Dies ist eine Diskussion zu Darf ein kampfsportverein soetwas? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Darf ein kampfsportverein soetwas? passiert folgendes: Also Wenn er sich im November 2007 bei einem kampfsportverein angemeldet hätte um Capoeira zu erlernen wäre es nötig gewesen einen Vertrag auszufüllen der dem Kampfsportcenter dazu bevollmächtigt ihm von seinem eigenem Konto das Geld abzubuchen. Und eine weitere Unterschrift wäre für einen Unterrichtsvertrag nötig gewesen. wenn er aber da noch nicht volljährig war, hätte er er natürlich eine unterschrift eines elternteiles benötigt. Wenn seine mutter für die bevollmächtigung über sein Konto unterschrieben hätte aber den Unterrichtsvertrag jedoch nicht, weil das versehentlich übersehen wurde, wäre der Vertrag dann gültig? Nehmen wir außerdem noch an der junge mann geht zum center mit den ausgefüllten unterlagen, wo jedoch die unterschrift auf dem unterrichtsvertrag fehlt, hätte der center-inhaber den jungen mann teilnehmen lassen dürfen indem der junge man behauptet dass seine mutter das schon unterschrieben hätte , weil warum hätte sie dann nur die bevollmächtigung unterschrieben? Gehen wir weiter. angenommen der Vater des noch nicht volljährigen Jungen mannes hätte davon erfahren, und wäre dagegen dass sein sohn kampfsport macht, und das geld von der bank wieder einziehen lassen hätte, und der sohn daraufhin (nur eine woche nach anmeldung) zu dem Kampfsportcenter-besitzer gegangen sei und ihm die geschichte mit seinem Vater erklärt hätte und gemeint hätte, dass er das ganze erstmal lassen wird und sich im januar 2008 neu anmelden wird, müsste hier dann quasi schon eine mündliche kündigung stattgefunden haben oder? Weiterhin angenommen der betreiber des kampfsportvereines, hätte dem jungen mann am 28 dezember einfach das geld für den unterricht abgebucht, wäre er hierzu rechtlich überhaupt in der lage dazu gewesen? gehen wir davon aus der junge mann hätte den betreiber heute angerufen, und ihn dazu aufgefordert ihm sein geld wieder zurück zu geben, da er davon ausging dass er sich eigenständig wieder anmelden wollen würde, dürfte der betreiber des kampfcenters eifrig auf das geld bestehen und es einfach behalten? kann es wirklich die wahrheit sein wenn der betreiber behauptet hätte dass ein vertrag auch mündlich geändert werden könne ohne irgendwelchen unterschriften ? wäre es möglich dass der junge mann der zur zeit des vertragsabschlusses noch keine 18 jahre alt war, dies als grund für ein nichtzustandekommen eines vertrages verwenden kann? und hätte es überhaupt zu einem zustandekommen eines vertrages kommen können wenn keine unterschrift der erziehungsberectigten auf dem unterrichtsvertrag gewesen wäre? wäre euch für viele fragen sehr dankbar! lg |
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