Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Neue Muster - Widerrufsbelehrung seit 04. August 2009: Abmahnungen drohen!

Dies ist eine Diskussion zu Neue Muster - Widerrufsbelehrung seit 04. August 2009: Abmahnungen drohen! innerhalb des Forums Specials

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2009, 09:49
News-Robot
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.714
Keine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Neue Muster - Widerrufsbelehrung seit 04. August 2009: Abmahnungen drohen!

Shopbetreiber, die Dienstleistungen anbieten, sollten ihre Widerrufsbelehrung anpassen. Am Fußende finden Sie das neue Muster der Widerrufsbelehrung.

Am 04. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.

Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab jetzt anders als bisher mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Des Weiteren wurde die Widerrufsmöglichkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonisch oder im Internet geschlossenen Vertägen erweitert und der § 312d Abs. 3 BGB geändert. Dadurch sind Anpassungen der Muster - Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zur BGB Informationspflichten Verordnung) erforderlich.

Der sonst übliche alte Passus in der Widerrufsbelehrung von Dienstleistern:

"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben."

muss ab sofort durch nachfolgenden Satz ersetzt werden:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

Was sollte ich als Shopbetreiber bei meiner Widerrufsbelehrung beachten?

Shopbetreibern, die Dienstleistungen anbieten, wie zum Beispiel Domainverkäufer drohen Abmahnungen! Die übliche Abbedingung des Widerrufsrechts durch die Markierung eines Kästchens, mit dem der Verbraucher die "sofortige Ausführung der Leistung wünscht" und damit dem Erlöschen des Widerrufsrechts zustimmt, muss entfernt werden. Das Widerrufsrecht erlischt nunmehr nur noch dann, wenn der Kunde die Dienstleistung seinerseits erfüllt, also vollständig bezahlt hat. Gerade als Domainverkäufer oder als Anbieter anderer Dienstleistungen wird man sich wohl kaum auf die Ausführung der Leistung einlassen, wenn der Kunde mangels Bezahlung noch widerrufen könnte. Man könnte nunmehr bis zur Ausführung der Leistung als Dienstleister natürlich den Ablauf der 2 Wochen Widerrufsfrist abwarten (bloß welcher Kunde geduldet sich solange?) oder gleich Vorauskasse einführen.

MUSTERBEISPIELE:

I. Beispiel einer Widerrufsbelehrung für eine Dienstleistung:


- WIDERRUFSBELEHRUNG -

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Max Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Hohestrasse 12b
12345 Stadt
Fax: 030 -12345678
E-Mail: info@maxmustermangmbh.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

Hinweis: Die Muster-Widerrufsbelehrung wurde nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Anbieter sichert jedoch nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte zu. Des Weiteren kann der Anbieter keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Muster-Musterwiderrufsbelehrung für die konkreten Bedürfnisse des Nutzers passend und richtig ist. Der Nutzer wird deshalb erforderlichenfalls anwaltlichen Rat einholen, bevor er die Muster-Widerrufsbelehrung verwendet. Die Verwendung erfolgt ansonsten auf eigene Gefahr.

II. Gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung zum Download

Das seit dem 04. August 2009 geltende Muster der Widerrufsbelehrung finden Sie hier: Muster Widerrufsbelehrung 2009

Quelle/Foto: 18.08.2009 - Juraforum.de (se)
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg widerrufsbelehrungkl.jpg (15,2 KB, 4x aufgerufen)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Digitaler Sommer 2009 vom 26. August bis 25. September an der UdK Berlin Nachrichten: Wissenschaft 15.07.2009 12:00
Bewertungsportale im Internet: Vorsicht, Abmahnungen drohen! Arztrecht 13.06.2008 17:40
Neue Muster für Spendenbescheinigungen Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 30.05.2008 11:50
Webmaster aufgepasst: Neues Muster für die Widerrufsbelehrung Specials 12.03.2008 12:19
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz seit 18. August 2006 in Kraft Specials 19.08.2006 17:30





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN