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POKER & RECHT 5/6: Der Kampf um das Glücksspiel

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Alt 14.11.2007, 10:05
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POKER & RECHT 5/6: Der Kampf um das Glücksspiel

In Deutschland – wie in vielen anderen europäischen Ländern – tobt derzeit ein Kampf um die Frage, wer Glücksspiele in Deutschland – online oder offline – anbieten oder veranstalten darf. Der Kampf spitzt sich zu, weil am 1.1. 2008 der neue und heftig diskutierte Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten soll und wohl auch wird. Die Lobbyvertreter der Privaten wollen das natürlich verhindern. Denn im Bereich des Glücksspiels geht es um Geld, sehr viel Geld.

Doch worum geht es genau? Sollte der Glücksspielmarkt liberalisiert werden? Wer hat das letzte Wort?

Der Versuch einer Antwort ...
Deutschland ist für die ausländischen Glücksspielanbieter aus 2 Gründen interessant: Zum einen ist Deutschland ein Riesenmarkt, zum anderen mussten sich die ausländischen Anbieter vom US-amerikanischen Markt zurückziehen. Hier hat der kürzlich verabschiedete Unlawful Internet Gambling Enforcement Act quasi umfassend den amerikanischen Online-Glücksspielmarkt dicht gemacht und vielen Glücksspielanbietern ihre Geschäftsgrundlage genommen oder horrende Verluste eingebracht. Diese gilt es nun wieder reinzuholen.
Die aktuelle Situation ist eindeutig: der derzeit gültige Lotteriestaatsvertrag legitimiert die Bundesländer als Glücksspielmonopolisten.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird dasselbe tun. Solange diese Vertragswerke bestehen, können private Glücksspielanbieter nichts ausrichten, der Staat kann sich einigermaßen entspannt zurücklehnen und die Einnahmen aus dem Glücksspielbereich in seinen Haushalten einplanen. Die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden werden ihren Beitrag leisten.
Die privaten Anbieter sind jedoch mit ihrem Kampf nicht ganz allein. Der Staat steht unter Aufsicht des BVerfG und des EuGH!


Texas Hold´em: Die Wahrscheinlichkeit für ein Paar mit Assen liegt bei nur rund 4%

Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern mit seiner Sportwettenentscheidung vom 28.3.2006 einen Warnschuss vor den Bug versetzt. Das Urteil stellte – grob gesagt – Folgendes fest:
  • ein Staatsmonopol im Glücksspielsektor ist grundsätzlich zulässig
  • der Staat muss jedoch mit dem Monopol Ziele des Allgemeininteresses (v.a. Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht) verfolgen, rein finanzielle Interessen reichen nicht aus
  • das BVerfG hat die damalige Glücksspielpolitik zwar als verfassungswidrig eingeordnet (d.h. die Länder haben zu wenig für die Bekämpfung der Spielsucht getan, zu viel für die Erhöhung der Einnahmen aus dem Glücksspiel)
  • trotz des verfassungswidrigen Status Quo hat das BVerfG den Lotteriestaatsvertrag aber nicht für ungültig erklärt, sondern – und das ist äußerst umstritten – den Bundesländern eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2008 eingeräumt, um mit der Glücksspielpolitik das Ziel der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht kohärent und systematisch zu verfolgen.

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen die Bundesländer nun Farbe bekennen. Einstweilige Verfügung gegen Schließungsverfügungen von Wettbüros oder von Pokerturnierveranstaltern können von den Verwaltungsgerichten dann nicht mehr unter Hinweis auf die Übergangsfrist abgelehnt werden. Mit dem 1.1.2008 müssen die Länder ihre Glücksspielpolitik offen legen und kohärent und systematisch an dem Ziel der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ausgerichtet haben. Dass die Länder dies schaffen, daran darf gezweifelt werden. Denn es wird auch jetzt noch massiv für Oddset-Sportwetten und Lotto geworben, die Lotto-Annahmestellenzahl verringert sich in keiner Weise, es werden neue Vertriebswege (z.B. in Tankstellen, in Kaufhäusern) eröffnet und auch das Internetangebot wird ausgebaut.

Es wird schwer für die Länder, den - bisher durchaus berechtigen - Vorwurf der privaten Anbieter, dem Staat gehe es mit dem Monopol allein um die Sicherung finanzieller Interessen und das Argument der Suchtprävention sei nur vorgeschoben, zu entkräften. Die Gerichte werden das klären.

Das deutsche Staatsmonopol steht aber auch im Fokus der EU-Organe. So hat sich der EuGH in anderen Verfahren zum Beispiel in Italien ("Gambelli-Urteil" und "Placanica-Urteil" dem Thema Glücksspielmonopol angenommen. Im Rahmen dieser Verfahren fordert der EuGH für die Rechtmäßigkeit von Glücksspielmonopolen ebenfalls eine kohärente und systematische Politik des Staates, insofern ähneln sich die Anforderungen des BVerfG und des EuGH. Auch haben drei deutsche Verwaltungsgerichte (VG Köln, VG Gießen und VG Stuttgart) Vorlageverfahren zum EuGH angestrengt, um Fragen rund um die Rechtmäßigkeit des Staatsmonopols überprüfen zu lassen. Zwar wird die Beantwortung der Vorlagefragen noch dauern, es wird aber sicherlich irgendwann eine Entscheidung des EuGH zum deutschen Glücksspielmonopol geben.

Auch die EU-Kommission hat sich dem deutschen Staatsmonopol angenommen. Zum einen hat sie bereits mehrere Stellungnahmen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag abgegeben, die kein gutes Haar an dem Werk lassen und letztlich die eine Unvereinbarkeit vieler Vorschriften des Vertrages mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit feststellen. Zum anderen laufen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, deren Ursprung im derzeit geregelten Staatsmonopol liegt. Die Vorlageverfahren und Verletzungsverfahren brauchen jedoch Zeit, und genau auf den Faktor Zeit setzen die Bundesländer.

Ebenso wenig wie die Privaten die Bad Boys sind, ist aber auch der deutsche Staat bzw. die Bundesländer kein Bösewicht: würden die Einnahmen aus dem Glücksspiel wegfallen, dann geriete der eine oder andere Haushalt der Bundesländer in Schieflage. Gerade mit den Einnahmen aus dem Glücksspielbereich werden Sport, Kultur und Bildung in Deutschland finanziert. Eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts würde diese Einnahmen gefährden, Ersatzlösungen sind nicht ersichtlich. Die Länder müssen daher auf stur schalten und auf Zeit spielen. Sie haben letztlich keine andere Wahl.

Eines ist auch klar: Poker fördert nicht gerade den sozialen Umgang. Pokern ist keine Beschäftigung, die auf Kommunikation ausgelegt ist. Bei dem Spiel zählen Bluffen, sich verstellen, andere täuschen, keine wirklich überzeugenden Attribute. Auch die privaten Pokeranbieter sind keine Engel, ihnen geht es nur darum, so viel Geld wie möglich zu verdienen, die Begrenzung der Spielsucht spielt bei ihren Angeboten - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle. Schutzbedürftig sind sie daher nicht wirklich.

Letztlich ist kein Favorit im Kampf um das Glücksspielmonopol auszumachen. Das Pokerspiel um den Glücksspielmarkt wird beim Final Table vor Gericht ausgetragen, in Karlsruhe und/oder in Luxemburg ...

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Karsten Schneidewindt; Foto: istockphoto

Lesen Sie am Freitag

Interview mit Prof. Dr. Hoeren zum Glücksspiel- und Internetrecht

Serien-Übersicht:

Teil 1 vom 05.11.2007: POKER & RECHT - Was ist erlaubt?

Teil 2 vom 07.11.2007: POKER & RECHT 2/6: Interview mit Rechtsanwalt Dr. Bahr zum Glücksspielrecht

Teil 3 vom 09.11.2007: POKER & RECHT 3/6: Deutschlands Pokerstar Katja Thater im Interview

Teil 4 vom 12.11.2007: POKER & RECHT 4/6: Rechtsanwalt & Pokerspieler Jan Meinert im Interview

Teil 5 vom 14.11.2007: POKER & RECHT 5/6: Der Kampf um das Glücksspiel

Teil 6 vom 14.11.2007: POKER & RECHT 6/6: Interview mit Internetrechtler Prof. Dr. Hoeren
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