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| POKER & RECHT 6/6: Internetrechtler Prof. Dr. Hoeren im Interview Prof. Dr. Hoeren, kein Rechtsgebiet hat es so schwer, mit den aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten, wie das Internetrecht. Sind Internet-Rechtler die Sysiphus-Erben unter den Rechtsprofessoren? Ich halte Internetrechtler nicht für Sisyphus-Erben, sondern für Legastheniker des Fortschritts. Wir müssen nicht einen Stein einen Hügel heraufwälzen, sondern können aus der Distanz heraus die neuen Entwicklungen betrachten. Wir müssen auch nicht immer an vorderster Front stehen, sondern erfüllen unsere Aufgabe gerade dann, wenn wir aus der kritischen Perspektive heraus in aller Ruhe die Möglichkeiten und Grenzen des Internet juristisch beleuchten. Können Sie sich noch erinnern, wann und wo Sie das erste Mal im Internet waren und was Ihre ersten Gedanken dabei waren? Zum ersten Mal im Internet war ich natürlich nicht im www. Schon sehr früh gab es bei uns erste Formen des E-Mail-Austausches. Ich empfand es als faszinierend, mich ohne Zeitgrenzen mit Kollegen an anderen Universitäten, insbesondere in den USA, austauschen zu können. Die Übertragungsraten waren natürlich eine Katastrophe, man musste warten und warten und sehr oft kam die Mail nicht durch. Doch irgendwann gelang es und das Gefühl war verzaubernd, hier in Sekundenschnelle Nachrichten in die USA schicken zu können. ![]() Prof. Dr. Hoeren zu Online-Glücksspiel-Seiten: "Es ist durchaus möglich, sowohl rechtlich wie technisch, Internetangebote regional oder national zu beschränken." Die Möglichkeiten des Internets stellen fundamentale Rechtsgrundsätze wie z.B. das Urheberrecht in Frage. Inhalte werden immer stärker zum Allgemeingut, neue Lizenzformen wie die Creative Commons stärken diese Entwicklung. Erfordert das Internet eine völlig neue Rechtsphilosophie? Das Internet erfordert natürlich nicht eine völlig neue Rechtsphilosophie. Doch gibt es viele Fragen, die überdacht werden müssen. Es bedarf vor allem einer neuen Suche nach Informationsgerechtigkeit, nach einer angemessenen Verteilung von Rechten an Informationen versus einem Schutz der Allgemeinheit an freiem Zugang zu Informationen. Auch taugen viele römische-rechtliche Grundsätze nichts mehr, wie die alte Frage nach den Formen, nach der territorialen Begrenzung des Rechts, nach der Rechtsperson. Das Internet führt all diese inhärenten Kategorien des Rechts ad absurdum und ich sehe gerade insofern eine besondere Herausforderung. Sind Sie dem Poker-Hype bisher entkommen oder heißt es auch bei Ihnen schon All in? Ich habe selbst nie im Internet gepokert, genauso wenig wie ich in der normalen Welt pokere. Ich spiele aber gerne Kartenspiele von Mau-Mau bis Skat und Doppelkopf. Insofern ist mir die Frage nach dem Pokerrecht nicht unbegreiflich. Pokern mag ich deshalb nicht, weil mir die Spielregeln wenig auf Verstand und Intellekt setzen, eben mehr auf Glück. Und mit dem Glücksspiel habe ich es nicht so. Was reizt Sie an dem Spiel? Bluffen ist für mich ein cooles Gesellschaftsspiel, ein spannendes Austricksen des Gegners, ein Paradigma der modernen Gesellschaft. Könnten Sie bitte den folgenden Satz beenden (keine Definition, sondern Bewertung!): Bluffen ist o. k. (siehe oben), schwierig wird es, wenn hinter dem Bluffen ein Glücksspiel steckt, das die Juristen zum Nachdenken zwingt. Grundsätzlich: Was sind stichwortartig - derzeit die größten rechtlichen Probleme bei der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. durch Ordnungs- oder Sicherheitsbehörden) gegen Internetanbieter, die Ihren Sitz bzw. ihren Server im Ausland haben? Wenn Internetanbieter ihren Sitz im Ausland haben, ist zu unterscheiden. Geht es um das EU-Ausland gibt es kaum größere Probleme (allenfalls wegen der faktischen Durchsetzung von Ansprüchen etwas in Griechenland oder Portugal). Schwierigkeiten machen natürlich die Anbieter, die im außereuropäischen Ausland sitzen. Hier findet man sich im juristischen Nirvana, mit allen Vor- und Nachteilen, die das mit sich bringt. Wir können sogar selbst bei solchen Anbietern gerichtliche Urteile in Deutschland ausstellen. Die Durchsetzung solcher Urteile im jeweiligen Ausland ist aber kaum möglich. Online-Poker-Angebote, bei denen um Echtgeld gespielt wird, sowie die Werbung hierfür, sind in Deutschland grundsätzlich verboten, wenn der Anbieter nicht gerade ein lizenziertes deutsches Casino ist. Trotzdem spielen tausende Deutsche online ungestraft Poker. Stößt das deutsche Strafrecht bei Online-Vergehen im wahrsten Sinne - an seine Grenzen? Online-Poker ist natürlich ein Problem. Als besondere Schwierigkeit erweist sich nicht nur die Durchsetzung des deutschen Straf- und Verwaltungsrechts im Ausland. Die Frage, was man unter einem lizenzierten deutschen Kasino zu verstehen hat, ist nicht klar. Es gab faszinierende Versuche, etwa von der Spielbank in Hamburg, mittels eigner Restriktionen technischer Art den Nachweis einer Spielberechtigung zu erbringen. Hier zeigt sich, dass man neben der Internationalität des Internet auch die Möglichkeiten seiner Reterritorialisierung nicht unterschätzen sollte. Man kann selbst im Internet wieder nationale Grenzen einziehen, wenn man an die staatsgebundene Vergabe von IP-Adressen denkt. Wie sähe aktuell ein rechtliches Verfahren (behördlich und/oder gerichtlich, welche Gesetze wären anwendbar etc.) konkret aus, wenn nun deutsche Behörden gegen einen ausländischen Poker-Anbieter vorgehen und das Angebot auf der Webseite unterbinden wollten? Deutsche Behörden können natürlich kaum gegen einen EU-Ausländer vorgehen. Sie können aber auf die so genannte Intermediäre Zugehen. Das sind diejenigen, die den Zugang zu solchen Diensten vermitteln, etwa Host- und Access-Provider. Hier tobt zurzeit der große Gerichtsstreit darüber, ob nicht Host- und Access-Provider zur Sperrung des Zugangs zu rechtswidrigen Angeboten im Ausland verpflichtet sind. Wir werden diese Gerichtsauseinandersetzungen abwarten müssen, um über die Erfolgsaussichten deutscher Beschwerden zu urteilen. Sicherheits- und Ordnungsrecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Es gibt bzw. gab Versuche der Länder, Glücksspielangebote im Internet regional zu beschränken. Inwieweit ist es überhaupt möglich (rechtlich und technisch), Internetangebote regional oder national zu beschränken? Es ist durchaus möglich, sowohl rechtlich wie technisch, Internetangebote regional oder national zu beschränken. Eine Beschränkung auf ein Bundesland wird wenig Sinn haben. Aber national besteht durchaus die Möglichkeit, durch die so genannte Geolocation auf der Basis der IP-Adressen nationale Beschränkungen durchzusetzen. Diese Möglichkeiten werden unterschätzt, kommen aber im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren oder auch mit der Zensur in China immer mehr ins Gespräch. Wie bewerten Sie den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zum 1.1.2008 in Kraft treten soll und gerade das Anbieten von Glücksspielen und das Werben hierfür durch private Anbieter im Internet verbietet? Zum Glücksspielstaatsvertrag werde ich keine Stellung beziehen. Mir ist dieses Gebiet zu rechtspolitisch vermint. Welche Meinung haben Sie zum Lobby-Kampf um das Glücksspiel in Deutschland, der gerade in der Öffentlichkeit ausgetragen wird und dazu, dass auch Jura-Professoren eingespannt werden und im Rahmen einer Kampagne ihre Meinung zum Beispiel auf ganzseitigen Anzeigen in der Süddeutschen oder der FAZ preisgeben? Ich habe keine Meinung zum Presse-Kampf um das Glücksspiel in Deutschland. Zum Abschluss: Wenn Sie eine Pokerrunde mit Ihnen und 4 weiteren Personen (Berühmtheiten, fiktiven Personen, Kollegen etc.) zusammenstellen dürften, wen würden Sie sich an ihren Tisch wünschen? Warum? Ich kann leider kein Poker spielen. Würde ich aber ein Kartenspiel, etwa Skat oder Doppelkopf mit vier weiteren Personen spielen (was gegen die Spielregeln bei den genannten Spielen ist), würde ich mir an meinem Tisch wünschen: Catherine Deneuve, Tom Waits, Flann OBrien, Fernando Pessoa. Es wäre eine lustige Runde mit spannenden Gesprächen, und viel Spaß bei einem Kartenspiel mit solch bunten Persönlichkeiten. Das Interview führte Karsten Schneidewindt; Foto: istockphoto Serien-Übersicht: Teil 1 vom 05.11.2007: POKER & RECHT - Was ist erlaubt? Teil 2 vom 07.11.2007: POKER & RECHT 2/6: Interview mit Rechtsanwalt Dr. Bahr zum Glücksspielrecht Teil 3 vom 09.11.2007: POKER & RECHT 3/6: Deutschlands Pokerstar Katja Thater im Interview Teil 4 vom 12.11.2007: POKER & RECHT 4/6: Rechtsanwalt & Pokerspieler Jan Meinert im Interview Teil 5 vom 14.11.2007: POKER & RECHT 5/6: Der Kampf um das Glücksspiel Teil 6 vom 14.11.2007: POKER & RECHT 6/6: Interview mit Internetrechtler Prof. Dr. Hoeren |
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