Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung innerhalb des Forums Sportrecht
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| angenommen Herr X ist Mitglied in einem Fitnessstudio. Er hat jedoch beruflich bedingt keine Zeit mehr, ins Fitnessstudio zu gehen und kündigt daher fristgemäß seinen Vertrag. Das Fitnessstudio erhöht den Mitgliedsbeitrag noch in der Zeit, in der Herr X noch Restbeiträge zahlen muss. Er beschließt daher, auf Grund des außerordentlichen Kündigungsrechts fristlos zu kündigen, woraufhin der Fitnessstudiobesitzer schreibt, dass er bereits fristgerecht gekündigt habe, diese Kündigung gelte und Herr X die restlichen Mitgliedsbeiträge noch zu zahlen habe. Wie hat Herr X sich in diesem Fall zu verhalten? Kann er außerordentlich kündigen oder nicht? Vielen Dank für die Antwort im Voraus! MfG, Steve |
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| AW: Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung Erst einmal sollte X prüfen, ob in den AGB bzw. im Vertrag überhaupt ein Erhöhung des Beitrags vorgesehen ist. Sodann ist im Hinblick auf die nachfolgenden Urteile die Lage eigentlich ziemlich klar: Zitat:
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| Danke für die prompte Antwort! Im Vertrag des Herrn X steht nichts zum Thema Beitragserhöhung. Daher sieht es ja scheinbar so aus, als wenn die außerordentliche, fristlose Kündigung in diesem Fall trotz vorhergehender, fristgemäßer Kündigung rechtmäßig ist, auch, wenn es sich nur um eine geringe Erhöhung handelt. Sieht Herr X das richtig? MfG, Steve |
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| AW: Außerordentliche, fristlose Kündigung trotz fristgerechter Kündigung Im Hinblick auf die genannten Gerichtsentscheidungen wäre das richtig. Zudem verbietet sich die Erhöhung ohnehin, wenn ein so genannter Endpreis vereinbart worden ist. Damit wäre eine Erhöhung faktisch als Vertragsbruch zu werten.
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