, denn es steht B frei, eine Benutzungsordnung für seine Halle aufzustellen. Und A wiederum steht es frei, sich deshalb für eine andere Halle mit anderer Benutzungsordnung zu entscheiden.
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Alt 06.09.2009, 11:26
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AW: Eigene Getränke im Bowlingcenter

Vielen Dank für die Antwort.
Im Grunde, kann der Bahnbetreiber doch in seine Benutzungsordnung schreiben was er will, ob er damit im Recht ist, ist eine andere Sache. Z. B. steht in der Benutzungsordnung des Bahnbetreibers auch, dass er, nicht dafür haftet, wenn mitgebrachte Bowlingbälle beschädigt werden. Mittlerweile gibt es ein Urteil, dass der Bahnbetreiber, bzw, seine Versicherung für den Schaden aufkommen muss.

Ein anderes Urteil besagt, dass ein Bahnbetreiber Recht bekommen hat, er muss für seine Cosmic-Bowling-Veranstaltungen nicht den teuren Tarif für Discotheken an die GEMA zahlen, denn das Gericht befand, dass in Bowlingcentern Bowling im Vordergrund steht (Az: 24 C 3252/05).

Unverständlich ist auch, dass es Benutzern von Fitnessstudios gestattet ist eigene Getränke mitzubringen, dort ist das Verbot unwirksam.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 14:12
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AW: Eigene Getränke im Bowlingcenter

Ich verstehe was du meinst, aber meiner Ansicht nach wird hier mehr das Paket "Bowlingbahn und netter Abend in der Gaststätte" zusammen verkauft. So wie ich das kenne, machen gerade die Getränke den Hauptverdienst der Betreiber aus, die Bahn zu mieten ist daher sehr günstig bis manchmal auch umsonst.
Der Unmut darüber aber nichtsdestotrotz verständlich!
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Alt 06.09.2009, 17:27
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AW: Eigene Getränke im Bowlingcenter

Ja, ich denke, dass der Bowlingbahn-Betreiber ganz nett am Getränkeumsatz verdient, ist auch ok, nix dagegen zu sagen.
Mir geht es nicht darum, ein Six-Pack auf der Bahn zu leeren, vielmehr will ich nur Wasser oder ein selbstgemixtes Getränk trinken. Tennisspieler dürfen das doch auch.

In der Regel zahlt jeder Spieler pro Spiel ca. 3,00 EUR, und die wenigsten werden wohl nur ein Spiel machen. Selbst Vereinsspieler zahlen im Ligabetrieb 2,40 EUR/pro Spiel. Bowling ist also nicht gerade ein preiswerter Sport.
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Alt 06.09.2009, 21:28
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AW: Eigene Getränke im Bowlingcenter

Der Unterschied ist eben, dass ein Sportstudio schweißtreibende Sportarten wie Bodybuilding und Tennis anbietet, die einen stark erhöhten Flüssigkeitsbedarf zur Folge haben und die meisten Studios genau dies durch eigenen Getränkeverkauf mit überhöhten Preisen auszunutzen versuchen. Man kann auch sagen, dass ist eine getartnte Erhöhung des Mitgliedsbeitrags. Hier hat die Rechtsprechung einen Riegel vorgeschoben.

Andererseits bieten viele Kneipen eben Bowlingbahnen an, Die Gewichtung der Einnahmequelle ist also eine andere. Daher kann man die beiden Fälle auch nicht vergleichen. Es geht ja auch keiner ins Restaurant und packt seine Butterbrote aus.
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Alt 07.09.2009, 00:09
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AW: Eigene Getränke im Bowlingcenter

Bowling ist also kein Sport? Wahrscheinlich denken die meisten Leute bei Bowling an ihre letzte Weihnachtsfeier. Bowling ist kein Kneipensport, sondern ein organisierter Sport, der in Hallen gespielt wird. Genauso wie Tennisspieler zahlen Bowlingspieler Mitgliedsbeiträge für ihren Verein, auch der Verband möchte noch Geld sehen und dazu kommt die Bahnmiete.
Wer 3 Bowlingspiele mit einem 14 lbs schweren Bowlingball gemacht hat, weiß das Bowling eine schweißtreibende Sportart ist.
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Alt 07.09.2009, 22:24
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AW: Eigene Getränke im Bowlingcenter

Du musst schon genau lesen, was geschrieben wurde. Dass Bowling kein Sport ist, hat hier niemand behauptet. Das es einen Verband gibt und organisiertes Bowling, hat auch keiner bestritten. Wenn euch die Peripherie-Umstände in Hallen (oder Kneipen) nicht gefallen, dann wird nichts anderes übrig bleiben, als mittels einer Gerichtsentscheidung einen Präzedenzfall zu schaffen, so wie es beim Kraftsport auch geschehen ist. Die Rechtsprechung für Fitness-Center lässt sich nun einmal nicht 1:1 auf Bowlingstätten übertragen.
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