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Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Dies ist eine Diskussion zu Aussetzung per Attest - hohe Gebühren ! innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 12:34
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Smile Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Hallo zusammen.

Annahme : Person x hat einen Jahresvertrag mit einem Sportstudio
abgeschlossen.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn eine 3-monatige Kü-frist nicht eingehalten wird.

Nun wird x plötzlich krank und erhält ein Attest vom Krankenhaus, er/sie dürfe nun mindestens 3 Monate keinen Sport - insbes.
Krafttraining ausüben.

Annahme : Arzt y hält eine Medikation über einen Zeitraum von 6 Monaten für notwendig, die ein Kraft-Training ausschließt.

Erste Frage : Besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn die Sportunfähigkeit zwar nicht dauerhaft - aber langanhalten ist?

Zweite Frage: x geht in das Sportst. und legt das Attest über die mind. 3-monatige Sportunfähigkeit vor - gibt zudem an, dass es wohl eher mind. 6 monate werden ( Medikation ) mit der Bitte, den laufenden Vertrag für diese Zeit auszusetzen.

Nun bekommt x völlig unerwartet vom Mitarbeiter einen seiner Meinung nach "Zusatzvertrag" vorgelegt - x soll unterschreiben, dass der Vertrag zwar stillgelegt wird ( 3mon.) - aber innerhalb dieser Zeit im ersten Monat " Stillegungsgebühren " von satten 30 Euro , für Monat 2 und 3 jeweils 15 Euro anfallen - also insgesamt 65 Euro "Gebühren".

Frage : Wären solche hohen Gebühren überhaupt rechtmäßig oder unwirksam?

Weiter soll der ursprüngliche Vertrag sich um die Dauer der Erkrankungs-Monate verlängern.

Frage : Bei der Unterschrift eines solchen "Zusatzvertrages" lässt sich das Studio doch die Ausfallzeit als Verlängerungszeit des Vertrages rückwirkend voll erstatten - und verdient zusätzlich noch am Krankenstand in Höhe von 65 Euro "Bearbeitungs/Stillegungsgebühr" ?!

Das Risiko des Krankenausfalls wäre doch voll auf den Kunden x abgewälzt - wäre das rechtlich überhaupt zulässig?

Abschliessende Frage : Ist es eine Kulanzleistung des Studios, Ruhemonate im Krankheitsfall anzuerkennen - oder könnte es x diese Monate verweigern und weiterhin einfach die fälligen Beiträge abbuchen? (Nach dem Motto : "Ihre Ausfallzeit ist allein Ihr Risiko" )

Grüße und Danke

Bernard.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 13:18
V.I.P.
 
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AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Erste Frage : Besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn die Sportunfähigkeit zwar nicht dauerhaft - aber langanhalten ist?
Nein.

Zitat:
x soll unterschreiben, dass der Vertrag zwar stillgelegt wird ( 3mon.) - aber innerhalb dieser Zeit im ersten Monat " Stillegungsgebühren " von satten 30 Euro , für Monat 2 und 3 jeweils 15 Euro anfallen - also insgesamt 65 Euro "Gebühren".
Das ist nicht rechtmäßig. Kriegst eine kleine Hausarbeit: nutze die Suchfunktion und suche hier im Bereich Sportrecht die Beiträge des Users 13. Du wirst sicherlich die Urteile erwähnt finden, die das untersagen.

Zitat:
Weiter soll der ursprüngliche Vertrag sich um die Dauer der Erkrankungs-Monate verlängern.
Korrekt.

Zitat:
Frage : Bei der Unterschrift eines solchen "Zusatzvertrages" lässt sich das Studio doch die Ausfallzeit als Verlängerungszeit des Vertrages rückwirkend voll erstatten - und verdient zusätzlich noch am Krankenstand in Höhe von 65 Euro "Bearbeitungs/Stillegungsgebühr" ?!
Siehe oben. So gehts nicht.

Zitat:
Abschliessende Frage : Ist es eine Kulanzleistung des Studios, Ruhemonate im Krankheitsfall anzuerkennen - oder könnte es x diese Monate verweigern und weiterhin einfach die fälligen Beiträge abbuchen? (Nach dem Motto : "Ihre Ausfallzeit ist allein Ihr Risiko" )
Meines Wissens muss das Studie die Stilllegung zulassen.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 13:57
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Smile AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Interessant.--danke für Ihre Antwort !

Wie sähe es denn mit der Beitrags-Fortzahlung während der Krankheitsmonate aus ? Besteht eine Verpflichtung seitens des Mitglieds,für die Dauer des Aussetzens ersteinmal in "Vorkasse" zu gehen - also weiterhin zu überweisen - oder hat das Mitglied das Recht, die Leistungen einzubehalten bzw. zurückzufordern, bis es wieder sporttauglich ist ?

Bernard.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 14:04
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AW: Aussetzung per Attest - hohe Gebühren !

Pardon - noch etwas vergessen .

Wäre der Zusatz seitens des Studiobetreibers : "Bei Gewährung der vorübergehenden Stillegung verlängert sich der Mitgliedsvertrag um die Anzahl der Monate der Stillegung" für den Erkrankten verpflichtend?

Hat der Betreiber also ein Recht darauf, dass die Krankenmonate später "nachtrainiert" werden?

Bernard.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 15:01
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Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Hat der Betreiber also ein Recht darauf, dass die Krankenmonate später "nachtrainiert" werden?
Normalerweise ja.

Und wie das mit dem "Vorkasse" gemeint ist, verstehe ich beim besten Willen nicht. Normalerweise wird während der Stillegung ein beitrag von einem oder 2 Euro im Monat gezahlt. Den kann man wie bisher überweisen, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 15:53
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So ist Vorkasse gemeint :

Nehmen wir an, das Attest ginge von September-November, das Sportstudio kassiert aber - trotz vorgelegtem Attest - die Monate
September und Oktober mit Hilfe der Einzugsermächtigung.

Argument : "Die Beiträge werden jetzt abgebucht, Sie können dann später für diese Zeit umsonst nachtrainieren".

So meine ich es : jetzt einfach erstmal weiterkassieren , irgendwann später abtrainieren...also Vorkasse, weil man krankheitsbedingt zwar nicht trainiert, trotzdem aktuell weiterzahlt.
Frage somit : Sind die Sportstudios verpflichtet, den Sept. und Okt.Beitrag zurückzuüberweisen - oder muß das Mitglied verrechnen lassen?
Bernard.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 16:07
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Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Nehmen wir an, das Attest ginge von September-November, das Sportstudio kassiert aber - trotz vorgelegtem Attest - die Monate
September und Oktober mit Hilfe der Einzugsermächtigung.

Argument : "Die Beiträge werden jetzt abgebucht, Sie können dann später für diese Zeit umsonst nachtrainieren".
Dem Studio drei Tage Zeit zum Zurücküberweisen geben, sonst werde zurückgebucht (mit Zeuge hingehen oder schriftlich). Ich glaube, bei denen muss man einen anderen Takt schlagen.

Allgemein gesagt macht dieses Studio aus dem Sachverhalt heraus keinen guten Eindruck.
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  #8 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 17:43
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Ich danke Ihnen für Ihre Mühe .

Bernard.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 11:32
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Ich nochmal.

Es wäre schon noch interessant zu erfahren, ob es einen § oder eine gerichtliche Entscheidung gibt, wonach feststeht, dass die

Krankenmonate, die man nicht trainieren kann , nachgeholt werden müssen - oder ob der alte Vertrag unberührt bleibt.
Denn : es macht schon stutzig, wenn sich ein Studio die Verlängerung des Vertrages um die Krankenmonate immerhin noch einmal schriftlich vom Mitglied bestätigen lassen will
Ebenso wäre ein rechtlicher Nachweis interessant, der belegt, dass das Studio ein Attest annehmen muß, wenn es bspw. eine 3-Monatige Sportunf. belegt.

Im angenommenen Fall, behält sich das Studio nämlich schriftl. vor, die Stillegung durch Ihr "Management" erst genehmigen zu lassen- also auch ablehnen zu dürfen

Bernard.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 13:25
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Zitat:
Zitat von Bernard 71 Beitrag anzeigen
Ich nochmal.

Es wäre schon noch interessant zu erfahren, ob es einen § oder eine gerichtliche Entscheidung gibt, wonach feststeht, dass die

Krankenmonate, die man nicht trainieren kann , nachgeholt werden müssen - oder ob der alte Vertrag unberührt bleibt.
Suche hier im Forum Sportrecht nach den Beiträgen des Users 13 (geht über erweiterte Suche ganz leicht).

Zitat:
Im angenommenen Fall, behält sich das Studio nämlich schriftl. vor, die Stillegung durch Ihr "Management" erst genehmigen zu lassen- also auch ablehnen zu dürfen
Man sollte ihnen zurückschreiben, dass man über eine Weigerung sehr betrübt wäre. Leider wäre in einem solchen Fall die Geschäftsgrundlage derart nachhaltig gestört, dass man sofort die Außerordentliche Kündigung aussprechen müsste.
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