Dies ist eine Diskussion zu Ausserordentliche Kündigung wenn Fitnessstudio umzieht und Angebot reduziert!? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Ausserordentliche Kündigung wenn Fitnessstudio umzieht und Angebot reduziert!? Wärend der Vertragslaufzeit reduziert das Fitnessstudio y den Zugang auf einen Tag in der Woche. Einige Monate später zieht das Fitnesstudio y um (immer noch in der selben Stadt) ohne den Mitglieder bescheid zu geben,ausser einen InfoZettel wo das neue Studio zu finden sei,nachdem es schon geschlossen hat. Die neuen Räumlichkeiten sind wesentlich kleiner als der vorherige,sodass Geräte weggefallen sind,die für Herr x sehr wichtig waren. Eine weitere Folge der engen Räumlichkeiten sind die,das alle Geräte die noch übrig geblieben sind sehr sehr dicht beianander stehen,sodass eine Nutzung der Geräte unwohl ist. Ein weiterer Faktor der dazukommt, ist der das die neuen Räumliochkeiten nun gar keine Saunamöglichkeit mehr anbietet. Hat nun Herr x das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung, da der Betreiber nicht dieselben Räumlichkeiten und Angeboten anbietet die zu Vetragsabschluss zu Verfügung standen(gemäß § 626 BGB oder§ 543 BGB) ?!! Ich danke schon ein mal im Vorraus!! |
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| AW: Ausserordentliche Kündigung wenn Fitnessstudio umzieht und Angebot reduziert!? Wenn die vertraglich vereinbarten Bedingungen seitens des Studios nicht mehr eingehalten werden und es zu einer Reduzierung/Verschlechterung des Angebots kommt ohne jeglichen finanziellen Ausgleich, dann ist wegen einseitigen Vertragsbruchs eine fristlose Kündigung möglich. Hierbei handelt es sich, wie vielfach auch formuliert wird, um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Dazu aus dem Net: Zitat:
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== Geändert von 13 (19.09.2009 um 21:54 Uhr). |
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