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14-tägiges Rücktrittsrecht?

Dies ist eine Diskussion zu 14-tägiges Rücktrittsrecht? innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 28.11.2009, 23:56
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Post 14-tägiges Rücktrittsrecht?

Angenommen Person X wurde nach dem unverbindlichen Probetraining in einem Fitness-Studio vom Betreiber des Studios gebeten in dessen Büro zu kommen.
Person X lies sich gemeinsam mit Person Y überreden den Vertrag für eine Mitgliedschaft zu unterschreiben.
7 Tage später gingen Person X und Y noch einmal zum Studiobetreiber um wegen mehrerer ungeklärter Dinge vom Vertrag zurückzutreten.
Der Betreiber wollte die Kündigung nicht persönlich entgegennehmen, sondern bat um Kündigung per Einschreiben.
Die Kündigung per Einschreiben wurde am Tag 8 nach Abschluss versandt.
15 Tage später bekam Person X einen Brief vom Studio in dem ihm erklärt wurde, dass das Einschreiben sie erreichte, es aber im Studiobreich keinen gesetzlichen Anspruch auf Rücktritt gebe. Angenommen der Brief wurde nicht per Einschreiben versandt und trug keine Unterschrift des Sachbearbeiters.

Ist der Vertragsrücktritt dann gültig?

Besonderheiten dieses fiktiven Falls:
1) im Vertrag wurde handschriftlich Vermerkt, dass im Januar des Folgejahres eine Gebühr in Höhe von Z€ abgebucht würde. Diese wurde aber bereits 2 Tage nach Vertragsabschluss abgebucht.

2) im Vertrag steht man müsse jährlich an einem Kurs teilnehmen der eine Gebühr in Höhe von Z€ kostet, dafür würde keine Servicegebühr anfallen. Im Beratungsgespräch wurde nicht erklärt, dass dieser Kurs jährlich zu absolvieren und zu bezahlen ist, es wurde nur erklärt, dass man diesen Kurs einmalig an Stelle einer Aufnahmegebühr zu absolvieren hat.

3) im Vertrag ist von einer Kündigungsgebühr in Höhe von W€ die Rede.

4) Im Vertrag ist ein Feld für die Eintragung "Beginn der Vereinbarung" vorgesehen. Dieses wurde nicht ausgefüllt.

Vielen Dank.
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Alt 30.11.2009, 08:53
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AW: 14-tägiges Rücktrittsrecht?

Kann es sein, dass sich X und Y den Vertrag nicht richtig durchgelesen haben? Ein Rücktritt oder Widerruf ist nur dann möglich, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde. Einen gesetzlichen Anspruch haben X und Y jedenfalls nicht.

Somit bleibt ihnen nur die reguläre Kündigung nach Vertagslaufzeit oder eine außerordentliche Kündigung. Hierzu muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen. Dem Sachverhalt kann ich einen solchen nicht entnehmen.
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