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Außerordentliche Kündigung Fitnessstudiovertrag

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung Fitnessstudiovertrag innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 02.10.2010, 20:06
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Außerordentliche Kündigung Fitnessstudiovertrag

Hallo zusammen,

wie im Titel zu lesen, interessiert die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrags wegen einer orthopädische Erkrankung.

Angenommen, der Begriff "orthop. Erkrankung" wird im ärztlichen Attest erwähnt und da es sich z.B. um eine Restlaufzeit von 6 Monaten bis Ende des Fitnessstudiovertrags handelt, wurde in diesem Beispiel keine Angabe über die Dauer gemacht.

Die Gegenpartei, nennen wir sie mal X möchte von Y nun auf gerichtlichem Wege die restlichen Beträge einklagen. X bezieht sich auch die Beweispflicht von Y und moniert, dass das Attest als Grund für eine ausserordentl. Kündigung nicht ausreichen würde, da nichts über Umfang und Dauer der Sportunfähigkeit steht.

Wenn das Attest nach 6-monatiger Zugehörigkeit eingereicht wird, kann die Gegenpartei diese Hypothese nicht einfach belegen.

Sollte Y in diesem fiktiven Fall ein ausführlicheres Gutachten sich besorgen und dem Gericht vorlegen, um das vorherige Attest zu stützen?

mfg und danke
Franzl
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Alt 03.10.2010, 01:40
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AW: Außerordentliche Kündigung Fitnessstudiovertrag

Grundsatz im Zivilrecht: Wer etwas behauptet muß es auch beweisen!

Y behauptet, aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage gewesen zu sein, am vertraglich festgelegten Sportangebot des X teilnehmen zu können und nun ein außerordentliches Kündigungsrecht zu haben. - Dann muß Y dieses auch bitteschön beweisen.

Dafür reicht allerdings kein Attest aus, welches den Zeitraum/die Dauer nicht beinhaltet.

Das im Sachverhalt im Attest Bescheinigte könnte auch eine Ellenbogenentzündung gewesen sein, die nach Einreibung mit entsprechender Salbe bereits nach einer Woche wieder abgeklungen sein könnte.

Für X, für einen Außenstehenden und auch für ein Gericht ist somit nicht erkennbar, daß die Erkrankung bei Y tatsächlich so schwer ist, daß sie zu einer Sportuntauglichkeit von sechs Monaten führt. Somit ist die Behauptung des Y, für sechs Monate sportuntauglich zu sein, nicht bewiesen!

Aufgrund des unkonkreten Attestes im Sachverhalt ist also nichts bewiesen.
Y sollte sich also schleunigst eine konkretere ärtzliche Bescheinigung heranschaffen.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 12:29
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AW: Außerordentliche Kündigung Fitnessstudiovertrag

Hi,

vielen Dank! Wie sieht dann im Allgemeinen solch ein Attest aus bzw. welche Punkte müssen unbedingt enthalten sein?

Als Beispiel: Chronischer Verlauf einer Erkrankung, welcher auch dauerhaft sich nicht ändern wird und von einem Training im Fitnessstudio aus ärztlicher Sicht unbedingt abzuraten ist.

mfg
Franzl
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