Dies ist eine Diskussion zu Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! innerhalb des Forums Sportrecht
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| AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! Zitat:
Falls, was üblich und fair ist, der Vertrag temporär ausgesetzt wird, verlängert er sich um die ausgesetzte Zeit (da der Vertrag ja 12 Monate lief), es sei denn, der Betreiber stimmt explizit einem Verzicht auf Einnahmen zu. Gebühren, Vorkasse o.ä. sind unzulässig. Bei so etwas am besten mit den Verbraucherverbänden drohen. |
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| AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! Zitat:
Zitat:
Ausführliches Attest bei Aussetzen? Zitat:
Zitat:
Man sollte die AGB des Vertrags hier im Sachverlat mal genau prüfen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! Zitat:
Zitat:
So ist es. Und auch die AGB der Studios aus den zitierten Urteilen. |
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| AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! Der Unterschied zwischen einer Unpässlichkeit und einer Erkrankung sollte Dir bekannt sein, sonst haben wir ein Basisproblem. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Zitat:
Guten Tag - ich denke, Unpässlichkeit trifft bspw. im Falle einer Grippe zu - in diesem angenommenen Fall besteht die Sportunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit etwa ein halbes Jahr. Es handelt sich nicht um ein Gefälligkeitsattest sondern um medizinische Notwendigkeit. Der Kranke trägt auch ein Risiko : sein (heißgeliebtes) Training kann er nun nicht mehr ausüben - das Studio trägt den Verdienstausfall. Warum akzeptiert das Studio ein Attest , wenn es rechtlich - nach Ihrem Bekunden gar nicht verpflichtet wäre- denken Sie , es hätte Geld zu "verschenken" ? Wenn das Studio auf ein "Nachtrainieren" der Krankheitsmonate Anrecht hat - wieso wird (ggf.) das Mitglied von der Empfangsdame - und sofort eilig geholtem "Manager" dann fast genötigt, eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben ? Inhalt des Schriftstückes : Verpflichtung zum Nachtrainieren, Anerkennung recht hoher Gebühren....das würde doch gewaltig stinken,oder was meinen Sie ? Es drängt sich mir somit der Verdacht auf, dass 1. die Stillegung durch die Gebühren finanziell das Studio "abfedern" soll , 2. dem Mitglied ein Zusatzvertrag aufgeschwatzt wird, der erst rechtlich absichert , das überhaupt nachtrainiert werden muss . Das wäre dann die wahrlich interessante Komponente , wenn man dieses Blatt nicht unterschrieben hätte : darf es dem Mitglied überhaupt zugemutet werden, 6 Monate nachtrainieren zu müssen, wenn der Vertrag zuvor durch ordentliche Kündigung bereits beendet wäre....? Wenn ja - wozu die Zusatzabsicherung durch die Zweitvereinbarung ??? Bernard. |
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| Hallo zusammen. Aktuelle ( nat. angenommene ) Neuigkeiten : Das Mitglied erhält ein Schreiben per Post vom Sportstudio, man soll die ausstehenden Beiträge ( 2 Monate bisher ) plus einer Gebühr von 5 Euro wg. Rückbelastung innerhalb von 5 Tagen überweisen. Die Bankverbindung steht im Brief . Kurios : Im Folgesatz weist das Studio darauf hin, den Saldo erneut per Lastschriftverfahren einzuziehen Ähh - was denn nun? "Etwas" pikant : sowohl das abgegebene Sportunfähigkeits-attest( Kopie vom Studio mit Stempel der Annahme versehen und an das Mitglied übergeben ), als auch die per Einschreiben entzogene Einzugsermächtigung werden weder erwähnt , noch scheinen diese Wichtigen Dokumente dem Schreiber des Briefes vorzuliegen... ![]() Im Grunde genommen wurde nun trotz Entzuges der Einzugsermächtigung wieder abgebucht ![]() Irgendwie bin ich verwirrt, was nun am Besten zu tun wäre - scheinbar weiß dort die rechte Hand nicht, was die Linke tut |
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| AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! Zitat:
Abschließend: Gibt es Angaben, warum das Studio die beiden Gebühren fordert, obwohl der Empfang der außerordentlichen Kündigung bestätigt wurde? |
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| Zitat:
Hallo und guten Tag, es wurde nicht gekündigt - sondern ein Sportunfähigkeitsattest vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass das Mitglied für Monate keinen Sport treiben darf. Die geforderten Gebühren sind für die Ruhend-Stellung des Vertrages. Scheinbar ist das Attest nun dort nicht mehr bekannt - also wurden die "ausstehenden" Beträge einfach weiter eingezogen - es folgte selbstverst. die Rücknahme der Einzugsermächtigung per Einschreiben... daraus ergeben sich nun zusätzl. Kosten , die dem Mitglied in Rechnung gestellt werden , weil dem Studio immer noch nicht bekannt zu sein scheint , dass das Mitglied krank ist im Moment. Außerdem behält sich das Studio in ihren Statuten vor, jedes Attest und jede Sportunfähigkeit ersteinmal genehmigen zu lassen - oder abzulehnen ( durch den Manager ) ![]() Gruß, Bernard. |
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| AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! Zitat:
Zitat:
Wenn sich das Studio aber trotzdem nicht an das eingereichte Attest erinnern kann, warum verlangen die dann Gebühren für die Ruhendstellung? Und wofür dann die beiden Monatsbeiträge? Zitat:
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