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Alt 03.11.2007, 14:05
HOBBYJURI HOBBYJURI ist offline
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Wink AW: Eigene Getränke im Fitness-Studio/Gastronomiebetrieb

Die Frage ist, ob eine schriftliche Abfassung einer solchen Regelung (keine eigenen Getränke im gesamten Fitnessbereich) nicht automatisch Sittenwidrigkeit des Vertrages oder zumindest Anfechtbarkeit wegen verbotener Koppelverträge beinhaltet. Die Salvatorische Klausel ist seit geraumer Zeit nicht mehr gültig, so daß u. U. die verbotene Klausel die Wirksamkeit des Gesamtvertrages beeinträchtigt. Welcher (spitz)findige Mensch würde mir hierzu ein Urteil nennen, dies könnte eine interessante Variante werden...
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