Dies ist eine Diskussion zu Ausführliches Attest bei Aussetzen? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Ausführliches Attest bei Aussetzen? Angenommen M ist bereits seit geraumer Zeit in einem Fitnessstudio. Vor ein paar Monaten musste Mitglied M operiert werden, und hat dem Studio S ein Attest abgegeben, damit der Vertrag stillgelegt werde. In dem Attest stand ein genauer Zeitraum, allerdings keine Diagnose, sondern lediglich dass M sportunfähig sei. M möchte nicht kündigen, sondern den Vertrag nur für genannten Zeitraum ruhen lassen. Weiter angenommen, dass Studio S weigert sich nun, die Ruhezeit anzuerkennen, sondern möchte dafür eine genaue Diagnose. M ist aber der Meinung, dass das das Studio S nichts angehe, was genau er habe, und auch der Arzt von M hält zu ihm, und teilte M mit, dass das unter die ärztliche Schweigepflicht falle. Kann das Studio S nun auf ein ausführliches Attest bestehen? Müsste M dafür den Arzt von der Schweigepflicht entbinden? Hätte anschließend dann das Studio S das Recht, die komplette Krankenakte von M einzusehen? Gibt es dazu bereits irgendwelche Urteile o. Ä.? Vielen Dank. |
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Man müsste den genauen Passus in dem Vertrag kennen, den die Kundin abgeschlossen hat. Normalerweise ist eine Entbindung von der Schweigepflicht nicht notwendig, ebensowenig die Mitteilung der Diagnose. Die Bescheinigung der Sportunfähigkeit reicht aus. Selbst die Forderung nach einem fachärztlichen Attest kann unrechtmäßig sein. Lies mal die Urteile hier: http://www.ra-kotz.de/fitnessvertrag.htm http://www.ra-kotz.de/fitness4.htm http://www.ra-kotz.de/fitness5.htm
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Angenommen, in dem Vertrag von M steht lediglich, dass im Einvernehmen mit dem Fitness Center die Vereinbarung unentgeltlich verlängert werden kann, wenn das Trainings- und Saunaangebot nicht genutzt werden kann, und dass rechtzeitig ein schriftlicher Nachweis zu erbringen ist. Näheres zu diesem Nachweis ist in der Vereinbarung nicht zu finden. |
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Was heißt denn "im Einvernehmen mit dem Studio"? Das ist Willkür, wenn das Studio meint, es von seinem Wohlwollen abhängig machen zu können, ob ein Attest anerkannt wird oder nicht. Gibt man ein Attest ab, dann ist entweder der Vertrag stillzulegen oder man schließt diese Option von vornherein aus. Alles andere ist oberfaul.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Zitat:
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Dass das nichts Neues ist, ist doch nichts Neues. Das geht schon seit Mitte der 90er so. Nicht alle sind schlecht, aber leider die meisten!
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Okay, das heißt nun also, dass das Studio nicht auf ein Attest mit Diagnose oder sonstiger Begründung, warum das Mitglied nicht trainieren kann, bestehen darf, sondern das so anerkennen muss, wenn es die Möglichkeit offen lässt? |
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Der Studio-Inhaber sollte über die wesentlichen Dinge im Krankheitsfall eigentlich Bescheid wissen: Entweder der Vertrag kann stillgelegt und die Zeit dann hinten drangehängt werden oder man kann bei dauerhafter Sportunfähigkeit fristlos kündigen. Man darf nur kein so genanntes Gefälligkeitsattest vorlegen, denn da spielt die Rechtsprechung nicht (mehr) mit. Stichwort: Pacta sunt servanda.
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? Okay, das heißt, das Studio braucht die Diagnose, oder würde es reichen, dass das Mitglied M eine OP hinter sich hatte? Im Vertrag von M steht nach wie vor nicht, dass eine Diagnose auf dem Nachweis stehen muss, und M will auch definitiv nicht kündigen, sondern kann lediglich derzeit keinen Sport ausüben. Wenn nun der Arzt darauf besteht, dass M ihn von der Schweigepflicht entbindet, da er sonst keinerlei Informationen weiter geben darf, kann sich diese Entbindung dann nur auf dieses eine Attest beziehen oder wäre sie dann allgemein gültig und das Studio S könnte rein theoretisch die ganze Krankenakte einsehen? |
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| AW: Ausführliches Attest bei Aussetzen? 1. Das Studio hat kein Recht, eine genaue Diagnose einzufordern. Es ist fachlich gar nicht in der Lage, damit etwas anzufangen. Im Attest muss lediglich stehen "aus gesundheitlichen Gründen". 2. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann beliebigen Umfanges sein. Man kann also den Arzt ermächtigen, nur die Diagnose auf das Attest zu schreiben und sonst keine weitergehende Auskunft zu geben.
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