
19.08.2007, 16:13
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Eigene Getränke im Fitness-Studio/Gastronomiebetrieb Hallo,
vor einiger Zeit sprach Hans ein Trainer T des Fitness-Studios an und meinte, er sollte sein mitgebrachtes Getränk das nächste mal in der Umkleide lassen und Studio-Getränke kaufen.
Darauf hin hat Hans einiges zum Thema eigene Getränke im Fitness-Studio gelesen (LG Stade, OLG Brandenburg).
Soweit so gut. T hat Hans nun erneut angesprochen und nochmals aufgefordert, nur Studio-Getränke (0,5l á 1,80EUR) innerhalb des Trainingsbereiches zu trinken.
Daraufhin hat Hans den Trainer auf die Urteile des LG und OLG angesprochen und jener meinte nur, dass das hier nicht gelte, da das Studio ein Gastronomiebetrieb und der Trainingsbereich als abgeschlossener Bereich innerhalb dieses Gewerbes zu sehen sei und die Urteile hier keine Gültigkeit hätten.
Hans ist nun etwas verwundert und weiß nicht so recht, ob das stimmt? Kann das richtig sein, oder gelten die Urteile auch hier?
Was soll/kann Hans tun?
Danke schonmal
Geändert von PCUser1 (19.08.2007 um 17:39 Uhr).
Grund: Verallgemeinert
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