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Darf ein kampfsportverein soetwas?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein kampfsportverein soetwas? innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 02.01.2008, 22:40
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Darf ein kampfsportverein soetwas?

Mal angenommen einem 17 jährigen jungen mann der am 23.12.2007 18 jahre alt wurde,
passiert folgendes:

Also

Wenn er sich im November 2007 bei einem kampfsportverein angemeldet hätte
um Capoeira zu erlernen wäre es nötig gewesen einen
Vertrag auszufüllen der dem Kampfsportcenter dazu bevollmächtigt
ihm von seinem eigenem Konto das Geld abzubuchen.
Und eine weitere Unterschrift wäre für einen Unterrichtsvertrag nötig gewesen.

wenn er aber da noch nicht volljährig war, hätte er er natürlich eine unterschrift
eines elternteiles benötigt.
Wenn seine mutter für die bevollmächtigung
über sein Konto unterschrieben hätte aber den Unterrichtsvertrag jedoch nicht,
weil das versehentlich übersehen wurde, wäre der Vertrag dann gültig?

Nehmen wir außerdem noch an der junge mann geht zum center mit den ausgefüllten unterlagen,
wo jedoch die unterschrift auf dem unterrichtsvertrag fehlt, hätte der center-inhaber
den jungen mann teilnehmen lassen dürfen indem der junge man behauptet dass
seine mutter das schon unterschrieben hätte , weil warum hätte sie dann nur die bevollmächtigung
unterschrieben?

Gehen wir weiter.
angenommen der Vater des noch nicht volljährigen Jungen mannes hätte davon erfahren, und
wäre dagegen dass sein sohn kampfsport macht, und das geld von der bank wieder
einziehen lassen hätte, und der sohn daraufhin (nur eine woche nach anmeldung) zu dem
Kampfsportcenter-besitzer gegangen sei und ihm die geschichte mit seinem Vater
erklärt hätte und gemeint hätte, dass er das ganze erstmal lassen wird und sich im januar 2008
neu anmelden wird, müsste hier dann quasi schon eine mündliche kündigung stattgefunden haben
oder?

Weiterhin angenommen der betreiber des kampfsportvereines, hätte dem jungen mann am 28 dezember einfach
das geld für den unterricht abgebucht, wäre er hierzu rechtlich überhaupt in der lage dazu
gewesen?

gehen wir davon aus der junge mann hätte den betreiber heute angerufen, und ihn dazu aufgefordert ihm sein geld wieder zurück zu geben, da er davon ausging dass er sich eigenständig wieder anmelden wollen
würde, dürfte der betreiber des kampfcenters eifrig auf das geld bestehen und es einfach behalten?

kann es wirklich die wahrheit sein wenn der betreiber behauptet hätte dass ein vertrag
auch mündlich geändert werden könne ohne irgendwelchen unterschriften ?

wäre es möglich dass der junge mann der zur zeit des vertragsabschlusses noch keine 18 jahre alt war,
dies als grund für ein nichtzustandekommen eines vertrages verwenden kann?

und hätte es überhaupt zu einem zustandekommen eines vertrages kommen können wenn keine unterschrift der erziehungsberectigten auf dem unterrichtsvertrag gewesen wäre?


wäre euch für viele fragen sehr dankbar!

lg
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