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Beitragsforderung trotz Kündigung!

Dies ist eine Diskussion zu Beitragsforderung trotz Kündigung! innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 07.12.2010, 16:04
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Beitragsforderung trotz Kündigung!

Person A schließt am 01.02.2010 eine Fitnessvertrag ab: Laufzeit 3 Monate, Verlängerung um jeweils einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Monatlicher Beitrag: 89,90 EUR. Eigentlich viel zu viel denkt sich Person A, aber sie will unbedingt einmal für drei Monate diesen Club ausprobieren. Außerdem sind die Kündigungsbedingungen fair und der Clubbesitzer Z ja sooooooo nett …

Dann geht es los: Person A kündigt schriftlich und vor allem rechtzeitig zum Ablauf der ersten 3 Monate. Die Kündigung wurde per Brief am 28.03.2010 versandt, gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen. Person A geht also davon aus, dass im Mai 2010 nichts mehr abgebucht wird (richtig?).

Doch dann geht es erst richtig los: Anfang Mai wird erneut abgebucht. Person A ruft Clubbesitzer Z an und fragt nach (wieso, weshalb, warum, es wurde doch gekündigt, usw. usf.). Clubbesitzer Z wimmelt ab, er können aus dem Kopf nichts dazu sagen, sichert aber eine Überprüfung zu. Dann will er wohl Person A (die sehr wenig Geld hat und auch deshalb den nicht gerade billigen 3-Monatsvertrag gekündigt hat) beruhigen und sagt, dass es keinen Grund zu Panik gäbe, sie könne ja schließlich das Geld zurückbuchen. Person A wertet das als Einverständnis von Clubbesitzer Z das (vermeintlich) versehentlich abgebuchte Geld zurückzubuchen. Gesagt, getan! Das alles war in den ersten Maitagen 2010!

Nun wird es hammerhart: Es ist Anfang Dezember 2010 (!!!!) und es kommt ein anwaltliches Mahnschreiben!! Es werden plötzlich 8 Beiträge gefordert (in Worten: acht!), jeweils 89,90 EUR (Mai – Dez.). Dazu 2 x Mahngebühren, Zinsen und Anwaltskosten, alles zusammen über 800 EUR! Für Person A bedeutet das den Ruin, da sie nur ein sehr geringes Einkommen hat!

Person A ruft beim Anwalt an. Er erklärt folgenden lächerlichen Ablauf/Sachverhalt:

1. Kündigung liegt bis heute nicht vor.
2. Clubbesitzer Z schickt Anfang Mai nach dem Telefongespräch mit Person A ein Hinweisschreiben, in dem er darauf hinweist, dass die Kündigung nicht vorläge und Person A den bereits zurückgebuchten Beitrag und alle folgenden Beiträge überweisen solle. Wegen der Rückbuchung würde Clubbesitzer Z auf weitere Abbuchungen verzichten, da ihm so Kosten entstehen würden.
3. Clubbesitzer Z schickt Anfang Juni ein Erinnerungsschreiben und erinnert an die ausstehenden Beiträge.
4. Clubbesitzer Z schickt Anfang September ein erstes Mahnschreiben und fordert die Beiträge ein.
5. Clubbesitzer Z schickt Anfang November ein letztes Mahnschreiben und setzt Termin auf Mitte November 2010, ansonsten wird Anwalt eingeschaltet.
6. Clubbesitzer Z schaltet Anfang Dezember seinen Anwalt ein.

Mittlerweile liegen die Kopien der angeblichen Schreiben vor.

ABER: Person A hat in Wirklichkeit diese Schreiben NIE erhalten. NIE UND NIEMALS! Nichts ein einziges davon!

Dann erneuter Anruf beim Anwalt. Der bleibt stur und ließ durchblicken, dass es im Prinzip auch uninteressant sei, ob Person A die Schreiben von Clubbesitzer Z erhalten habe oder nicht. Er stellte das nun so da, dass das die typischen Ausreden von säumigen und zahlungsunwilligen Schuldnern sei! Person A hätte die Kündigung zu beweisen (wie denn bitte?). Gleichzeitig drohte er mit Mahnbescheid noch vor Weihnachten! So eine Frechheit, so eine Sauerei!

Was soll Person A nur tun?

.
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Alt 07.12.2010, 16:09
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AW: Beitragsforderung trotz Kündigung!

Hat sich Person A die Kündigung oder zumindest die Abgabe des Kündigungsschreibens nicht schrifltich bestätigen lassen

PS: Person A kommt nicht zufällig frisch aus der Kur
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 16:32
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AW: Beitragsforderung trotz Kündigung!

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Hat sich Person A die Kündigung oder zumindest die Abgabe des Kündigungsschreibens nicht schrifltich bestätigen lassen
Nein. Warum auch? Es war doch nach dem Anruf alles in Ordnung. Monatelang keine Post, kein Mahnschreiben, keine weiteren Abbuchungen - einfach nichts. Wäre irgendwas gekommen, hätte Person A ja sofort gekündigt z.B. nach dem angeblichen "Hinweisschreiben" von Mai 2010, dann wären es max. zwei Monatsbeiträge gewesen - ohne Mahngebühren, ohne Zinsen und vor allem ohne Anwaltskosten und -stress! Was meinst du, was für'n Ton der anschlägt?!

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
PS: Person A kommt nicht zufällig frisch aus der Kur
...
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Alt 07.12.2010, 16:34
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AW: Beitragsforderung trotz Kündigung!

Zitat:
Nein. Warum auch?
Weil im Fall der Fälle das Mitglied die Kündigung beweisen muss. Deswegen lässt man sich diese bestätigen

Wurde die Kündigung wenigstens per Einschreiben versandt?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 17:26
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AW: Beitragsforderung trotz Kündigung!

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Weil im Fall der Fälle das Mitglied die Kündigung beweisen muss. Deswegen lässt man sich diese bestätigen

Wurde die Kündigung wenigstens per Einschreiben versandt?
Hallo!

Ich versuche mal die Aussage "Nein. Warum auch?" dahingehend zu interpretieren, daß Person A hier wohl von Treu und Glauben ausgeht. Ein Einschreiben bringt da übrigens genau so wenig. Ich denke, daß wir uns da einig sind?

2. Jetzt versuch mal die Angelegenheit aus Sicht eines neutralen Richters zu sehen: Da ein Schuldner der nicht zahlen möchte, dort ein Gläubiger, der offensichtlich alles außergerichtliche versucht hat, an sein Geld zu kommen. Die Einlassung des Schuldners, er habe nie Erinnerungs- oder Mahnschreiben bekommen, interessieren doch niemanden. Es scheint eh so eine Art Naturgesetz zu geben: Negative Post kommt nie an! Was glaubst Du wohl, wie oft so ein Richter die Gläubiger hört: Ich habe doch rechtzeitig gekündigt ...; ich habe nie einen Vertrag gewollt ...; ich weiß nicht wie meine Unterschrift da draufkommt ...; Nein, eine Rechnung habe ich nicht erhalten ...; Eine Vertragskopie habe ich auch nie erhalten ... ; Eine Mahnung? Nie erhalten ...; usw. usf.

Man kann das drehen und wenden wie man will, es wird nichts gehen. Person A sollte m.E. versuchen, mit dem Betreiber eine einvernehmliche Regelung zu treffen, z.B. vier Beiträge sofort und die Sache ist erledigt. Die Anwaltskosten sind aber eh fällig. Vielleicht geht ja auch eine großzügige Ratenzahlung?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 18:26
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AW: Beitragsforderung trotz Kündigung!

Zitat:
Zitat von FCM1400
Ein Einschreiben bringt da übrigens genau so wenig. Ich denke, daß wir uns da einig sind?
Klar beweist ein Einschreiben nicht, dass sich eine Kündigung in dem Umschlag befunden hat. Aber in diesem Fall hätte A wenigstens überhaupt etwas in den Händen. Wenn es dann vielleicht noch einen Zeugen gibt, der von der Kündigung wusste, sieht es gar nicht mehr SO schlecht aus

Was aus meiner Sicht noch für A spricht, ist dass der Betreiber augenscheinlich nur 1 Mal versucht hat den Mitgliedsbeitrag einzuziehen. Normalerweise wird sowas öfter versucht...
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  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 21:51
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AW: Beitragsforderung trotz Kündigung!

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Klar beweist ein Einschreiben nicht, dass sich eine Kündigung in dem Umschlag befunden hat. Aber in diesem Fall hätte A wenigstens überhaupt etwas in den Händen. Wenn es dann vielleicht noch einen Zeugen gibt, der von der Kündigung wusste, sieht es gar nicht mehr SO schlecht aus
Also dazu kann ich nicht viel sagen, habe aber einmal gelernt, daß Einschreiben nicht "gerichtsfest" sind. Na ja, und der Zeuge, der damals mit zum Postamt ging und genau gesehen haben will, daß eben diese eine Kündigung genau in dem Brief war, der vor etlichen Monaten bei genau dem einen Clubbesitzer genau vor diesem Datum angekommen sein soll ... Ehrlich: Ich denke, das kannst Du Dir knicken. Aber ich lass mich da auch gerne korrigieren. Wie Du ja weißt bin ich hier um zu lernen!

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Was aus meiner Sicht noch für A spricht, ist dass der Betreiber augenscheinlich nur 1 Mal versucht hat den Mitgliedsbeitrag einzuziehen. Normalerweise wird sowas öfter versucht...
Also hier möchte ich Dir doch deutlich widersprechen! Es ist völlig korrekt, daß ein Gläubiger nach einer erfolglosen Lastschrift das Einzugsverfahren zunächst einmal einstellt. Schließlich entstehen ihm dadurch Kosten (Bankgebühren) und es ist ihm deshalb nicht zumutbar, weiterhin einzuziehen. Woher weiß er, ob Person A überhaupt noch da ist? Da produziert er ja monatelang laufend Kosten - für nichts! Und da finde ich es sogar plausibel, daß Clubbesitzer Z das einstellt und darauf sogar schriftlich hinweist (was aber angeblich nicht angekommen ist).


Wir haben also:
1. Eine notwendige schriftliche Kündigung, die nicht angekommen sein soll.
2. Nicht notwendige Erinerungs- und Mahnschreiben, die ebenfalls nicht angekommen sein sollen.

Was bleibt:
Genau - der Vertrag! Und wenn da alles notwendige drin steht, wird Person A wohl zahlen müssen.

Der entscheidende Fehler von Person A - und das wird ihr jeder Richter bescheinigen - war, darauf zu vertrauen, daß die Kündigung ordnungsgemäß (form- und fristgerecht) bei Clubbesitzer Z eingegangen ist.

Das ist meine (bescheidene) Meinung. Oder wie siehst Du das?
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Alt 07.12.2010, 22:05
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Zitat:
Zitat von FCM1400
Also dazu kann ich nicht viel sagen, habe aber einmal gelernt, daß Einschreiben nicht "gerichtsfest" sind.
Das liegt daran, dass man dadurch den Inhalt nicht beweisen kann, richtig. Nichts desto trotz hat A etwas in den Händen. Und ganz ehrlich, was schickt man per Einschreiben an sein Fitnessstudio, wenn nicht seine Kündigung

Letztendlich kommt es ja darauf an, wie der Amtsrichter den Fall einschätzt und diesem dürfte auch klar sein, dass es genügend unseriöse Betreiber gibt.

Wurde der Brief tatsächlich mit Einschreiben verschickt, müsste der Betreiber zumindest berichten was denn tatsächlich in dem Umschlag gesteckt hat. An dieser Stelle müsste er dann zum einen lügen und zum anderen wird der Richter im auch nicht abnehmen, dass der Umschlag leer war

Zitat:
Zitat von FCM1400
Es ist völlig korrekt, daß ein Gläubiger nach einer erfolglosen Lastschrift das Einzugsverfahren zunächst einmal einstellt. Schließlich entstehen ihm dadurch Kosten (Bankgebühren) und es ist ihm deshalb nicht zumutbar, weiterhin einzuziehen.
Da gebe ich dir ja im Prinzip Recht. Aber aus der Praxis kann ich dir sagen, dass 2-3 Versuche die Regel sind. Aber nun gut, das spielt am Ende sowieso keine Rolle.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 18:46
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Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Letztendlich kommt es ja darauf an, wie der Amtsrichter den Fall einschätzt und diesem dürfte auch klar sein, dass es genügend unseriöse Betreiber gibt.
Klar gibt es die. Aber was denkst Du, wieviele Menschen es in diesem Land gibt, die irgendwelche Rechnungen nicht bezahlen wollen und dabei alles mögliche behaupten? Ich denke aber, daß das keine Rolle spielen wird.

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Wurde der Brief tatsächlich mit Einschreiben verschickt, müsste der Betreiber zumindest berichten was denn tatsächlich in dem Umschlag gesteckt hat. An dieser Stelle müsste er dann zum einen lügen und zum anderen wird der Richter im auch nicht abnehmen, dass der Umschlag leer war
Ich denke eher, das der Betreiber überhaupt nichts berichten muß. Vielleicht geht er sogar nach dem Motto "Kündigung? Nie gesehen!" vor. Und dann schaut Person A in die Röhre, oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 19:02
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Zitat von FCM1400
Ich denke eher, das der Betreiber überhaupt nichts berichten muß. Vielleicht geht er sogar nach dem Motto "Kündigung? Nie gesehen!" vor. Und dann schaut Person A in die Röhre, oder?
Also wenn es ein Einschreiben gegeben hat, dann muss dieses auch angekommen sein. Hierzu muss der Betreiber natürlich Auskunft geben

Klar sieht es für das Mitglied nicht gerade rosig aus, aber ein Einschreiben und ein Zeuge sind besser als nichts. Und am Ende ist der Betreiber dem Richter schon als "unseriös" bekannt
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