Dies ist eine Diskussion zu Nebeneinkünfte von Abgeordneten - Freies Mandat durch Nebentätigkeitsverbot stärken? innerhalb des Forums Specials
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| Nebeneinkünfte von Abgeordneten - Freies Mandat durch Nebentätigkeitsverbot stärken? Demnach wäre die Arbeit als Abgeordneter einer der freiesten Berufe in der Bundesrepublik Deutschland. Doch das ist Theorie. In der Praxis stellt man schnell fest, dass die Abgeordneten sich selbst einer stetigen Fraktionsdisziplin unterwerfen und auch in finanzieller Hinsicht ihre Unabhängigkeit von Dritten durch eigene gesetzliche Regelungen zu Nebeneinkünften zumindest in Frage stellen. Nebentätigkeiten von Abgeordneten sind nämlich gesetzlich nicht verboten. Daher gibt es im Deutschen Bundestag - aber auch in den Landesparlamenten - immer wieder Gehaltsaffären oder gar Korruptionsvorwürfe wegen bezogener Nebeneinkünfte von Abgeordneten aller politischen Parteien, aktuell in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Daher fordern führende Parteien- und Staatsrechtler seit längerer Zeit, Nebentätigkeiten von Abgeordneten nicht nur zu reglementieren, sondern am besten ganz zu verbieten, um das freie Abgeordnetenmandat zu stärken und damit die Unabhängigkeit der gewählten Volksvertreter besser als bisher zu gewährleisten. Mandatsträger dürften sich in keiner Weise einem finanziellen Korruptionsverdacht aussetzen. Einige Wissenschaftler und die meisten Abgeordneten halten dem entgegen, dass das Parlament dann nur noch aus Beamten und Parteifunktionären bestehen würde. Schon heute würden sich zu wenig Köpfe aus der Wirtschaft bereit erklären, in die Politik zu wechseln. Ferner sei es wünschenswert, wenn die Politiker zumindest über eine Nebentätigkeit den Kontakt zum beruflichen Alltag der normalen Menschen halten würden. Außerdem sei die derzeitige Besoldung der Abgeordneten unangemessen. Die Diäten für Abgeordnete seien schlichtweg zu gering. Die Erzielung von Nebeneinkünften solle daher grundsätzlich erlaubt bleiben, nur die Offenlegung und damit auch die öffentliche Nachvollziehbarkeit erzielter Nebenentgelte müsse erhöht werden. Dies gelte aber nur für Entgelte, für die in irgendeiner Form auch tatsächlich gearbeitet werde, also kein Lohn ohne Arbeit. Das ein besoldeter Abgeordneter für eine nicht ausgeübte Nebentätigkeit kein Geld kassieren darf, müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Allerdings sollte auch die Erzielung von Nebeneinkünften für tatsächlich ausgeübte Tätigkeiten gesetzlich verboten werden. Was zur Zeit rechtlich erlaubt ist, widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen. Auch die Argumente der meisten Abgeordneten und einiger Wissenschaftler sind nicht stichhaltig und halten einer kritischen Überprüfung nicht stand: Die Hälfte der Bundestagsabgeordneten haben nämlich einen Wahlkreis direkt gewonnen. Dort haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger denjenigen Wahlkreiskandidaten ins Parlament entsandt, der für sie am glaubwürdigsten war und ihrer politischen Vorstellung am meisten entsprach. Hier entscheiden also die Wahlberechtigten vor Ort, ob sie einen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, einen Beamten oder einen Freiberufler, einen Rentner oder Arbeitslosen, eine Hausfrau oder einen Studenten in den Deutschen Bundestag wählen - sofern verschiedene Kandidaten unterschiedlicher Parteien zur Auswahl stehen. Die andere Hälfte der Bundestagsabgeordneten wird über Parteilisten gewählt. Hier ist der einfache Wahlberechtigte ohne Einfluss auf die Reihenfolge der aufgestellten Politiker. Diese Entscheidung hat ein Delegiertenparteitag lange vor dem eigentlichen Wahltermin getroffen. Der Wahlberechtigte kann also keinen Einfluss darauf nehmen, welche Berufsgruppen in das Parlament über die Liste einziehen. Hier liegt die Auswahlkompetenz allein bei den Delegierten des Parteitages. Ob sich sogenannte Köpfe aus der Wirtschaft finden oder nicht, hängt nicht allein von der Zulässigkeit von Nebeneinkünften oder von der Höhe der Diäten ab, sondern davon, ob sich die Parteien stärker als bisher für qualifizierte Seiteneinsteiger und Fachleute - unabhängig von der Berufsgruppe - bei der Kandidatenaufstellung im Wahlkreis oder für die Liste öffnen. Vielfach finden qualifizierte Köpfe nämlich nicht den Weg in die Parlamente, weil sie eine jahrelange Ochsentour durch die parteipolitischen Gremien sowie - dafür häufig notwendige - parteiinterne Machtkämpfe scheuen oder angesichts verkrusteter Parteistrukturen scheitern. Wer ein politisches Abgeordnetenmandat anstrebt, muss akzeptieren, dass die Besoldung nach oben hin begrenzt ist. Es ist eben nur ein öffentliches Amt auf Zeit. Der Abgeordnete soll dafür vom Steuerzahler so bezahlt werden, dass er sich für diese Zeit keine finanziellen Tagessorgen machen muss - mehr aber auch nicht. Es ist schließlich für viele Menschen immer noch eine Ehre, dem deutschen Volke als Abgeordneter dienen zu dürfen. Wer dieser Gemeinwohlorientierung nichts abgewinnen kann, sollte besser in der freien Wirtschaft oder im höheren Management bleiben und dort Karriere - gerne auch finanziell - machen. Durch nicht allzu hohe Diäten und dem Verbot von Nebeneinkünften wird am ehesten sichergestellt, dass die Abgeordneten nicht gänzlich den Kontakt zum kleinen Mann auf der Straße und zu seinen Alltagssorgen verlieren. Wer als Abgeordneter z.B. noch nie mit einem Arbeitslosen, der auf seine Bewerbungen um einen Arbeitsplatz deutlich mehr als 100 Absagen bekommen hat, persönlich gesprochen hat, sollte sich mit neoliberalen Aussagen zur Arbeitsmarktpolitik zurückhalten. Einige Reformen wären dann wohl anders vom Parlament beschlossen worden. Die Abgeordneten, die bei einer Rekordarbeitslosigkeit im Lande deutlich höhere Diäten fordern, haben heute schon den Kontakt zum Durchschnittsverdiener verloren oder leiden an Größenwahn und Realitätsverlust. In vielen Bundesländern entspricht die Besoldung von Landtagsabgeordneten einer A 16 - Stelle im öffentlichen Dienst und die Besoldung von Bundestagsabgeordneten erreicht bereits B - Stellen - Niveau. Das letztere entspricht z.B. in Niedersachsen etwa der Besoldung eines hauptamtlichen Bürgermeisters in einer Gemeinde mit über 15.000 Einwohnern oder auch der Besoldung eines höheren Ministerialbeamten auf Landes- oder Bundesebene. Dies sollte für gewählte Abgeordnete auf Zeit - unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation - auch ausreichend sein. Wir brauchen ein Verbot von Nebeneinkünften, um die Unabhängigkeit der Abgeordneten und damit letztendlich die freie Mandatsausübung zum Wohle des ganzen Volkes zu stärken. Von Diplom-Jurist Matthias Kreusel* *Herr Kreusel ist unabhängiger Ratsherr in der Gemeinde Hude (Kreusel-Fraktion) |
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| AW: Nebeneinkünfte von Abgeordneten - Freies Mandat durch Nebentätigkeitsverbot stärk Nebentätigkeiten grundsätzlich untersagen? Leider scheinen mir die Argumente in diesem Artikel kaum stichhaltig. 1. So hat die Aufteilung der Mandatsträger in solche mit Direktmandat und solche, die über die jeweilige Landesliste in den Bundestag gekommen sind, nichts mit der Frage zu tun, welche Bevölkerungsgruppen in unseren Parlamenten repräsentiert werden. Es geht ja gerade darum, dass sich Menschen aus bestimmten Berufen und Schichten erst gar nicht aufstellen lassen. Wenn Sie schreiben: Zitat:
Für die Diskussion um das Für-und-Wider von Nebeneinkünften ist ein sich aus dem Wahlsystem ergebendes Argument also fruchtlos. 2. Zur Frage der Diäten kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie hier politische Einstellung mit Argumentation verwechseln. Sie haben ja vollkommen recht, wenn Sie monieren, dass das Gros der Abgeordneten keine Ahnung hat, was es heißt, Nachtschicht in der Fabrik zu schieben, was es heißt Artbeitslos zu sein und was ein paar Euro mehr oder weniger im Monat bedeuten können. Nur: Was hat das mit der Frage der Höhe der Diäten oder gar mit den Nebeneinkünften zu tun? Richtig ist, dass die Diäten schon seit langem weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sind. Aus Angst vor genau dieser Diskussion wurden sie nicht erhöht. Dem entgegen liegt die Arbeitszeit eines Abgeordneten weit über der Arbeitszeit anderer Berufe mit ähnlicher Vergütung - ganz zu schweigen davon, dass am Wochenende Wahlkreisarbeit angesagt ist. Normalerweise werden Entschädigungen - und nichts anderes sind Diäten - dem Grad der Verantwortung angepaßt. Dass dies bei Abgeordneten nicht der Fall ist, mag man aus politischen Gründen gut heißen - in der der Tat wäre es ein fatales Zeichen, jetzt die Diäten zu erhöhen. Ein Argument gegen die Zulässigkeit von Nebeneinkünften sind sie nicht. 3. Das Argument der Unabhängigkeit. Auch hierüber kann man sich trefflich streiten. Ob jemand, der seit 20 Jahren in der IG-Metall ist, tatsächlich ein unabhängiger Abgeordneter sein kann? Oder jemand, der zuvor jahrelang kirchlich aktiv war? Was soll überhaupt Unabhängigkeit in deisem Zusammenhang bedeuten? Es bedeutet - wie man an der Figur des Fraktionszwangs sieht - de facto ja nicht einmal, nur seinem eigenen Gewissen unterworfen zu sein. Und selbst wenn man nur seinem eigenen Gewissen unterworfen ist, dann ist dieses Gewissen eben geprägt von den Vorerfahrungen in sozialen Netzwerken. Und dies soll es ja auch - Stichwort: Volksvertreter. Mit dem Begriff der Unabhängigkeit können wir also höchstens die direkte und gezielte Einflussnahme von Außen "tatbestandlich" ausschließen. Deshalb sind Zahlungen an Abgeordnete ohne Gegenleistung im selben Arbeitsverhältnis ja auch bereits jetzt untersagt. Aber ein grundsätzliches Verbot von Nebeneinkünften aus selbstständiger oder gar abhängiger Tätigkeit kann alleine mit dem Argument der "Unabhängigkeit" nicht gefordert werden. Die Unabhängigkeit ist damit erst dort berührt, wo der einzelne Abgeordnete gleichsam zum "Werkzeug" der Interessen Dritter wird, aber nicht bereits da, wo er das Interesse eines bestimmten Dritten auch als sein eigenes betrachtet. Letztes ist nämlich nicht nur die Regel sondern gerdazu konstitutiv für einen "Volksvertreter". Im Übrigen ist es - fassen Sie dies bitte nicht als Beleidigung auf - höchst naiv, zudenken, ein einzelner Abgeordneter könnte irgendeine Entscheidung zu Gunsten seines "Nebenarbeitgebers" beeinflussen. Ein einigermaßen großes Unternehmen wenden sich bei einem Anliegen nicht an einen MdB sondern es geht direkt zum Kanzler. Und da sind die Beeinflussungen weder geheim noch finden sie über Nebeneinkünfte statt. Wenn etwa ein Postnachfolgeunternehmen Änderungen im Postpersonalrechtsgesetz haben will, dann droht es ganz offen damit, andernfalls seinen Personalstamm nicht mehr in dem jetztigen Umfang halten zu können. Der Druck solcher Unternehmen wird vermittelt über die Medien oder geht direkt an das jeweilige Ministerium. Der einzelne Abgeordnete hat in diesem Spiel recht wenig Einfluss. Festzuhalten bleibt aber auch - und vielleicht kommen wir insofern zusammen -, dass ein Abgeordneter, die sich ein mehr als nur ein geringes Maß an Nebentätigkeit zeitlich leisten kann, offensichtlich nicht in dem gebührenden Umfang um die Ausübung seines Mandates kümmert. Dies zu "bestrafen" ist aber Aufgabe des Wählers, nicht des Gesetzgebers. J. Müller, Politologe |
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| AW: Nebeneinkünfte von Abgeordneten - Freies Mandat durch Nebentätigkeitsverbot stärken? Den Ausführungen des Herrn Kreusel kann ich voll zustimmen. Viele der Abgeordneten in Bundestag und Landtagen beweisen, dass es auch ohne Nebentätigkeiten geht. Im Gegenteil, viele Abgeordnete betrachten die Betätigung ihrer Kollegen im Nebenberuf, die oftmals mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die Abgeordnetentätigkeit selbst, mit Argwohn. Abgeordnete, die aus Überzeugung ihre ganze Kraft ihrer politischen Tätigkeit widmen, stehen quasi im Abseits. Doch sitzen sie bei der allgemeinen Politikerschelte mit im Boot. Es zählt, wer in mehrern Aufsichtsräten sitzt, wer zwischen zwei Abstimmungen gerade noch einen zahlungsträchtigen Mandanten berät. Doch wo ist die Zeit, sich ausführlich mit den Inhalten zu beschäftigen. So ist erkennbar, dass ein ehemaliger Bundesminister den Abgeordnetenstatus offensichtlich nur noch als Aushängeschild für die Anwaltskanzlei benötigt. Die lästigen Wählerzuschriften beantwortet vornehmlich ein wisssenschaftlicher Mitarbeiter. Doch greift die Forderung nicht zu kurz? Die Abhandlung befasst sich mit den einzelnen Abgeordneten, die ob ihrer Nebenbeschäftigungen vielfach nicht in der Lage sind, wertfrei und ihrer eigenen Überzeugung folgend abzustimmen. Steht er/sie einerseits im Zielkonflikt zwischen dem Wirtschaftsunternehmen, der eigenen freien Anwalts-, Arzt- oder Unternehmertätigkeit, kommt andererseits noch das parteikonforme Verhalten hinzu, was nur dann Deckungsgleichheit verspricht , wenn das Unternehmen, in dem der Abgeordnete einen ständigen Sitz im Aufsichtsrat hat, auch gleichsam auf der Spendenliste der jeweiligen Partei steht. Insofern muss neben des Verbotes einer Nebenbeschäftigung der Abgeordneten, konsequenter Weise auch die totale Austrocknung des Parteispendensumpfes erfolgen. Da Lobbyarbeit sowohl auf den einzelnen Abgeordneten, als auch auf das gesamte Parteienspektrum ausgerichtet ist, würde dies jedoch das Aussterben eines Berufsstandes bedeuten. Die Höhe der Diäten ist so bemessen, dass Abgeordnete möglichst unabhängig ihrer Tätigkeit nachgehen könnten. Wem dies zu wenig ist, soll das politische Mandat nicht anstreben. Dies wäre gleichsam ein Garant dafür, dass mehr Idealismus in unseren Parlamenten einzieht. Was die Finanzierung der Parteien betrifft, stellt sich die Frage, warum diese überhaupt Spendengelder benötigen. Sicherlich müssen sie ihre Verwaltung finanzieren. In erster Linie sollte dies aus Mitgliedsbeiträgen bestritten werden. Das setzt voraus, dass Mitglieder vorhanden sind, was im ursächlichen Zusamennhang mit erfolgreicher Tätigkeit steht. Der Ruf nach Erhöhung staatlicher Zuwendungen ist Fehl am Platz, wenn in Folge verfehlter Politik die Mitglieder davonlaufen. Daneben verschlingen Wahlkampfveranstaltungen einen Großteil der finanziellen Mittel. Die Frage stellt sich, warum diese durch den Steuerzahler einzubringen sind. Sicherlich, beim Kauf von Produkten sind die Ausgaben für Werbung auch im Preis enthalten. Doch politische Parteien müssen sich nicht auf einem Markt behaupten. Sie benötigen, soweit sie bereits etabliert sind, keine Werbung. Ihre Referenz sollte das Ergebnis einer politischen Arbeit sein, die der Wähler mit seiner Stimme belohnt oder abstraft und nicht das mit Versprechungen gespickte Plakat oder die geschönten Wahlreden. All diese Gedanken sind jedoch für den Reißwolf, solange es die politschen Parteien und ihre Akteuere sind, in deren Zuständigkeit die Gesetzgebung liegt. Eher geht das Kamel durchs Nadelöhr, bevor Politiker ihre Netzwerke zerstören. Winfried Frenzle Geändert von euluna (30.09.2007 um 11:27 Uhr). |
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