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Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 19.06.2007, 12:28
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Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Guten Tag zusammen
Person A hatte in ihrer Kindheit eine schwere und ursächlich nie geklärte Krankheit. In den letzten Jahren trat sukzessiv eine Besserung des Krankheitsgeschehens und damit einhergehende Normalität der Lebensumstände ein. Die Erkrankung trat nicht mehr auf, die Person fühlte sich fit und gesund. Person A, ist noch Schüler und war aufgrund dieser Erkrankung dauerhaft vom Schulsport befreit. Der letzte Krankheitsschub liegt Jahre zurück. Nun hat diese Person, als Ausgleich zum nicht betriebenen Schulsport einen Vertrag mit einem Fitness Studio abgeschlossen und nach einigen Monaten festgestellt, dass sie den Leistungsanforderungen in einem Fitness Studio physisch noch nicht gewachsen ist.
Die Person ging zu ihrem Hausarzt und ließ sich ein Attest ausstellen, welches ihr als Beleg für eine außerordentliche Kündigung, welche im Krankheitsfall vom Studio eingeräumt wurde, liefern würde. Das Studio weigert sich, diese zu akzeptieren, will den Vertrag von Monat zu Monat ruhend stellen und erwartet von der betreffenden Person für jeden Monat ein Folgeattest. Des Weiteren argumentiert jenes Studio, dass die Krankheit vor Vertragsabschluss bekannt war. Was ist zu tun?
Grüße
Ulli
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 12:35
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Was zu tun ist? Den Vertrag einhalten. Hierzu empfiehlt es sich, dieses Subforum einmal durchzustöbern. Ein ähnliches Thema ist gerade abgehandelt worden.
Guckst Du hier: http://www.juraforum.de/forum/t166435/s.html

Das erste Argument des Studios, monatsweise Ruhigstellung und laufend ein Attest beizubringen ist Humbug! Das zweite Argument trifft jedoch zu. Wenn trotz des Risikos ein Vertrag abgeschlossen wird und es klappt dann mit der Inanspruchnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht, dann ist das Studio dafür nicht verantwortlich und es gilt: Verträge müssen eingehalten werden. Man hätte vorab ein Testtraining absolvieren müssen, um die Voraussetzungen zu prüfen und dann erst einen Vertrag abschließen. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und es kann nur "normal" gekündigt werden. Bis dahin sind die Beiträge zu leisten, notfalls auch ohne Benutzung des Studios.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 12:35
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Wenn man sich Zeit nimmt kann man hierzu viel nachlesen


allerdings, hast Du keine Zeit sodann gilt das Attest, und basta-----


Man lasse sich von den Wünschen des Studios nicht beeindrucken, sondern Beiträge stoppen, zurückbuchen und mit einem Lächeln auf ein Gerichtsverfahren hinweisen.


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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oder
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Alt 19.06.2007, 12:39
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Zitat:
Zitat von Monaco501
Man lasse sich von den Wünschen des Studios nicht beeindrucken, sondern Beiträge stoppen, zurückbuchen und mit einem Lächeln auf ein Gerichtsverfahren hinweisen.
...welches dann prompt in die Hose geht. Mit derartigen Empfehlungen wäre ich verdammt vorsichtig!
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  #5 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 12:47
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Ich weiß 13,
es ist unser ehemaliges Lieblingsthema

Blöderweise lagen wir wieder mal beinahe zeitgleich beim Thema und auch wieder konträr .


Es ist wie verhext, kaum befriedet sich die Szene schon kommt ein User mit eben diesem ausgelutschten Thema vorbei??


Werde nächstens ein "Kündigungsbüro" für derlei Fälle einrichten, da die Nachfrage steigt.


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Alt 19.06.2007, 13:17
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Hallo Leute, nur die Ruhe... Ich wollte auf keinen Fall einen Aufruhr verursachen. Ich fand die Rechtslage auch nach Durchlesen der Freds zum Thema nicht eindeutig.
Deshalb nochmal. Die Erkrankung von A ist über einen Zeitraum von ca. 6 Jahren nicht mehr aufgetreten. Beim Probetraining und in den Folgemonaten hat sich diese auch nicht bemerkbar gemacht. Erschöpfungszustände sind erst danach aufgetreten und noch Rücksprache mit dem behandelnden Arzt wohl auf diese frühere Erkrankung zurückzuführen. Mir ist schon klar, das Verträge eingehalten werden müssen. In diesem Fall ist es aber zumindest grenzwertig.
Rein Hypothetisch... Wenn man sich als Kind mal den Fuß gebrochen hat und es viele Jahre später zu Komplikationen an dieser Stelle infolge einer Überlastung kommt, kann man dann sagen, diese Überlastung war vorraussehbar und man hätte alles vermeiden müssen, was diese möglicherweise herbeiführen könnte?
Grüße
Ulli
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  #7 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 14:41
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Das Nichtdurchbrechen einer Krankheit ist nicht gleichzusetzen mit Nichtexistenz. Eines Risikos muss man sich als Betroffener immer bewusst sein. Auch wenn es grenzwertig erscheint, Klärung würde nur ein Gerichtsverfahren unter Würdigung der Gesamtumstände dieses Einzelfalls bringen. Daher gibt es auch keine verbindliche Prognose. Es gibt jedoch Urteile, die besagen bereits, dass es zu Lasten des Kunden geht, wenn er nicht voll fit ist und gleichwohl einen Vertrag mit einem Studio abschließt.
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Geändert von 13 (19.06.2007 um 18:45 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 15:57
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Wenn bei Dir erst nach Monaten die Probleme auftauchen schaut es für mich eher aus wie einGefälligkeitsattest. Wann hast du das letzte mal trainiert bevor du das Attest gebracht hast?
Und wenn das Studio schlau ist widerlegt es diese Attest blitzschnell. Habe diesen Fall schon 2 mal miterlebt bei Gericht. Denn ich schätze ca. 90 % aller Attest die in Studios eingehen sind Gefälligkeitsatteste.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 16:47
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Attest ist durch eine medizinische Diagnose begründet und durch einen honorigen Medizinprofessors nach eingehender Untersuchung belegbar erstellt!

Wer will ich sachlich und fachlich den Zweifel des Herrn Prof. Dr. X sich herabwürdigend äußern???

Die Annahme eines Gefälligkeitsattestes ist zunächst einmal profan und dreist.

Andererseits sind die Studios ebenso in Ihren Mitgliedsverträgen kaum charaktervoller und erst durch Gerichtsentscheidungen in den AGB´s zu bändigen gewesen.

Selbst weiß ich nicht, ob ich dem Muckibudenbesitzer oder den blindwütig unterschreibenden Muckiwünscher recht geben sollte?


Im Prinzip gebe ich 13 recht, Vertrag ist Vertrag !


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  #10 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 16:49
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AW: Außerordentliches Kündigungsrecht mit einem Fitness Studio im Krankheitsfall

Zitat:
Zitat von Schau ma mal
Wenn bei Dir erst nach Monaten die Probleme auftauchen schaut es für mich eher aus wie einGefälligkeitsattest. Wann hast du das letzte mal trainiert bevor du das Attest gebracht hast?
Und wenn das Studio schlau ist widerlegt es diese Attest blitzschnell. Habe diesen Fall schon 2 mal miterlebt bei Gericht. Denn ich schätze ca. 90 % aller Attest die in Studios eingehen sind Gefälligkeitsatteste.

Wie wurden der lei Atteste entlarvt und widerlegt????????
Die Begründungen hierzu wüsste ich gerne? (AZ bitte benennen, wenn möglich)

lg.
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