Ich glaube, du siehst da ganz generell was falsch.
Stell dir vor, alle Verträge könnten fristlos gekündigt werden, bloß weil eine Regelung innerhalb eines komplexen Regelwerkes unzulässig ist! Das würde faktisch bedeuten, das mindestens 99 Prozent aller Dauerschuldverhältnisse auf der Stelle außerordentlich kündbar wären, denn nach meiner Erfahrung gibt es kaum ein komplexes Vertragswerk, das keine unwirksame Regel enthalten würde.
In diesem Vertragswerk ist eben die Getränke-Regelung vermutlich unwirksam. Und nur deswegen, bzw. weil der Verwender der AGB anderer Auffassung ist, soll die andere Seite ein Recht zur außerordentlichen
Kündigung haben? Warum?
Wie gesagt, dann wäre die außerordentliche Kündigung nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, wäre ad absurdum geführt.
Anderes Beispiel: In deinem
Mietvertrag steht, dass du alle drei Monate verpflichtet bist, deine Wohnung komplett zu renovieren. Absurde Regelung? Na klar! Und deswegen ist diese Regelung auch nichtig. Aber hättest du deswegen das Recht, fristlos zu kündigen, bloß weil dein Vermieter anderer Auffassung ist?
Selbstverständlich nicht. Anders sieht es aus, wenn er dir Schläge androht oder ähnliches. Kommt zum Glück ja selten vor.
Dir bleibt also nur, mit diesem Konflikt zum Ärger des Vermieters zu leben und ggf. ordentlich zu kündigen - oder auch nicht.