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außerordentliche Kündigung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu außerordentliche Kündigung möglich? innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 07.04.2011, 10:03
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außerordentliche Kündigung möglich?

Nehmen wir mal an PersonA ist seit einem halben Jahr Mitglied eines Fitnessstudios und hat einen 1-Jahresvertrag abgeschlossen..
PersonA hatte aber einen Bandscheibenvorfall und kann das Training momentan nicht besuchen.. Eine Bestätigung vom Arzt diesbezüglich könnte erbracht werden.

Steht PersonA rein rechtlich gesehen zu, den Vertrag durch die Bescheinigung des Arztes vorzeitig zu kündigen, oder ist sie verpflichtet die Beiträge bis zum Vertragsende zu bezahlen?
Gibt es da ein Gesetz zu, oder ist der Inhalt des Vetrages ansich relevant für diesen Vorgang?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 14:48
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AW: außerordentliche Kündigung möglich?

Zitat:
Zitat von xiphonic Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an PersonA ist seit einem halben Jahr Mitglied eines Fitnessstudios und hat einen 1-Jahresvertrag abgeschlossen..
PersonA hatte aber einen Bandscheibenvorfall und kann das Training momentan nicht besuchen.. Eine Bestätigung vom Arzt diesbezüglich könnte erbracht werden.

Steht PersonA rein rechtlich gesehen zu, den Vertrag durch die Bescheinigung des Arztes vorzeitig zu kündigen, oder ist sie verpflichtet die Beiträge bis zum Vertragsende zu bezahlen?
Gibt es da ein Gesetz zu, oder ist der Inhalt des Vetrages ansich relevant für diesen Vorgang?
Ein spezielles Gesetz für einen solchen Vorgang gibt es nicht, wohl aber eine mittlerweile durchgängige und anerkannte Rechtsprechung. Und danach sind an eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (hier: Erkrankung) einige Vorraussetzungen zu setzen, die wichtigsten sind diese:

a) Der Umstand, der die Kündigung begründen soll, muß nach Vertragsabschluß eingetreten sein.
b) Der Grund muß dauerhaft sein (nicht nur "momentan" wie bei Person A).
c) Beides muß durch ein fachärztliches Attest nachgewiesen werden.

Bei einem Bandscheibenvorfall dürfte erfahrungsgemäß nur eine temporäre Unterbrechung in Betracht kommen.
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