Dies ist eine Diskussion zu Beiträge weiterhin bezahlen? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Eine Person (Frau Fitness) hat einen Fitnessvertrag für ein Jahr. Nun muss diese Person ins Krankenhaus (Kardiologie), unmittelbar danach eine Kur. Frau Fitness wird aber wohl wieder fit. Gott sei Dank! Aber: was passiert denn nun mit dem Vertrag? Frau Fitness wollte den Vertrag für zwei Monate nicht bezahlen, weil sie ja DEFINITIV und WIRKLICH nicht kommen kann. Herr Studiobesitzer meint aber, Vertrag sei Vertrag. Aber die Geschäftsgrundlage eines solchen Vertrages ist doch, das Frau Fitness auch sporttauglich ist, oder etwa nicht? Oder kann Frau Fitness den Vertrag nun kündigen (zu sofort?)? Ist es richtig, dass man/frau auch dann bezahlen muss, wenn man wirklich krank ist? Das ist doch ungerecht! Es grüßt Tina |
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Die meisten Verträge enthalten eine Klausel nach der man seinen Vertrag ruhen lassen kann, wenn man z.B. aufgrund von Krankheit nicht trainieren kann. In dieser Zeit werden keine Mitgliedsbeiträge bezahlt. Dafür verlängert sich die Grundlaufzeit des Vertrages um genau diesen Zeitraum. Die Beiträge werden quasi nach hinten geschoben. Frau Fitness sollte sich noch mal ihren Vertrag und die AGB genau durchlesen. Lässt der Betreiber nicht mit sich reden, sollte sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Aus diesem muss hervorgehen, dass Frau Fitness dauerhaft keinen Sport mehr ausüben darf. In diesem Fall hat sie ein gesondertes Kündigungsrecht. |
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Zitat:
Ein Attest ist schnell ausgestellt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß ein niedergelassener Arzt vor Gericht lügt. |
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Zitat:
Man kann dem Arzt auch einfach das Problem an der Sache schildern und seine Reaktion abwarten.Zitat:
Das sagt übrigens der Verbraucherschutz dazu: Zitat:
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Zitat:
Interessant ist die Frage aber doch: muß er den Vertrag mit Frau Fitness temporär ruhend stellen oder muß er nicht? In diesem Zusammenhang vielen Dank für den Verweis zum Urteil des AG Rastatt. Das ist schon sehr interessant. Gibt es dazu auch weitere oder neuere Urteile? Und wie waren da die Umstände, die zu dieser Entscheidung geführt haben? Denn wenn man das so liest, könnte doch Frau Fitness zweimal im Monat für je eine Woche wegen Erkrankung unterbrechen (die üblichen Menstruationsbeschwerden und die obligatorische Migräne). Oder wie siehst Du das? Gruß, Frank |
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Wichtig ist, dass das Mitglied die Krankheit unverzüglich dem Beitreiber mitteilt und bei Bedarf ein entsprechendes Attest vorlegt. Hieraus lässt sich auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung entnehmen. |
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Zitat:
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Zitat:
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| AW: Beiträge weiterhin bezahlen? Woher weißt Du das? Zitat:
Attest über die vorübergehende Sportuntauglichkeit vorlegen und Zahlungen für diesen Zeitraum verweigern. Der Vertrag wird um die entsprechende Zeit verlängert. Und nicht vergessen, rechtzeitig zu kündigen. Es gibt Studios, die besser mit Kunden umgehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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