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Beiträge weiterhin bezahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Beiträge weiterhin bezahlen? innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 16:19
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Unhappy Beiträge weiterhin bezahlen?

Hallo!

Eine Person (Frau Fitness) hat einen Fitnessvertrag für ein Jahr. Nun muss diese Person ins Krankenhaus (Kardiologie), unmittelbar danach eine Kur. Frau Fitness wird aber wohl wieder fit. Gott sei Dank!

Aber: was passiert denn nun mit dem Vertrag? Frau Fitness wollte den Vertrag für zwei Monate nicht bezahlen, weil sie ja DEFINITIV und WIRKLICH nicht kommen kann. Herr Studiobesitzer meint aber, Vertrag sei Vertrag. Aber die Geschäftsgrundlage eines solchen Vertrages ist doch, das Frau Fitness auch sporttauglich ist, oder etwa nicht? Oder kann Frau Fitness den Vertrag nun kündigen (zu sofort?)? Ist es richtig, dass man/frau auch dann bezahlen muss, wenn man wirklich krank ist? Das ist doch ungerecht!

Es grüßt

Tina
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 22:46
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Die meisten Verträge enthalten eine Klausel nach der man seinen Vertrag ruhen lassen kann, wenn man z.B. aufgrund von Krankheit nicht trainieren kann. In dieser Zeit werden keine Mitgliedsbeiträge bezahlt. Dafür verlängert sich die Grundlaufzeit des Vertrages um genau diesen Zeitraum. Die Beiträge werden quasi nach hinten geschoben.

Frau Fitness sollte sich noch mal ihren Vertrag und die AGB genau durchlesen.

Lässt der Betreiber nicht mit sich reden, sollte sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Aus diesem muss hervorgehen, dass Frau Fitness dauerhaft keinen Sport mehr ausüben darf. In diesem Fall hat sie ein gesondertes Kündigungsrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 09:30
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Lässt der Betreiber nicht mit sich reden, sollte sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Aus diesem muss hervorgehen, dass Frau Fitness dauerhaft keinen Sport mehr ausüben darf. In diesem Fall hat sie ein gesondertes Kündigungsrecht.
Frau Fitness wird aber wohl wieder fit. Und nun? Den Arzt zur Ausstellung eines Gefälligkeitsattestes anstiften? Dazu sollte man wissen, daß solche Ärzte als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, sofern der Studiobesitzer dies verlangt. Und dann möchte ich den Arzt sehen, der (auch uneidlich) sagt, daß die kardiologischen Erkrankungen von Frau Fitneß erst nach Vertragsabschluß aufgetreten sind und wirklich dauerhaft zu einer Sportuntauglichkeit geführt haben. Für die meisten Ärzte (zumindest die niedergelassenen) bedeutet dies zudem: halber Vormittag die Praxis zu und dafür lächerliches Zeugengeld (zum Unterhalt einer kardiologisch ausgerichteten Praxis reicht das definitiv nicht).

Ein Attest ist schnell ausgestellt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß ein niedergelassener Arzt vor Gericht lügt.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 09:41
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von FCM1400
Frau Fitness wird aber wohl wieder fit. Und nun? Den Arzt zur Ausstellung eines Gefälligkeitsattestes anstiften?
Anstiften klingt so böse Man kann dem Arzt auch einfach das Problem an der Sache schildern und seine Reaktion abwarten.
Zitat:
Zitat von FCM1400
Dazu sollte man wissen, daß solche Ärzte als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, sofern der Studiobesitzer dies verlangt.
Jo, aber nicht jede Streitigkeit landet gleich vor Gericht, schon gar nicht bei dem Streitwert. Außerdem müsste der Betreiber dann erst mal Rede und Antwort stehen, wieso er den Vertrag für die Dauer der Krankheit nicht ruhen lassen wollte.

Das sagt übrigens der Verbraucherschutz dazu:
Zitat:
Sind Sie hingegen nur vorübergehend erkrankt, ruht nach den meisten Verträgen die Mitgliedschaft nur. Das AG Rastatt hat am 25.4.2002 entscheiden, dass mindestens eine Aufhebung der Zahlungsverpflichtung zu erfolgen hat. Sie müssen sich jedoch nicht darauf verweisen lassen, dass Sie ja im Falle einer Erkrankung weiterhin die Sauna nutzen können oder zum Besuch anderer, von Ihnen nicht gewünschter Kurse in der Lage sind. Hierauf darf Sie ein Fitnessstudio nicht verweisen. Denn, so das Gericht, ein gesunder Mensch schließt einen Fitnessvertrag normalerweise nicht ab, um im Falle einer Erkrankung gänzlich andere, auf ganz geringe Möglichkeiten reduzierte Trainingsmöglichkeiten wahrzunehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 17:43
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Anstiften klingt so böse Man kann dem Arzt auch einfach das Problem an der Sache schildern und seine Reaktion abwarten.

Jo, aber nicht jede Streitigkeit landet gleich vor Gericht, schon gar nicht bei dem Streitwert. Außerdem müsste der Betreiber dann erst mal Rede und Antwort stehen, wieso er den Vertrag für die Dauer der Krankheit nicht ruhen lassen wollte.
Stimmt. Kommt aber oftmals aufs Gleiche raus. Viele Ärzte wissen gar nicht, was sie da unterschreiben. Mittlerweile gibt es in der Fitneßbranche einen knallharten Verdrängungswettbewerb. Da werden einige kleinere Betreiber auch wegen ein paar Hundert Euronen mit harten Bandagen kämpfen! Ich schätze den hier Beispielhaft genannten Studiobesitzer auch so ein. Von daher wird der sicher auch nicht Rede und Antwort stehen.

Interessant ist die Frage aber doch: muß er den Vertrag mit Frau Fitness temporär ruhend stellen oder muß er nicht?

In diesem Zusammenhang vielen Dank für den Verweis zum Urteil des AG Rastatt. Das ist schon sehr interessant. Gibt es dazu auch weitere oder neuere Urteile? Und wie waren da die Umstände, die zu dieser Entscheidung geführt haben? Denn wenn man das so liest, könnte doch Frau Fitness zweimal im Monat für je eine Woche wegen Erkrankung unterbrechen (die üblichen Menstruationsbeschwerden und die obligatorische Migräne). Oder wie siehst Du das?

Gruß,

Frank
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  #6 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 09:35
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von FCM1400
Interessant ist die Frage aber doch: muß er den Vertrag mit Frau Fitness temporär ruhend stellen oder muß er nicht?
Folgendes dazu habe ich noch gefunden:
Zitat:
Viele Studios wollen ihre Kunden laut Kleingedrucktem auch zur Kasse bitten, wenn diese aufgrund längerer Krankheit nicht trainieren können. Der Bundesgerichtshof hat jedoch solche Klauseln für ungültig erklärt (Urteile vom 23.10.1996, Az: XII ZR 55/95 und XII Az: ZR 174/95). Der volle Beitrag wird auch dann nicht fällig, wenn sich der Kunde gleich nach Vertragsschluss verletzt. Allerdings müssen Verbraucher sofort das Fitness-Studio über die Verhinderung informieren und auf Verlangen ein ärztliches Attest vorlegen. Wer im Urlaub ist und deshalb am Training gehindert ist, für den gelten die Urteile nicht.
Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ12917969300...nk213852A.html

Zitat:
Zitat von FCM1400
Denn wenn man das so liest, könnte doch Frau Fitness zweimal im Monat für je eine Woche wegen Erkrankung unterbrechen (die üblichen Menstruationsbeschwerden und die obligatorische Migräne). Oder wie siehst Du das?
Wie man den Urteilen entnehmen kann, muss es sich um einen längeren Krankheitsverlauf handeln. Kopfschmerzen und Menstruationsprobleme zählen mit Sicherheit nicht dazu

Wichtig ist, dass das Mitglied die Krankheit unverzüglich dem Beitreiber mitteilt und bei Bedarf ein entsprechendes Attest vorlegt. Hieraus lässt sich auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung entnehmen.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 13:42
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Wie man den Urteilen entnehmen kann, muss es sich um einen längeren Krankheitsverlauf handeln. Kopfschmerzen und Menstruationsprobleme zählen mit Sicherheit nicht dazu.

Wichtig ist, dass das Mitglied die Krankheit unverzüglich dem Beitreiber mitteilt und bei Bedarf ein entsprechendes Attest vorlegt. Hieraus lässt sich auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung entnehmen.
Danke für den Hinweis und die Klarstellung! Das ist sehr lehrreich und nützlich! Vielen Dank!
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  #8 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 13:49
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Danke für den Hinweis und die Klarstellung! Das ist sehr lehrreich und nützlich! Vielen Dank!
Kein Problem
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  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 14:07
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Viele Ärzte wissen gar nicht, was sie da unterschreiben.
Woher weißt Du das?
Zitat:
Da werden einige kleinere Betreiber auch wegen ein paar Hundert Euronen mit harten Bandagen kämpfen! Ich schätze den hier Beispielhaft genannten Studiobesitzer auch so ein.
Der wird wie so mancher Besitzer die Forderung an ein Inkassobüro verkaufen, wenn er merkt, dass sich da jemand wehrt. So schätze ich den Betreiber ein. Im Übrigen sollte man bei einem Studiobetreiber davon ausgehen, dass er sich in der rechtlichen Materie auskennt. Also muss man annehmen, dass der Betreiber hier entweder ein dreister Lügner oder hirnlos ist. Und mit solchen Leuten muss man konsequent umgehen.

Attest über die vorübergehende Sportuntauglichkeit vorlegen und Zahlungen für diesen Zeitraum verweigern. Der Vertrag wird um die entsprechende Zeit verlängert. Und nicht vergessen, rechtzeitig zu kündigen. Es gibt Studios, die besser mit Kunden umgehen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 14:27
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AW: Beiträge weiterhin bezahlen?

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Viele Ärzte wissen gar nicht, was sie da unterschreiben.
jepp! analphabetismus unter ärtzen seeeehr verbreitet.
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