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Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Dies ist eine Diskussion zu Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! innerhalb des Forums Sportrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 17:12
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AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Im angenommenen Fall, behält sich das Studio nämlich schriftl. vor, die Stillegung durch Ihr "Management" erst genehmigen zu lassen- also auch ablehnen zu dürfen
Mir ist nich bekannt, daß das Studio einen Vertrag Ruhendstellen muß, wenn das Mitglied sich temporär unpäßlich fühlt. Das Risiko, den Vertrag nicht den dem Umfang nutzen zu können, wie sich das Mitglied sich das zu Anfang ausgerechnet hat, liegt doch in der Sphäre des Mitglieds. Das Risiko muß also auch das Mitglied tragen. Warum sollte dieses Risiko auf den Studiobetreiber abwälzbar sein? Schließlich erhält das Mitglied für die Übernahme dieses Risikos ja auch eine Gegenleistung, nämlich einen niedrigeren Beitrag. Wer das Risiko nur in beschränktem Umfang übernehmen möchte (weil er z.B. weiß, daß er öfters mal kränkelt), kann in der Regel Monatsverträge abschließen (bzw. Verträge, die z.B. mtl. kündbar sind). Wer das Risiko gar nicht tragen will, kauft sich Tages- oder 10er-Karten. Mir jedenfalls ist nicht bekannt, daß das Risiko einer temporären Verhinderung auf den Betreiber abwälzbar sein soll. Wo sollte das auch anfangen? Eine Woche grippaler Infekt? Sechs Monate aufgrund eines Bandscheibenvorfalls mit anschließender Reha? Aber ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.

Falls, was üblich und fair ist, der Vertrag temporär ausgesetzt wird, verlängert er sich um die ausgesetzte Zeit (da der Vertrag ja 12 Monate lief), es sei denn, der Betreiber stimmt explizit einem Verzicht auf Einnahmen zu. Gebühren, Vorkasse o.ä. sind unzulässig. Bei so etwas am besten mit den Verbraucherverbänden drohen.
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  #12 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 17:42
V.I.P.
 
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AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Mir ist nich bekannt, daß das Studio einen Vertrag Ruhendstellen muß, wenn das Mitglied sich temporär unpäßlich fühlt.
Das hat nichts mit "unpässlich" zu tun, sondern mit sportunfähig erkrankt.

Zitat:
Mir jedenfalls ist nicht bekannt, daß das Risiko einer temporären Verhinderung auf den Betreiber abwälzbar sein soll. Wo sollte das auch anfangen? Eine Woche grippaler Infekt? Sechs Monate aufgrund eines Bandscheibenvorfalls mit anschließender Reha? Aber ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.
Bitte:

Ausführliches Attest bei Aussetzen?
Zitat:
Zitat von 1 C 398/01
Bei einem vorübergehenden Hindernis für den Beklagten, die Leistung der Zedentin in Anspruch zu nehmen, steht der Zahlungsklage für Juni und Juli 1999 der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BG) entgegen. Bei einer vorübergehenden gesundheitlichen Verhinderung des Beklagten im Juni und im Juli 1999 war die Zedentin nach dem abgeschlossenen Fitness-Vertrag verpflichtet, einer „Aussetzung" des Vertrages zuzustimmen. (...)
Zitat:
Zitat von XII ZR 55/95
Die Klausel benachteilige den Kunden unangemessen, weil er nach ihrem Wortlaut im Falle seiner persönlichen Verhinderung einschränkungslos und u.U. für lange Zeit verpflichtet bleibe, die monatliche Gebühr zu zahlen, also z.B. auch, wenn er wegen einer plötzlich eingetretenen Erkrankung auf Dauer gehindert sei, die Einrichtungen des Studios zu nutzen.
Ich wüsste auch nicht, welches Risiko ein Studio hat, wenn ein Kunde vorübergehend nicht erscheint. Er produziert dabei keine Unkosten, und das Argument, wegen des Kundens würden Kosten anfallen, die über kleine Eurobeträge hinausgehen, zieht nicht.

Man sollte die AGB des Vertrags hier im Sachverlat mal genau prüfen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #13 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 12:50
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AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das hat nichts mit "unpässlich" zu tun, sondern mit sportunfähig erkrankt.
Wortklauberei, kommt aufs Gleiche hinaus.


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich wüsste auch nicht, welches Risiko ein Studio hat, wenn ein Kunde vorübergehend nicht erscheint. Er produziert dabei keine Unkosten, und das Argument, wegen des Kundens würden Kosten anfallen, die über kleine Eurobeträge hinausgehen, zieht nicht.
Frag mal jemanden, der selbständig ist. Es ist das Risiko des Einnahmeverlustes. Wenn jeder, der temporär umpässlich ist von der Beitragszahlung befreit werden muss, gibt es keine Kalkulationssicherheit mehr.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Man sollte die AGB des Vertrags hier im Sachverlat mal genau prüfen.
So ist es. Und auch die AGB der Studios aus den zitierten Urteilen.
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  #14 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 13:01
V.I.P.
 
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AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Wortklauberei, kommt aufs Gleiche hinaus.
Der Unterschied zwischen einer Unpässlichkeit und einer Erkrankung sollte Dir bekannt sein, sonst haben wir ein Basisproblem.

Zitat:
Frag mal jemanden, der selbständig ist.
Kann ich gerne machen. Es ist nunmal so, dass ein Fitnessstudion nicht nur ein Mitglied hat, sondern eine ganze Horde. Und wenn eines davon nicht antritt, bleiben die Unkosten die gleichen, bzw. sie erniedrigen sich sogar, weil die Geräteabnutzung wegfällt. Die Kalkulationssicherheit wird daruch nur im Berich der aktuellen Liquidität reduziert, weil die Beiträge später wieder anfallen.
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  #15 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 16:55
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Smile AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Wortklauberei, kommt aufs Gleiche hinaus.




Frag mal jemanden, der selbständig ist. Es ist das Risiko des Einnahmeverlustes. Wenn jeder, der temporär umpässlich ist von der Beitragszahlung befreit werden muss, gibt es keine Kalkulationssicherheit mehr.



So ist es. Und auch die AGB der Studios aus den zitierten Urteilen.

Guten Tag - ich denke, Unpässlichkeit trifft bspw. im Falle einer Grippe zu - in diesem angenommenen Fall besteht die Sportunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit etwa ein halbes Jahr.
Es handelt sich nicht um ein Gefälligkeitsattest sondern um medizinische Notwendigkeit.

Der Kranke trägt auch ein Risiko : sein (heißgeliebtes) Training kann er nun nicht mehr ausüben - das Studio trägt den Verdienstausfall.

Warum akzeptiert das Studio ein Attest , wenn es rechtlich - nach Ihrem Bekunden gar nicht verpflichtet wäre- denken Sie , es hätte Geld zu "verschenken" ?

Wenn das Studio auf ein "Nachtrainieren" der Krankheitsmonate Anrecht hat - wieso wird (ggf.) das Mitglied von der Empfangsdame - und sofort eilig geholtem "Manager" dann fast genötigt, eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben ?

Inhalt des Schriftstückes : Verpflichtung zum Nachtrainieren, Anerkennung recht hoher Gebühren....das würde doch gewaltig stinken,oder was meinen Sie ?

Es drängt sich mir somit der Verdacht auf, dass 1. die Stillegung
durch die Gebühren finanziell das Studio "abfedern" soll , 2. dem Mitglied ein Zusatzvertrag aufgeschwatzt wird, der erst rechtlich absichert , das überhaupt nachtrainiert werden muss .

Das wäre dann die wahrlich interessante Komponente , wenn man dieses Blatt nicht unterschrieben hätte : darf es dem Mitglied überhaupt zugemutet werden, 6 Monate nachtrainieren zu müssen, wenn der Vertrag zuvor durch ordentliche Kündigung bereits beendet wäre....?

Wenn ja - wozu die Zusatzabsicherung durch die Zweitvereinbarung ???

Bernard.
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  #16 (permalink)  
Alt 22.10.2011, 11:58
Boardneuling
 
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Hallo zusammen.

Aktuelle ( nat. angenommene ) Neuigkeiten :

Das Mitglied erhält ein Schreiben per Post vom Sportstudio, man soll die ausstehenden Beiträge ( 2 Monate bisher ) plus einer Gebühr von 5 Euro wg. Rückbelastung innerhalb von 5 Tagen überweisen.
Die Bankverbindung steht im Brief .

Kurios : Im Folgesatz weist das Studio darauf hin, den Saldo erneut per Lastschriftverfahren einzuziehen

Ähh - was denn nun?

"Etwas" pikant : sowohl das abgegebene Sportunfähigkeits-attest( Kopie vom Studio mit Stempel der Annahme versehen und an das Mitglied übergeben ), als auch die per Einschreiben entzogene Einzugsermächtigung werden weder erwähnt , noch scheinen diese Wichtigen Dokumente dem Schreiber des Briefes vorzuliegen...

Im Grunde genommen wurde nun trotz Entzuges der Einzugsermächtigung wieder abgebucht

Irgendwie bin ich verwirrt, was nun am Besten zu tun wäre - scheinbar weiß dort die rechte Hand nicht, was die Linke tut
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  #17 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 10:05
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Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.

Aktuelle ( nat. angenommene ) Neuigkeiten :

Das Mitglied erhält ein Schreiben per Post vom Sportstudio, man soll die ausstehenden Beiträge ( 2 Monate bisher ) plus einer Gebühr von 5 Euro wg. Rückbelastung innerhalb von 5 Tagen überweisen.
Die Bankverbindung steht im Brief .

Kurios : Im Folgesatz weist das Studio darauf hin, den Saldo erneut per Lastschriftverfahren einzuziehen

Ähh - was denn nun?

"Etwas" pikant : sowohl das abgegebene Sportunfähigkeits-attest( Kopie vom Studio mit Stempel der Annahme versehen und an das Mitglied übergeben ), als auch die per Einschreiben entzogene Einzugsermächtigung werden weder erwähnt , noch scheinen diese Wichtigen Dokumente dem Schreiber des Briefes vorzuliegen...

Im Grunde genommen wurde nun trotz Entzuges der Einzugsermächtigung wieder abgebucht

Irgendwie bin ich verwirrt, was nun am Besten zu tun wäre - scheinbar weiß dort die rechte Hand nicht, was die Linke tut
Wenn der Kunde außerordentlich aufgrund einer dauerhaften Sportunfähigkeit gekündigt hat und in dem Zusammenhang auch die Einzugsermächtigung widerrufen hat, würde ich ihm enpfehlen, einen letzten kurzen Brief mit einer Klarstellung an das Studio zu schicken. Tenor: Außerordentliche Kündigung, "wichtiger Grund" liegt vor, Empfang wurde bestätigt, Einzugsermächtigung wurde widerrufen, von Weiterungen ist abzusehen, Hochachtungsvoll ... Dabei höflich und korrekt bleiben. Wenn trotzdem abgebucht wird, gleich zurückbuchen.

Abschließend: Gibt es Angaben, warum das Studio die beiden Gebühren fordert, obwohl der Empfang der außerordentlichen Kündigung bestätigt wurde?
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  #18 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 13:44
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Zitat:
Zitat von FCM1400 Beitrag anzeigen
Wenn der Kunde außerordentlich aufgrund einer dauerhaften Sportunfähigkeit gekündigt hat und in dem Zusammenhang auch die Einzugsermächtigung widerrufen hat, würde ich ihm enpfehlen, einen letzten kurzen Brief mit einer Klarstellung an das Studio zu schicken. Tenor: Außerordentliche Kündigung, "wichtiger Grund" liegt vor, Empfang wurde bestätigt, Einzugsermächtigung wurde widerrufen, von Weiterungen ist abzusehen, Hochachtungsvoll ... Dabei höflich und korrekt bleiben. Wenn trotzdem abgebucht wird, gleich zurückbuchen.

Abschließend: Gibt es Angaben, warum das Studio die beiden Gebühren fordert, obwohl der Empfang der außerordentlichen Kündigung bestätigt wurde?


Hallo und guten Tag,

es wurde nicht gekündigt - sondern ein Sportunfähigkeitsattest vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass das Mitglied für Monate keinen Sport treiben darf.

Die geforderten Gebühren sind für die Ruhend-Stellung des Vertrages.

Scheinbar ist das Attest nun dort nicht mehr bekannt - also wurden die "ausstehenden" Beträge einfach weiter eingezogen - es folgte selbstverst. die Rücknahme der Einzugsermächtigung per Einschreiben... daraus ergeben sich nun zusätzl. Kosten , die dem Mitglied in Rechnung gestellt werden , weil dem Studio immer noch nicht bekannt zu sein scheint , dass das Mitglied krank ist im Moment.

Außerdem behält sich das Studio in ihren Statuten vor, jedes Attest und jede Sportunfähigkeit ersteinmal genehmigen zu lassen - oder abzulehnen ( durch den Manager )

Gruß, Bernard.
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  #19 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 14:33
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AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
[/B] es wurde nicht gekündigt - sondern ein Sportunfähigkeitsattest vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass das Mitglied für Monate keinen Sport treiben darf.

Die geforderten Gebühren sind für die Ruhend-Stellung des Vertrages.
Okay. Die Gebühren sind also für die Ruhendstellung. Worauf beruhen diese Gebühren? Steht dazu was im Vertrag? Wie werden die begründet? Normalerweise gilt: keine Leistung - kein Geld. Kann mir nicht vorstellen, daß es rechtlich haltbar ist, irgendwelche (Verwaltungs)Gebühren während einer temporären Ruhendstellung zu verlangen.


Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Scheinbar ist das Attest nun dort nicht mehr bekannt - also wurden die "ausstehenden" Beträge einfach weiter eingezogen - es folgte selbstverst. die Rücknahme der Einzugsermächtigung per Einschreiben... daraus ergeben sich nun zusätzl. Kosten , die dem Mitglied in Rechnung gestellt werden , weil dem Studio immer noch nicht bekannt zu sein scheint , dass das Mitglied krank ist im Moment.
Nun, das Mitglied hat ja wohl eine Kopie mit Stempel als Empfangsbestätigung. Das ist übrigens auch der einzige Grund, warum man alles schriftlich macht: man kann sich später einfach besser erinnern!

Wenn sich das Studio aber trotzdem nicht an das eingereichte Attest erinnern kann, warum verlangen die dann Gebühren für die Ruhendstellung? Und wofür dann die beiden Monatsbeiträge?


Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Außerdem behält sich das Studio in ihren Statuten vor, jedes Attest und jede Sportunfähigkeit ersteinmal genehmigen zu lassen - oder abzulehnen ( durch den Manager )
Das ist Quatsch, das kann das Mitglied negieren. Ich hatte hier kürzlich ein interessantes AG-Urteil zu dem Thema veröffentlicht. Zumindest nach Meinung des dortigen AG geht das in keinsterweise (auch meine persönliche Meinung).
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