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Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro

Dies ist eine Diskussion zu Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 24.02.2011, 08:40
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Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro

folgendes problem...

kunde hat sich ein fitnessstudio rausgesucht, dort gibt es die möglichkeit verschiedene verträge abzuschließen und zwar kann man geräte und kurse inkl. für ca. 50 euro oder NUR geräte oder NUR kurse für 25 euro wählen.

kunde hat sich für einen NUR gerätevertrag entschieden. im vertrag steht: "der monatliche mitgliedsbeitrag beträgt 24,95 euro, darin enthalten ist ausschließlich das gerätetraining. (bei missbrauch der angebote im [...] erheben wir eine gebühr von 100 euro)".

kunde hat regelmäßig im fitnessstudio geduscht. nun wurde der kunde von der chefin darauf hingewiesen, dass das duschen für kunden mit nur geräte- oder nur kursevertrag verboten sei und bei der nächsten zuwiderhandlung 100 euro strafe und sogar der rausschmiss droht. die chefin begründet dieses verbot mit der oben angegebenen vertragspassage. im vertrag gibt es keinen weiteren hinweis auf ein eventuelles duschverbot! weder beim probetraining noch bei vertragsunterzeichnung wurde darauf hingewiesen, dass das duschen verboten ist.

nun die frage: ist das duschverbot rechtens? weil das duschen ist laut olg karlsruhe ein "elementarer bestandteil" eines fitnessstudios und beispielsweise ist die benutzung der toiletten oder auch der umkleidekabine auch gestattet!

weitere frage: wenn das duschen nicht verboten werden kann, vorallem mit solch einer vertragspassage, kann man dann trotzdem einfach weiter duschen oder hat man "nur" das recht, den vertrag aufzulösen?

weil kunde würde gerne im fitnessstudio bleiben, aber nur unter der voraussetzung, dass das duschen erlaubt ist.
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Alt 25.02.2011, 17:30
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AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro

'Fitness Studios, die für die Benutzung der Duschen nach dem Sport Extra-Gebühren verlangen, müssen dies in ihrer Werbung auch deutlich machen. Unterlassen sie diese Aufklärung in ihren Prospekten und Flyern, so liegt damit ein Fall gesetzlich unzulässiger Werbung vor.

Der Kunde kann durchaus davon ausgehen, dass er sich nach dem Sport frisch machen kann. Dazu gehört es auch sich nach der anstrengenden Betätigung zu duschen. Die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe mussten nun in einem Fall entscheiden, ob das Duschen als regelmäßige Extra Leistung anzusehen sei. Sie verneinten dies und gaben der Klage einer Frau statt, die sich weigerte Extra Gebühren für das Duschen im Studio zu zahlen.

Weder war sie bei der Vertragsunterzeichnung auf die zusätzlichen Kosten aufmerksam gemacht worden, noch konnte sie davon ausgehen für eine normalerweise unentgeltliche Leistung eines Sportstudios zahlen zu müssen. Kein Aushang oder Werbeangebot hatte darauf hingewiesen.
Oberlandesgericht Karlsruhe Az: 6 U 1/08' (Quelle: http://www.gratisrecht.de/verbrauche...ss-studio.html )

Im Sachverhalt wurde das Duschen bei Vertragsabschluß nicht explizit / ausdrücklich ausgeschlossen / verboten. Somit ist es rechtens zu duschen und kann nicht nachträglich verboten werden.
__________________
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Alt 26.02.2011, 12:57
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AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
'Fitness Studios, die für die Benutzung der Duschen nach dem Sport Extra-Gebühren verlangen, müssen dies in ihrer Werbung auch deutlich machen. Unterlassen sie diese Aufklärung in ihren Prospekten und Flyern, so liegt damit ein Fall gesetzlich unzulässiger Werbung vor.

Der Kunde kann durchaus davon ausgehen, dass er sich nach dem Sport frisch machen kann. Dazu gehört es auch sich nach der anstrengenden Betätigung zu duschen. Die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe mussten nun in einem Fall entscheiden, ob das Duschen als regelmäßige Extra Leistung anzusehen sei. Sie verneinten dies und gaben der Klage einer Frau statt, die sich weigerte Extra Gebühren für das Duschen im Studio zu zahlen.

Weder war sie bei der Vertragsunterzeichnung auf die zusätzlichen Kosten aufmerksam gemacht worden, noch konnte sie davon ausgehen für eine normalerweise unentgeltliche Leistung eines Sportstudios zahlen zu müssen. Kein Aushang oder Werbeangebot hatte darauf hingewiesen.
Oberlandesgericht Karlsruhe Az: 6 U 1/08' (Quelle: http://www.gratisrecht.de/verbrauche...ss-studio.html )

Im Sachverhalt wurde das Duschen bei Vertragsabschluß nicht explizit / ausdrücklich ausgeschlossen / verboten. Somit ist es rechtens zu duschen und kann nicht nachträglich verboten werden.
Danke für den sehr interessanten Hinweis! Das war mir so noch gar nicht bekannt.

Was aber, wenn der Kunde in ein sogenanntes "Mikrostudio", bzw. "Ein-Thema-Studio" geht? Davon soll es laut DSSV-Prognosen bis 2013 rund 3.000 Stück geben. Die haben meist so 80 - max. 200 qm Fläche, in der Regel auch keine Umkleideräume (sondern Kabinen wie im Kaufhaus), nur ein WC (für m/w!) usw. usf. Wo sollte da eine Dusche hin?
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Alt 26.02.2011, 15:40
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AW: Duschverbot im Fitnessstudio - aus Vertrag nicht ersichtlich - Strafe bei Zuwiderhandlung 100 Euro

Das Mikrostudio wird mit günstigen Preisen werben und sollte eben bei der ganzen Werbung drauf hinweisen, dass es wegen des Konzepts keine Duschen gibt.
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Alt 26.02.2011, 19:56
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Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Danke für den sehr interessanten Hinweis! Das war mir so noch gar nicht bekannt.

Was aber, wenn der Kunde in ein sogenanntes "Mikrostudio", bzw. "Ein-Thema-Studio" geht? Davon soll es laut DSSV-Prognosen bis 2013 rund 3.000 Stück geben. Die haben meist so 80 - max. 200 qm Fläche, in der Regel auch keine Umkleideräume (sondern Kabinen wie im Kaufhaus), nur ein WC (für m/w!) usw. usf. Wo sollte da eine Dusche hin?
Offenbar gab es im Sachverhalt Duschen, denn sonst wäre die Person beim Duschen nicht 'erwischt' worden.

Ansonsten verweise ich auf Humungus seine Antwort.
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Alt 28.02.2011, 17:37
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Wenn ich der Fitnessbetreiber wäre, würde ich eine eigene kleine enge Duschkabine in eine Ecke stellen und die exklusiv für solche Leute vorhalten. Dusche ist schließlich Dusche!
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  #7 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 16:26
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Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Wenn ich der Fitnessbetreiber wäre, würde ich eine eigene kleine enge Duschkabine in eine Ecke stellen und die exklusiv für solche Leute vorhalten. Dusche ist schließlich Dusche!
Wenn ich Fitnessstudiobetreiber wäre, würde ich meine Kunden nicht als lästige Feinde betrachten, sondern so zuvorkommend und freundlich behandeln, wie man dies mit Kunden als Unternehmer vernünftigerweise macht.

In einem Fitnessstudio die Benutzung der Duschen extra zu berechnen finde ich ebenso absurd wie die Idee, daß ein Autoverkäufer ein Auto verkauft und dem Kunden sagt "Die Bremsen müssen sie aber extra bezahlen, die sind nicht im Preis enthalten."
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 09:22
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn ich Fitnessstudiobetreiber wäre, würde ich meine Kunden nicht als lästige Feinde betrachten, sondern so zuvorkommend und freundlich behandeln, wie man dies mit Kunden als Unternehmer vernünftigerweise macht.
Kunden, die wegen einer Duschbenutzung bis zum BGH gehen oder Kunden, die mit BGH-Urteilen ankommen um ihre vermeintlichen Rechte einzufordern, muss man halt so entgegentreten. Man muss sich als Dienstleister auch nicht alles gefallen lassen. Ich würde den eigentlichen Duschraum als "Spa-Bereich" deklarieren und allen Vollzahlern selbstverständlich kostenlos zur Verfügung stellen. Für Dicounter- und Schnäppchenturner kommt eine BGH-Dusche zum Einsatz: drei Stockwerke runter im Keller in einer Ecke, kleine enge Kabine und alle fünf Sekunden stoppt der ohnehin spärlich Wasserfluß automatisch. Dann kommt ein Schild dran: "Hier kostenloses BGH-konformes Duschen!"

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
In einem Fitnessstudio die Benutzung der Duschen extra zu berechnen finde ich ebenso absurd wie die Idee, daß ein Autoverkäufer ein Auto verkauft und dem Kunden sagt "Die Bremsen müssen sie aber extra bezahlen, die sind nicht im Preis enthalten."
Der Vergleich ist - mit Verlaub - natürlich Blödsinn. Wer ein Auto zum Discounter- und Schnäppchenpreis kauft, kann nicht noch verlangen, dass der Verkäufer einen Satz Winterreifen kostenlos dabeilegt (obwohl die ja nun zum Fahren im Winter gehören müssen). Wer nur Spottpreise entrichten will, muss mit Einschränkungen leben. Wer in Deutschland in einen vernünftigen Fitnesscenter einen vernünftigen Preis bezahlt, darf auch kostenlos duschen. Aber nix bezahlen wollen und trotzdem alles haben wollen, finde ich - gelinde gesagt - eine Unverschämtheit. Drunter leiden müssen all die anderen.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 17:43
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Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Wenn ich Fitnessstudiobetreiber wäre, würde ich meine Kunden nicht als lästige Feinde betrachten, sondern so zuvorkommend und freundlich behandeln, wie man dies mit Kunden als Unternehmer vernünftigerweise macht.
Kunden, die wegen einer Duschbenutzung bis zum BGH gehen oder Kunden, die mit BGH-Urteilen ankommen um ihre vermeintlichen Rechte einzufordern, muss man halt so entgegentreten.
Dienstleister, die ihre Kunden bis zum BGH treiben, damit sie zu ihrem Recht kommen, verschwinden zum Glück verdientermaßen oft schnell wieder vom Markt, weil sie pleite gehen.

Zitat:
Man muss sich als Dienstleister auch nicht alles gefallen lassen.
Man muß sich zum Glück als Kunde nicht alles gefallen lassen.

Zitat:
Der Vergleich ist - mit Verlaub - natürlich Blödsinn. Wer ein Auto zum Discounter- und Schnäppchenpreis kauft, kann nicht noch verlangen, dass der Verkäufer einen Satz Winterreifen kostenlos dabeilegt (obwohl die ja nun zum Fahren im Winter gehören müssen).
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Auch der Discounter darf nur ein Auto mit funktionsfähigen Bremsen verkaufen - oder er muß von vornherein dazu sagen, daß er ein nicht verkehrsfähiges Auto verkauft.

Zitat:
Wer nur Spottpreise entrichten will, muss mit Einschränkungen leben. Wer in Deutschland in einen vernünftigen Fitnesscenter einen vernünftigen Preis bezahlt, darf auch kostenlos duschen. Aber nix bezahlen wollen und trotzdem alles haben wollen, finde ich - gelinde gesagt - eine Unverschämtheit. Drunter leiden müssen all die anderen.
Unverschämt ist diese Einstellung - den Kunden gegenüber.

Zum Glück bestraft sowas der Markt. Und zwar gnadenlos.

Sie haben aber in Ihrem Posting ein sehr schönes Beispiel dafür geliefert, warum so viele Unternehmensgründer recht bald - und vollkommen zu recht! - wieder pleite gehen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 20:28
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Apropos Duschen:
Gibt es eine Vorschrift, daß es getrennt Duschen geben muß? Bei Duschräumen kann ich mir das ja noch vorstellen, aber wie ist das bei Duschkabinen die alle in einem Raum stehen? Weiß das zufällig jemand?

Danke im Voraus!
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duschen verboten, fitnessstudio, kündigung, strafe

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