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| Zweiter IT-Gipfel: Zypries fordert Grundgesetzänderung Wir müssen die Chancen unseres föderalen Systems nutzen und seine Hindernisse überwinden. Wenn Bund und Länder eine öffentliche Dienstleistung bereitstellen müssen, kann es nicht sein, dass eine kleine Minderheit die gemeinsame Entscheidung verhindert. Deshalb brauchen wir eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit und müssen diese Zusammenarbeit institutionalisieren. Wir brauchen gemeinsame Standards, um die dezentralen IT-Systeme zu vernetzen. Die unterschiedlichen IT-Systeme von Bund und Ländern müssen kompatibel und interoperabel sein. Dies wollen wir durch eine neue Regelung im Grundgesetz verbindlich machen, betonte Zypries. Ich habe deshalb in der Kommission zur anstehenden Föderalismusreform eine Verfassungsänderung vorgeschlagen. Am IT-Gipfel haben Experten aus der gesamten Justiz teilgenommen und eine positive Zwischenbilanz gezogen. Wir wollen uns aber nicht mit dem Erreichten zufrieden geben. Wir werden deshalb die Arbeit des IT-Gipfels für den Bereich Justiz auch im nächsten Jahr fortsetzen. Dabei freue ich mich, dass der dritte IT-Gipfel 2008 in meinem Wahlkreis Darmstadt stattfindet. Es gilt, den Bürgerservice zu modernisieren und den IT-Standort Deutschland insgesamt zu stärken, betonte Zypries. ![]() Die Analyse der Handlungsfelder - Vernetzung wirtschaftsrelevanter Register und Datenbanken durch EU-weite Portalverknüpfung - Juristisches Arbeiten mit elektronischen Akten - Rechtsverbindliche Online-Kommunikation mit der Justiz - E-Justice in Aus- und Fortbildung Die Bedeutung der IT-Wirtschaft für E-Justice zeigt, dass die Justiz als dritte Gewalt eigenständige und spezifische Anforderungen an die IT stellen muss und dass sich für Deutschland entwickelte Justiz-IT-Lösungen auch für den grenzüberschreitenden Einsatz weiterentwickeln und nutzen lassen. Von den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Gerichtsinterne Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet werden und das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen, unterstrich die Bundesjustizministerin. E-Justice auf nationaler Ebene:
E-Justice auf europäischer Ebene Auch auf europäischer Ebene strebt das Bundesjustizministerium an, grenzüberschreitende justizielle Verfahren durch den Einsatz moderner, standardisierter Informationstechnologien für den Rechtssuchenden zu vereinfachen. Die deutsche Justiz hat eine Vorreiterrolle für die grenzüberschreitende Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Vernetzung ihrer dezentral geführten Systeme übernommen. Seit Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft arbeiten wir am grenzüberschreitenden Einsatz von E-Justice. Die in Europa existierende Vielfalt der Rechtskulturen und Rechtsordnungen und die unterschiedlichen Anforderungen an Technik und Sicherheit werden weiter bestehen. Diese nationalen Lösungen beruhen in aller Regel auf erheblichen finanziellen und personellen Investitionen, die es durch eine Vernetzung europaweit nutzbar zu machen gilt. Aufgrund der föderalen Verfassungsstruktur kann Deutschland seine eigenen Erfahrungen in diese europäische Diskussion einbringen, sagte Zypries. Die in den Mitgliedsstaaten bereits etablierten Systeme der Informationstechnik verdeutlichen die jeweils speziellen Anforderungen der nationalen Rechtsordnungen. Erfolgreiches Beispiel für die Koordinierung und Vernetzung von dezentral geführten Systemen ist das Projekt von Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, der Tschechischen Republik und Luxemburg zur Vernetzung der nationalen Strafregister, das 2006 den Echtbetrieb des elektronischen Datenaustausches aufgenommen hat. Der bisherige Erfolg dieses Projekts beweist, dass es möglich ist, einen schnellen und effizienten grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten, ohne die nationalen IT-Systeme wesentlich ändern zu müssen. Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 10.12.2007; Foto: (c)istockphoto.com/dem10 |
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