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Besondere Vereinbarung im Fitnessvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Besondere Vereinbarung im Fitnessvertrag innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 11.03.2010, 14:27
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Besondere Vereinbarung im Fitnessvertrag

Hallo,
mal angenommen man Unterschriebt einen Fitnessvertrag auf 2 Jahre. In diesem Vertrag schreibt man unter:
Zitat:
Besondere Vereinbarungen: das ich den Vertrag nach 52 Wochen Abbrechen kann.
Einen Monat später macht man eine Änderung im Vertrag weil man Leistungen abändern will. Diesmal schreibt man unter:
Zitat:
Besondere Vereinbarungen: Umschreibung
Jetzt meine Frage. Mal angenommen man will jetzt den Vertrag nach 52 Wochen beenden. Ist das noch möglich?

Ich hätte gleich noch eine Frage.
Wäre es eine Möglichkeit aus dem Vertrag raus zukommen, wenn man einen neuen Abschließt und von diesem innerhalb von 14 Tag zurücktrete. Geht das? Dann ist bestimmt der Alte Vertrag wieder aktiv? Oder ??

Kann jemand hier weiter helfen??
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 09:14
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AW: Besondere Vereinbarung im Fitnessvertrag

Ich vestehe leider nur Bahnhof
Eine Vertragsänderung kann nicht ohne das Einverständnis des Mitglieds erfolgen. Wenn im Ursprungsvertrag geregelt wurde, dass nach 52 Wochen gekündigt werden kann (wobei mir das nicht einleuchtet, wenn der Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen wurde), dann ist das auch so.

Zitat:
Wäre es eine Möglichkeit aus dem Vertrag raus zukommen, wenn man einen neuen Abschließt und von diesem innerhalb von 14 Tag zurücktrete. Geht das? Dann ist bestimmt der Alte Vertrag wieder aktiv? Oder ??
Nein, das wäre nur möglich, wenn der Vertrag explizit eine 2-wöchige Widerrufsfrist enthält, was aber sehr untypisch wäre. Der "alte" Vertrag bleibt davon aber unberührt. Dieser muss zuerst gekündigt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 16:42
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AW: Besondere Vereinbarung im Fitnessvertrag

Mal angenommen die Vertragsänderung ist richtig so. Den derjenige wollte in seinem jetzigen Vertrag eine Änderung haben. z.B. die Sauna mit dazu und ein Geräte Paket wieder raus....
..
...

Mittlerweile hat sich diese Frage erledigt. Das Fitnessstudio hat in die vorzeitige Kündigung eingewilligt.

und noch dazu:
Zitat:
Zitat von Mucki58
Wenn im Ursprungsvertrag geregelt wurde, dass nach 52 Wochen gekündigt werden kann (wobei mir das nicht einleuchtet, wenn der Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen wurde), dann ist das auch so.
Richtig das ging aber nur wegen der SONDERVEREINBARUNG !!!
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