Dies ist eine Diskussion zu Beitragsforderung trotz Kündigung! innerhalb des Forums Sportrecht
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| Beitragsforderung trotz Kündigung! Dann geht es los: Person A kündigt schriftlich und vor allem rechtzeitig zum Ablauf der ersten 3 Monate. Die Kündigung wurde per Brief am 28.03.2010 versandt, gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen. Person A geht also davon aus, dass im Mai 2010 nichts mehr abgebucht wird (richtig?). Doch dann geht es erst richtig los: Anfang Mai wird erneut abgebucht. Person A ruft Clubbesitzer Z an und fragt nach (wieso, weshalb, warum, es wurde doch gekündigt, usw. usf.). Clubbesitzer Z wimmelt ab, er können aus dem Kopf nichts dazu sagen, sichert aber eine Überprüfung zu. Dann will er wohl Person A (die sehr wenig Geld hat und auch deshalb den nicht gerade billigen 3-Monatsvertrag gekündigt hat) beruhigen und sagt, dass es keinen Grund zu Panik gäbe, sie könne ja schließlich das Geld zurückbuchen. Person A wertet das als Einverständnis von Clubbesitzer Z das (vermeintlich) versehentlich abgebuchte Geld zurückzubuchen. Gesagt, getan! Das alles war in den ersten Maitagen 2010! Nun wird es hammerhart: Es ist Anfang Dezember 2010 (!!!!) und es kommt ein anwaltliches Mahnschreiben!! Es werden plötzlich 8 Beiträge gefordert (in Worten: acht!), jeweils 89,90 EUR (Mai – Dez.). Dazu 2 x Mahngebühren, Zinsen und Anwaltskosten, alles zusammen über 800 EUR! Für Person A bedeutet das den Ruin, da sie nur ein sehr geringes Einkommen hat! Person A ruft beim Anwalt an. Er erklärt folgenden lächerlichen Ablauf/Sachverhalt: 1. Kündigung liegt bis heute nicht vor. 2. Clubbesitzer Z schickt Anfang Mai nach dem Telefongespräch mit Person A ein Hinweisschreiben, in dem er darauf hinweist, dass die Kündigung nicht vorläge und Person A den bereits zurückgebuchten Beitrag und alle folgenden Beiträge überweisen solle. Wegen der Rückbuchung würde Clubbesitzer Z auf weitere Abbuchungen verzichten, da ihm so Kosten entstehen würden. 3. Clubbesitzer Z schickt Anfang Juni ein Erinnerungsschreiben und erinnert an die ausstehenden Beiträge. 4. Clubbesitzer Z schickt Anfang September ein erstes Mahnschreiben und fordert die Beiträge ein. 5. Clubbesitzer Z schickt Anfang November ein letztes Mahnschreiben und setzt Termin auf Mitte November 2010, ansonsten wird Anwalt eingeschaltet. 6. Clubbesitzer Z schaltet Anfang Dezember seinen Anwalt ein. Mittlerweile liegen die Kopien der angeblichen Schreiben vor. ABER: Person A hat in Wirklichkeit diese Schreiben NIE erhalten. NIE UND NIEMALS! Nichts ein einziges davon! Dann erneuter Anruf beim Anwalt. Der bleibt stur und ließ durchblicken, dass es im Prinzip auch uninteressant sei, ob Person A die Schreiben von Clubbesitzer Z erhalten habe oder nicht. Er stellte das nun so da, dass das die typischen Ausreden von säumigen und zahlungsunwilligen Schuldnern sei! Person A hätte die Kündigung zu beweisen (wie denn bitte?). Gleichzeitig drohte er mit Mahnbescheid noch vor Weihnachten! So eine Frechheit, so eine Sauerei! Was soll Person A nur tun? . |
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! |
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat: ... |
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat:
![]() Wurde die Kündigung wenigstens per Einschreiben versandt? |
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat:
Ich versuche mal die Aussage "Nein. Warum auch?" dahingehend zu interpretieren, daß Person A hier wohl von Treu und Glauben ausgeht. Ein Einschreiben bringt da übrigens genau so wenig. Ich denke, daß wir uns da einig sind? 2. Jetzt versuch mal die Angelegenheit aus Sicht eines neutralen Richters zu sehen: Da ein Schuldner der nicht zahlen möchte, dort ein Gläubiger, der offensichtlich alles außergerichtliche versucht hat, an sein Geld zu kommen. Die Einlassung des Schuldners, er habe nie Erinnerungs- oder Mahnschreiben bekommen, interessieren doch niemanden. Es scheint eh so eine Art Naturgesetz zu geben: Negative Post kommt nie an! Was glaubst Du wohl, wie oft so ein Richter die Gläubiger hört: Ich habe doch rechtzeitig gekündigt ...; ich habe nie einen Vertrag gewollt ...; ich weiß nicht wie meine Unterschrift da draufkommt ...; Nein, eine Rechnung habe ich nicht erhalten ...; Eine Vertragskopie habe ich auch nie erhalten ... ; Eine Mahnung? Nie erhalten ...; usw. usf. Man kann das drehen und wenden wie man will, es wird nichts gehen. Person A sollte m.E. versuchen, mit dem Betreiber eine einvernehmliche Regelung zu treffen, z.B. vier Beiträge sofort und die Sache ist erledigt. Die Anwaltskosten sind aber eh fällig. Vielleicht geht ja auch eine großzügige Ratenzahlung? |
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat:
![]() Was aus meiner Sicht noch für A spricht, ist dass der Betreiber augenscheinlich nur 1 Mal versucht hat den Mitgliedsbeitrag einzuziehen. Normalerweise wird sowas öfter versucht... |
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat:
Zitat:
Wir haben also: 1. Eine notwendige schriftliche Kündigung, die nicht angekommen sein soll. 2. Nicht notwendige Erinerungs- und Mahnschreiben, die ebenfalls nicht angekommen sein sollen. Was bleibt: Genau - der Vertrag! Und wenn da alles notwendige drin steht, wird Person A wohl zahlen müssen. Der entscheidende Fehler von Person A - und das wird ihr jeder Richter bescheinigen - war, darauf zu vertrauen, daß die Kündigung ordnungsgemäß (form- und fristgerecht) bei Clubbesitzer Z eingegangen ist. Das ist meine (bescheidene) Meinung. Oder wie siehst Du das? |
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat:
Letztendlich kommt es ja darauf an, wie der Amtsrichter den Fall einschätzt und diesem dürfte auch klar sein, dass es genügend unseriöse Betreiber gibt. Wurde der Brief tatsächlich mit Einschreiben verschickt, müsste der Betreiber zumindest berichten was denn tatsächlich in dem Umschlag gesteckt hat. An dieser Stelle müsste er dann zum einen lügen und zum anderen wird der Richter im auch nicht abnehmen, dass der Umschlag leer war Zitat:
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat:
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| AW: Beitragsforderung trotz Kündigung! Zitat:
Klar sieht es für das Mitglied nicht gerade rosig aus, aber ein Einschreiben und ein Zeuge sind besser als nichts. Und am Ende ist der Betreiber dem Richter schon als "unseriös" bekannt |
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