Dies ist eine Diskussion zu Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro innerhalb des Forums Sportrecht
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| Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro kunde hat sich ein fitnessstudio rausgesucht, dort gibt es die möglichkeit verschiedene verträge abzuschließen und zwar kann man geräte und kurse inkl. für ca. 50 euro oder NUR geräte oder NUR kurse für 25 euro wählen. kunde hat sich für einen NUR gerätevertrag entschieden. im vertrag steht: "der monatliche mitgliedsbeitrag beträgt 24,95 euro, darin enthalten ist ausschließlich das gerätetraining. (bei missbrauch der angebote im [...] erheben wir eine gebühr von 100 euro)". kunde hat regelmäßig im fitnessstudio geduscht. nun wurde der kunde von der chefin darauf hingewiesen, dass das duschen für kunden mit nur geräte- oder nur kursevertrag verboten sei und bei der nächsten zuwiderhandlung 100 euro strafe und sogar der rausschmiss droht. die chefin begründet dieses verbot mit der oben angegebenen vertragspassage. im vertrag gibt es keinen weiteren hinweis auf ein eventuelles duschverbot! weder beim probetraining noch bei vertragsunterzeichnung wurde darauf hingewiesen, dass das duschen verboten ist. nun die frage: ist das duschverbot rechtens? weil das duschen ist laut olg karlsruhe ein "elementarer bestandteil" eines fitnessstudios und beispielsweise ist die benutzung der toiletten oder auch der umkleidekabine auch gestattet! weitere frage: wenn das duschen nicht verboten werden kann, vorallem mit solch einer vertragspassage, kann man dann trotzdem einfach weiter duschen oder hat man "nur" das recht, den vertrag aufzulösen? weil kunde würde gerne im fitnessstudio bleiben, aber nur unter der voraussetzung, dass das duschen erlaubt ist. |
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro 'Fitness Studios, die für die Benutzung der Duschen nach dem Sport Extra-Gebühren verlangen, müssen dies in ihrer Werbung auch deutlich machen. Unterlassen sie diese Aufklärung in ihren Prospekten und Flyern, so liegt damit ein Fall gesetzlich unzulässiger Werbung vor. Der Kunde kann durchaus davon ausgehen, dass er sich nach dem Sport frisch machen kann. Dazu gehört es auch sich nach der anstrengenden Betätigung zu duschen. Die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe mussten nun in einem Fall entscheiden, ob das Duschen als regelmäßige Extra Leistung anzusehen sei. Sie verneinten dies und gaben der Klage einer Frau statt, die sich weigerte Extra Gebühren für das Duschen im Studio zu zahlen. Weder war sie bei der Vertragsunterzeichnung auf die zusätzlichen Kosten aufmerksam gemacht worden, noch konnte sie davon ausgehen für eine normalerweise unentgeltliche Leistung eines Sportstudios zahlen zu müssen. Kein Aushang oder Werbeangebot hatte darauf hingewiesen. Oberlandesgericht Karlsruhe Az: 6 U 1/08' (Quelle: http://www.gratisrecht.de/verbrauche...ss-studio.html ) Im Sachverhalt wurde das Duschen bei Vertragsabschluß nicht explizit / ausdrücklich ausgeschlossen / verboten. Somit ist es rechtens zu duschen und kann nicht nachträglich verboten werden.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Zitat:
Was aber, wenn der Kunde in ein sogenanntes "Mikrostudio", bzw. "Ein-Thema-Studio" geht? Davon soll es laut DSSV-Prognosen bis 2013 rund 3.000 Stück geben. Die haben meist so 80 - max. 200 qm Fläche, in der Regel auch keine Umkleideräume (sondern Kabinen wie im Kaufhaus), nur ein WC (für m/w!) usw. usf. Wo sollte da eine Dusche hin? |
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Das Mikrostudio wird mit günstigen Preisen werben und sollte eben bei der ganzen Werbung drauf hinweisen, dass es wegen des Konzepts keine Duschen gibt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Zitat:
Ansonsten verweise ich auf Humungus seine Antwort.
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Wenn ich der Fitnessbetreiber wäre, würde ich eine eigene kleine enge Duschkabine in eine Ecke stellen und die exklusiv für solche Leute vorhalten. Dusche ist schließlich Dusche! |
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Zitat:
In einem Fitnessstudio die Benutzung der Duschen extra zu berechnen finde ich ebenso absurd wie die Idee, daß ein Autoverkäufer ein Auto verkauft und dem Kunden sagt "Die Bremsen müssen sie aber extra bezahlen, die sind nicht im Preis enthalten."
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Zitat:
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Zitat:
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Auch der Discounter darf nur ein Auto mit funktionsfähigen Bremsen verkaufen - oder er muß von vornherein dazu sagen, daß er ein nicht verkehrsfähiges Auto verkauft. Zitat:
Zum Glück bestraft sowas der Markt. Und zwar gnadenlos. ![]() Sie haben aber in Ihrem Posting ein sehr schönes Beispiel dafür geliefert, warum so viele Unternehmensgründer recht bald - und vollkommen zu recht! - wieder pleite gehen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro Apropos Duschen: Gibt es eine Vorschrift, daß es getrennt Duschen geben muß? Bei Duschräumen kann ich mir das ja noch vorstellen, aber wie ist das bei Duschkabinen die alle in einem Raum stehen? Weiß das zufällig jemand? Danke im Voraus! |
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