Dies ist eine Diskussion zu Rechtsschutzversicherung: Was ist das Rechtsschutzversprechen im Schadensfall wert? innerhalb des Forums Specials
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| Rechtsschutzversicherung: Was ist das Rechtsschutzversprechen im Schadensfall wert? Dass das Thema Rechtsschutzversicherung auch für Vorstände und Aufsichtsräte von Wirtschaftunternehmen Bedeutung erlangen kann, beweist ein Bericht des Tagesspiegel: Im Berliner Bankenprozess weigere sich angeblich ein namhafter Rechtsschutzversicherer, weitere Leistungen zu erbringen.[5] Während der Dauer der Hauptverhandlung mit durchschnittlich zwei Hauptverhandlungstagen pro Woche kommen im Monat Rechnungsbeträge von gut 20.000 EUR und mehr zusammen, stellt der Tagesspiegel weiter fest.[6] Bekanntlich stellt die Einholung der Deckungsanfrage ein Massengeschäft dar, weil diese für den rechtsschutzversicherten Mandanten üblicherweise, neben der Bearbeitung des eigentlichen Falles, durch die Anwaltskanzlei erfolgt. Nicht selten kommt es hierbei, auch im Rahmen der Vergütungsabrechnung, zu erheblichen Auseinandersetzungen mit den Rechtsschutzversicherern. Dies bindet beträchtliche Arbeitszeit, zumal die Deckungsanfrage regelmäßig als Serviceleistung angeboten und dem Mandanten (derzeitig häufig noch) nicht in Rechnung gestellt wird. Ob dies auch in Zukunft der Fall sein wird, ist fraglich.[7] Zumindest die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung der Deckungsanfrage, u.a. gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer, ist mittlerweile höchstrichterlich anerkannt.[8] ![]() Die ADAC Rechtsschutzversicherung führt knapp gefolgt von der DEVK das Feld an Die Deckung des Weiterbeschäftigungsantrages im Arbeitsrecht ist vielfach ebenso streitbefangen wie beispielsweise die Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei einem außergerichtlichen Vergleich oder die Frage nach den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung. Dies war der Redaktion des Berliner Anwaltsblattes Anlass genug, Sie liebe Leserinnen und Leser zu befragen, wie Sie die Arbeit des jeweiligen Rechtsschutzversicherers einschätzen, um daraus ein Stimmungsbild zu erstellen. Mit welchem Regulierungsverhalten sind Sie eher zufrieden, mit welchem sind Sie nicht zufrieden, wollte die Redaktion von Ihnen wissen. An der Abstimmung haben sich bis zum Redaktionsschluss am 20.01.2010 insgesamt 140 Kolleginnen und Kollegen beteiligt und ihr Votum abgegeben. Hierfür möchte sich die Redaktion bei allen Teilnehmern bedanken. Repräsentativ ist das Ergebnis der Umfrage, trotz der hohen Beteiligung, zwar nicht aber es stellt ein Stimmungsbild eines Teils unserer Leserschaft dar und wird den einen oder anderen Rechtsschutzversicherer möglicherweise dazu bewegen, sein Regulierungsverhalten zu überdenken, zumal die Kollegenschaft häufig die Gelegenheit nutzt, den nicht rechtsschutzversicherten Mandanten auf die Vorzüge einer Rechtsschutzversicherung hinzuweisen, wie Schons[9] feststellt. Im Ergebnis bewerteten 97 Kolleginnen und Kollegen die ADAC Rechtsschutzversicherung mit einem erfreulichen eher zufrieden. Nur 16 Mal wurde hier mit eher unzufrieden votiert. Damit führt die ADAC Rechtsschutzversicherung das Spitzenfeld an. Erfreuliche Bewertungen haben u.a. auch die DEVK (88:25) und die HUK (86:33) für sich verbuchen können. Hier war das das Stimmverhältnis am deutlichsten. Ein erfreuliches Stimmverhältnis erzielten aber auch die Allianz (85:47), die Rechtsschutzunion (64:35) und die LVM (62:34). Dagegen wurde die Roland Rechtsschutzversicherung mit 80 Stimmen mit eher nicht zufrieden bewertet. 44 Stimmen bewerteten die Roland mit eher zufrieden. Bei aller Freude über das gute Abschneiden der ADAC Rechtsschutzversicherung darf aber nicht vergessen werden, dass dieser Versicherer nur die Sparte des Verkehrsrechtsschutzes versichert und die übrigen Versicherer auch alle anderen Sparten mit abdecken, die vielleicht für Meinungsverschiedenheiten eher anfälliger sind. Wegen der Einzelheiten darf an dieser Stelle auf die Grafik Bezug genommen werden. Quelle/Grafik: RA Gregor Samimi, veröffentlicht im Berliner Anwaltsblatt 1-2/2010. RA Samimi ist auch Autor des Werkes AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, das im Deutschen AnwaltVerlag in der 2. Auflage erschienen ist. Seine Homepage finden Sie unter: www.ra-samimi.de Foto: © Nerlich Images - Fotolia.com Fußnoten: 1. Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung, AnwBl. 3/2006, 200. 2. Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung, AnwBl. 3/2006, 200. 3. Finanztest 8/2009, 13 ff. 4. Samimi / Liedtke, Rechtsschutzversicherung: Sieben Mal gut urteilt Finanztest, Berliner Anwaltsblatt 10/2009, 347 f. 5. Der Tagesspiegel, Ohne eigenes Risiko, 26.7.2009, 8. 6. Der Tagesspiegel, a.a.O. 7. Pabst, Die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer durch den Anwalt, AnwBl 2/2007, 136 ff; van Bühren, Aktuelle Probleme der Rechtsschutzversicherung, ZAP Nr. 23 v. 26.11.2008, 1325 ff. 8. Samimi, AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, 2. Auflage 2010, § 2 Rn. 49 S. 71. 9. Schons, Das RVG und die Rechtsschutzversicherung, BRAK-Magazin 2007, 8. |
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