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Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2007, 18:15
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Exclamation Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung

Guten Tag,

angenommen Herr X ist Mitglied in einem Fitnessstudio.
Er hat jedoch beruflich bedingt keine Zeit mehr, ins Fitnessstudio zu gehen und kündigt daher fristgemäß seinen Vertrag. Das Fitnessstudio erhöht den Mitgliedsbeitrag noch in der Zeit, in der Herr X noch Restbeiträge zahlen muss. Er beschließt daher, auf Grund des außerordentlichen Kündigungsrechts fristlos zu kündigen, woraufhin der Fitnessstudiobesitzer schreibt, dass er bereits fristgerecht gekündigt habe, diese Kündigung gelte und Herr X die restlichen Mitgliedsbeiträge noch zu zahlen habe.
Wie hat Herr X sich in diesem Fall zu verhalten? Kann er außerordentlich kündigen oder nicht?

Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

MfG,

Steve
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2007, 18:25
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AW: Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung

Erst einmal sollte X prüfen, ob in den AGB bzw. im Vertrag überhaupt ein Erhöhung des Beitrags vorgesehen ist.

Sodann ist im Hinblick auf die nachfolgenden Urteile die Lage eigentlich ziemlich klar:


Zitat:
„Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“. Diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden.

LG Hannover - 14 O 383/96



Eine Klausel, nach der die Mitglieder zur Zahlung einer anteiligen Erhöhung der Beiträge verpflichtet sind, wenn die laufenden Aufwendungen, Versicherung, Bewirtschaftungskosten usw. sich gegenüber dem Stand vom Tag der Mitgliedschaft erhöhen, verstößt gegen § 9 I und II Nr. 1 AGBG i.V.m. § 305 BGB.
Der Beklagte war mithin zur Unterlassung dieser Klauseln zu verurteilen. Die Befugnis zur Veröffentlichung der Urteilsformel mit der Bezeichnung des verurteilten Beklagten ergibt sich aus § 18 AGBG.

LG Stade, Urteil v. 29.10.1998 – 4 O 35/97 = VuR 1999, 172 = juris (KORE 516429900)
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Alt 08.01.2007, 18:35
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Smile AW: Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung

Danke für die prompte Antwort!

Im Vertrag des Herrn X steht nichts zum Thema Beitragserhöhung.
Daher sieht es ja scheinbar so aus, als wenn die außerordentliche, fristlose Kündigung in diesem Fall trotz vorhergehender, fristgemäßer Kündigung rechtmäßig ist, auch, wenn es sich nur um eine geringe Erhöhung handelt.
Sieht Herr X das richtig?

MfG,

Steve
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2007, 20:00
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AW: Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung

Im Hinblick auf die genannten Gerichtsentscheidungen wäre das richtig. Zudem verbietet sich die Erhöhung ohnehin, wenn ein so genannter Endpreis vereinbart worden ist. Damit wäre eine Erhöhung faktisch als Vertragsbruch zu werten.
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Alt 09.01.2007, 18:16
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Wink AW: Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung

Vielen Dank,

das hilft dem Herrn X bestimmt enorm weiter.

Viele Grüße und schönen Abend noch,

Steve
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