Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung aufgrund Starker Leistungsminderung sowie Öffnungszeitenänderung innerhalb des Forums Sportrecht
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| Außerordentliche Kündigung aufgrund Starker Leistungsminderung sowie Öffnungszeitenänderung ich hoffe ihr könnt mir bei dem Sachverhalt weiter helfen. Ein großes Fitnessstudio hat sich einfach dazu entschlossen die Komplette untere Etage abzuschaffen wo hauptsächlich die Geräte waren womit man zum Muskelaufbau trainieren konnte. Somit fehlen jetzt um die 200m² an trainingsfläche für Geräte sowie ein weiterer Kursraum. Ein Großteil der Geräte von unten wurden jetzt auf zwei kleinen Squash Corts aufgestellt wo man früher Squashen Konnte und Basketball spielen. Das Kann man jetzt gar nicht mehr also fehlen diese Leistungen komplett Es Fehlen sehr viele Geräte mit denen früher Trainiert wurde und Kurzhanteln von 47,5 Kilo auf nur noch maximal 35 Kilo reduziert. Aufgrund von Neuanschaffung wurden auch die Fernseher von 4 auf 3Geräte reduziert. Man kann nicht mehr wie gewohnt Trainieren da man immer aufpassen muss, dass man nicht gegen andere Geräte stößt. Reduzierung der Öffnungszeiten von Donnerstag, Freitag jeweils ne Halbe stunde von 22:00 auf 21:30 und Samstags von früher 18:00auf nur noch 16:00 uhr aufgrund von der Arbeit jeden Tag von 9-19uhr und Samstags bis 14uhr wodurch die neues Änderungszeiten mich halt sehr stark treffen. Man wurde nicht über nen Brief oder sonstiges über die Änderung in kenntnis gesetzt. Der Beitrag ist immer noch der gleiche |
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| AW: Außerordentliche Kündigung aufgrund Starker Leistungsminderung sowie Öffnungszeitenänderung Zitat:
Ein Dauerschuldverhältnis mit einem Fitneßstudio kann m.E. z.B. dann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Studiobetreiber sein Angebot wesentlich verändert. Diese Veränderung muß sich negativ für den Fitneßteilnehmer auswirken. Nun aber wird es schwierig, denn es kommt immer auf den Einzelfall und die Umstände an. Ein fiktives Beispiel: Herr Fitneßteilnehmer trainiert immer und ausschließlich an den ihm liebgewordenen Geräten und Apparaten, dokumentiert daran seinen Trainingsfortschritt und fühlt sich sauwohl. Nun kommt Herr Studiobetreiber und tauscht die einfach gegen neuere und - wie er meint - bessere Geräte und Apparate aus. Herr Fitneßteilnehmer ist völlig verzweifelt, es mach ihm kein Spaß mehr, seine gewohnte Umgebung ist weg, seine geliebten Geräte sind längst in der Schrottpresse. Was nun? Für mich ist dieser fiktive Beispielfall völlig klar: Herr Fitneßteilnehmer kann nicht außerordentlich kündigen, da sich der Geschäftsgegenstand (Leibesübungen und Körperertüchtigung an Apparaten und Geräten) nicht verändert hat und es keine wesentliche Leistungsminderung gibt! Zu Deinem fiktiven Beispiel: Herr Fitneßteilnehmer sollte alle Veränderungen detailliert schriftlich zusammenfassen. Herr Fitneßteilnehmer sollte dann schriftlich außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen. Dabei immer auf die sehr starke einseitige und vielzählige Minimierung des Leistungsgegenstandes hinweisen, die Herrn Fitneßteilnehmer die bisherige Nutzung unmöglich machen. Ob bei der außerordentlichen Kündigung eine gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist und wie lang die ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dabei sollte Herr Fitneßteinehmer nicht sein persönliches Empfinden erwähnen, denn das interessiert nun wirklich niemanden (" ... fühle mich an den neuen Geräten nicht so wohl", " ... halte Freihanteln für geeigneter als Maschinen", " ... kann ja nicht mehr richtig Fernsehgucken" usw. usf.). Fakten zählen, nicht subjektives Empfinden, erst recht keine Gefühle! Die Betreiberseite: Herr Studiobetreiber wird die Sache naturgemäß anders darstellen: Die späten Öffnungszeiten waren schlecht frequentiert und wurden zum großen Teil überhaupt nicht angenommen. Ebenso wurden die hohen Gewichte und einzelne Geräte nicht oder nur äußerst selten benutzt. Dann wird er darstellen, wie toll sich doch das Leistungsangebot in den letzten Jahren bei gleichen Preis verbessert hat: alles supertoll, alles modern, alles hipp und alles state-of-the-art. Das Leistungsangebot hat sich also aus seiner Sicht nicht verschlechtert und erst recht nicht wesentlich! Es hätte sich lediglich etwas verändert: zum postiven! Und alberne Fernseher, so Herr Studiobetreiber, gehören eh nicht dazu. Und schriftlich muß er das vorher nicht mitteilen, da sich ja (aus seiner Sicht) nichts wesentliches zum Nachteil der Fitneßtreibenden verschlechtert hat. Wenn er rosa Toilletenpapier gegen weißes Klopapier austauscht, so sein Hauptargument, dann muß er das ja schließlich auch nicht allen schriftlich mitteilen. Fazit: Es kommt also immer auf den Einzelfall an. In Deinem fiktiven Beispielfall kann der Richter diese Veränderungen als so gravierend einstufen, daß er eine außerordentliche Kündigung für berechtigt hält. Ich denke aber eher nicht, bin mir eigentlich sogar ziemlich sicher. Aber vielleicht kann man ja mit dem Studiobetreiber reden (einvernehmliche vorzeitige Vertragsauflösung, Reduzierung des mtl. Entgeltes, freie Getränke, usw. usf.) Lass mal hören, wie sich Dein fiktives Beispiel weiterentwickelt! |
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