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Außerordentliche Kündigung wegen krankem Kind?

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung wegen krankem Kind? innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 23.11.2011, 09:17
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Außerordentliche Kündigung wegen krankem Kind?

Mal angenommen, Person A. hat in einem Fitnessstudio einen Vertrag mit Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.
Nach 6 Monaten, in denen Person A. regelmäßig im Training war, erkrankt das dreijährige Kind von Person A schwer an Epilepsie. Zur Behandlung muss Person A regelmäßig in eine Klinik, die 200 KM vom Heimatort entfernt ist. Außerdem muss das Kind von Person A. schwere Medikamente mit erheblichen Nebenwirkungen nehmen, sodass das Kind unter ständiger Beobachtung stehen muss.
Person A kann nun das Kind auch nicht mehr in der Kinderbetreuung des Fitnessstudios abgeben, da immer die Gefahr von Anfällen bei dem Kind besteht.

Darf Person A. den Vertrag außerordentlich kündigen? Die Laufzeit würde momentan noch 11 Monate betragen...

Lieben Dank!
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Alt 23.11.2011, 10:39
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AW: Außerordentliche Kündigung wegen krankem Kind?

Will Person A das Kind nicht mehr in die Kinderbetreuung des Fitneßstudios geben oder lehnt letztere eine Betreuung des Kindes aufgrund der Erkrankung ab?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 10:49
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AW: Außerordentliche Kündigung wegen krankem Kind?

Ob das Studio das Kind überhaupt noch nehmen würde, weiß Person A nicht.

Person A weiß auch nicht, wie das mit der Haftung ist, sollte mit dem kranken Kind etwas sein, während es in der Betreuung ist.
(Bei einem epileptischen Anfall würde das Kind z.B. sofort stürzen).

Jedenfalls: ein gutes Gefühl hätte Person A sicher nicht, das Kind in der Kinderbetreuung abzugeben, da dort sicher nicht die genaue Beobachtung des Kindes gewährleistet wäre.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 13:44
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AW: Außerordentliche Kündigung wegen krankem Kind?

Zitat:
Zitat von Fantaschnitte Beitrag anzeigen
Mal angenommen, Person A. hat in einem Fitnessstudio einen Vertrag mit Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.
Nach 6 Monaten, in denen Person A. regelmäßig im Training war, erkrankt das dreijährige Kind von Person A schwer an Epilepsie. Zur Behandlung muss Person A regelmäßig in eine Klinik, die 200 KM vom Heimatort entfernt ist. Außerdem muss das Kind von Person A. schwere Medikamente mit erheblichen Nebenwirkungen nehmen, sodass das Kind unter ständiger Beobachtung stehen muss.
Person A kann nun das Kind auch nicht mehr in der Kinderbetreuung des Fitnessstudios abgeben, da immer die Gefahr von Anfällen bei dem Kind besteht.

Darf Person A. den Vertrag außerordentlich kündigen? Die Laufzeit würde momentan noch 11 Monate betragen...

Lieben Dank!

Daß Person A nun keine Zeit, bzw. nur noch sehr wenig Zeit hat, hat m. E. keinen Einfluß auf die Gültigkeit ihrer Laufzeitverträge. Person A sollte daher alle Dauerschuldverhätnisse aus denen sie aufgrund der geänderten Lebensumstände keinen Nutzen mehr ziehen zu kann, ordentlich kündigen.
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