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Ausserordentliche Kündigung Fitnessvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Ausserordentliche Kündigung Fitnessvertrag innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 03.10.2008, 23:29
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Ausserordentliche Kündigung Fitnessvertrag

Hallo,

mal angenommen Person A und B haben einen Fitnessvertrag über 12 Monate abgeschlossen beginnend am 19.09.07 (Studio 3km entfernt) und sind nun umgezogen (Studio 25km entfernt). Beide Personen haben am 26.09.08 persönlich/schriftlich gekündigt und einige Tage später vom Studio einen Brief erhalten, in dem steht, dass die Mitgliedschaft erst zum 15.03.08 endet, da die Entfernung zu gering ist. (Der Vertrag hat sich automatisch um 6 Monate verlängert, da er nicht vorher gekündigt wurde). Es gibt hierzu ja einige Urteile bezüglich der Entfernung. Nun wollen Person A und B nochmals im Guten mit dem Studio reden, da sie bereits den kompletten Septemberbeitrag bezahlt haben, ohne das Studio zu nutzen und nun auch schon die Oktoberrate abgebucht wurde. Falls nun eine "gute" Einigung mit dem Studio nicht möglich ist, würden Personen A und B die Einzugsermächtigung löschen. Hat dies irgendwelche Folgen für die Personen bzw. ist es für ein Fitnessstudio von Interesse sogar bis vor Gericht zu gehen?

In dem abgeschlossenen Vertrag sind auch ein paar Punkte, die Person A und B komisch vorkommen:
- Die Saunanutzung ist grundsätzlich Bestandteil des Vertrages
- Die Mitgliedschaft ruht zum Preis von xx,xx €/Monat 1. bei Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer der Wehrpflicht oder 2. für neun Monate bei Schwangerschaft
- Beitragserhöhungen sind möglich, erstmalig nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit. Sie können kommentarlos in Anlehnung an die Inflationsrate oder aber x,xx € pro Monat in Anrechnung gebracht werden. -> Der erhöhte Betrag wurde nun zum 01.10. bei Person A bereits abgebucht, bei Person B jedoch nicht. (Person B ist ermäßigt, allerdings steht nichts davon im Vertrag, dass die Erhöhung für ermäßigte Personen nicht gilt). Sehr Fragwürdig dieser ganzer Fall...
-Eine eventuelle Teilnichtigkeit bedeutet keine Gesamtnichtigkeit.
- Kündigungen sind Grundsätzlich per Einschreiben / Rückschein anzuzeigen (-> das dieser Punkt nichtig ist, steht bereits in einem Beitrag)

Aber ist der Rest der hier aufgeführten Punkte wirklich rechtens? Darf man für einen ruhenden Vertrag so viel Geld verlangen? Und auch die Erhöhung kommt Person A und B sehr spanisch vor. Deshalb überlegen sie auch, ob der Vertrag von vorne rein ungültig war.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Geändert von Anna-Tine (03.10.2008 um 23:58 Uhr).
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Alt 04.10.2008, 00:09
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AW: Ausserordentliche Kündigung Fitnessvertrag

Zitat:
Deshalb überlegen sie auch, ob der Vertrag von vorne rein ungültig war.
Interessanterweise tauchen solche Fragen immer erst dann auf, wenn man sich einseitig an abgeschlossene Verträge nicht mehr halten will.
Benutzen Sie mal hier die Suchfunktion; diese Frage wird nicht zum ersten mal gestellt. Soweit mir bekannt - und dies kam in mehreren gleichartigen Threads auch so zum Ausdruck - ist eine Kündigung wegen Umzugs erst ab einer Entfernung von 50 km gerechtfertigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2008, 11:45
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AW: Ausserordentliche Kündigung Fitnessvertrag

Das stimmt natürlich, allerdings ist es auf der einen Seite auch verständlich, da man mit dem Studio hier wohl nicht reden kann. Wäre dies kundenorientiert würde es seinen Kunden auch in gewisser Weise entgegen kommen. Hinzu kommt, dass man hier nicht nur die Entfernung, sondern auch die eigentliche Strecke und Umstände sehen muss.
Person A arbeitet 45 km einfacher Weg entfernt, da war es bisher kein Problem nach dem Arbeiten noch ins Studio zu gehen, da es nur 5min entfernt lag. Jetzt sitzten sie aber eine halbe Stunde im Auto, nur um ins Studio zu gelangen und wieder zurück. Wenn man bedenkt, dass die Personen ca. 1 - 1 1/2 Stunden trainieren und fast eine Stunde damit verbringen um überhaupt ins Studio zu gelangen und wieder zurück lohnt sich der ganze Aufwand nicht wirklich...
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  #4 (permalink)  
Alt 04.10.2008, 12:01
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Pacta sunt servanda oder zu deutsch "Verträge sind einzuhalten"
und genau das erwartet auch der Kunde
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  #5 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 10:07
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Zitat:
Zitat von charles0308
Pacta sunt servanda oder zu deutsch "Verträge sind einzuhalten"
und genau das erwartet auch der Kunde
DA stimme ich dir zu. Der kleine feine Unterscvhied liegtnur darin, dass sich die Fitness-Studios ausgeklügelter, schriftlicher Verträge bedienen und die Kunden i.A. noch gedrängt werden zu Unterschreiben.
Im Gegenzug aber dem Kunden das "Blaue vom Himmel" versprochen wird und davon, da ja mündlich, nichts, aber auch gar nichts stimmt, eingehalten wird. Also hält sich der Studiobetreiber nicht wirklich an die geschlossenen Verträge. Die mündlichen Abmachungen werden verneint.

In so fern finde ich es schon richtig, dass Kunden, die aus wichtigen Gründen aus dem Vertrag raus wollen nach Lücken suchen.

Grüße

Kassandra
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  #6 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 10:25
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AW: Ausserordentliche Kündigung Fitnessvertrag

Zitat:
,,,,noch gedrängt werden zu Unterschreiben
hier handelt es sich doch nicht um ein Haustürgeschäft eines "windigen" Vertreters.
M.W. such der potentielle Kunde ein Fitness-Studio vor Vertragsabschluss auf informiert sich und kann einen Vertrag in Ruhe prüfen.
Zumindest ist mir bisher noch nie zu Ohren gekommen, dass Kunden schon fast genötigt wurden Verträge in Fitness-Centern zu unterzeichnen.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 10:39
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@ charles 0308

Dann sag mir doch bitte mal, in welchen Studios das so ist. Dann geh ich da hin.

Ich kenn es nur so, dass du erst zugetextet wirst, dann füllt der Mitarbeiter den Vertrag aus und legt ihn dir zum Unterschreiben hin. Wenn du sagst, dass du jetzt nocht nicht unterschreiben willst, dann kriegst du den Vertrag nicht mit nach Hause. Der wandert in den Ordner des Mitarbeiters.
Wenn du Glück hast, bekommst du die Zeit um das Kleingedruckte auf der rückseite zu überfliegen. Von prüfen kann da keine Rede sein.
Und das ist in fast allen Studios hier so. Und ich vermute auch in den meisten Studios andernorts. Nur in den ganz teueren und exklusiven ist das etwas anders.

Grüße

Kassandra
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  #8 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 10:48
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Zitat:
Wenn du sagst, dass du jetzt nocht nicht unterschreiben willst, dann kriegst du den Vertrag nicht mit nach Hause. Der wandert in den Ordner des Mitarbeiters.
dann wandert man selbst eben auch weiter ... wie gesagt ich kenne es so nicht!
Zitat:
Wenn du Glück hast, bekommst du die Zeit um das Kleingedruckte auf der rückseite zu überfliegen. Von prüfen kann da keine Rede sein.
dennoch wird keiner gezwungen zu unterschreiben; wer sich dieses Geschäftsgebaren gefallen lässt .....
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  #9 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 10:56
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AW: Ausserordentliche Kündigung Fitnessvertrag

Oder man lässt den Sport ganz.

Wie gesagt, das war fast überall so. Und ich hatte mich hier vor Vertragsabschluss in ca. 10 Studios informiert.
Das einzige Studio, dass sich anders verhalten hat wollte bei einem 1-Jahresvertrag fast 100 EUR monatl. (gerechtfertigt, da mit allen Schickanen und persönlichem Trainer) und das war mir zuviel.

Also sag mir doch bitte, wo das- bei akzeptablem Preis - anders gehandhabt wird.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 11:56
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Zitat:
Zitat von kassandra24
Also sag mir doch bitte, wo das- bei akzeptablem Preis - anders gehandhabt wird.
Wir befinden uns hier in einem Juraforum und nicht auf einer Werbeplattform für Fitness-Studios, mal abgesehen, davon dass mir auch Dein Standort nicht bekannt ist.
Losgelöst von der Standortfrage geht es hier grundsätzlich und ausschließlich darum, dass man Verträge, ohne diese vorher zu prüfen, einfach nicht unterzeichnen sollte. Wer sich dazu verleiten lässt ist m.e. selbst schuld.
Habe mir mal die Mühe gemacht zu go.geln und habe eine Vielzahl an Fitness-Studios gefunden, die auch ihre AGB im Internet veröffentlichen.
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