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| Lebenslänglich: Neue Steuer-Identifikationsnummer kommt Hierzu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Axel Nawrath: Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer ist ein entscheidender Schritt in Richtung des elektronischen Zeitalters: Mit der Steueridentifikationsnummer werden elektronische Serviceleistungen der Steuerverwaltung, wie z.B. das vorausgefüllte, elektronische Steuererklärungsformular oder die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Belege überhaupt erst möglich. Ziel ist, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten noch weiter zu erleichtern. Verteilt über mehrere Monate werden bis Ende des Jahres 2008 über 80 Mio. Briefe an alle Einwohner Deutschlands verschickt. Im Ergebnis dürften dann Sendungen mit einem Gesamtgewicht von weit über 1.000 Tonnen bewegt worden sein. Hierbei handelt es sich um die wohl größte Briefversandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Identifikationsnummer wird auf Grundlage von Datenlieferungen aller 5.300 deutschen kommunalen Meldebehörden vergeben. Jede Person, die mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Deutschland gemeldet ist, erhält eine Identifikationsnummer. Sie dient allein der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Damit ist die Steuerverwaltung die erste deutsche Verwaltung, die ein bundesweit einheitliches Aktenzeichen schafft, das alle Bürgerinnen und Bürger ein Leben lang begleitet. Nach einer Übergangszeit soll die Identifikationsnummer die herkömmliche Steuernummer ersetzen. Die Identifikationsnummer ist auch Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Das aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammende Lohnsteuerverfahren soll Kosten sparend modernisiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Letztmalig für das Jahr 2010 werden Karton-Lohnsteuerkarten bereitgestellt. Die Steueridentifikationsnummer hilft, papiergebundene Verfahren und Abläufe elektronisch abzubilden. Staatssekretär Dr. Nawrath: Damit wird Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht. Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer leistet so auch einen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit. Für die Bürger, die in den nächsten Monaten noch keine Identifikationsnummer erhalten haben, ist der Kontakt zum Finanzamt über die bisherige Steuernummer weiterhin möglich. In den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung sind Eingabefelder für die bisherige Steuernummer und die Identifikationsnummer vorgesehen. Die Steuerverwaltungen der Länder bitten aber darum, für eine Übergangszeit bei Erklärungen und Mitteilungen zusätzlich zur Identifikationsnummer die bisherige Steuernummer anzugeben. Die Umstellung von Abläufen und Verfahren in den Finanzämtern wird damit erleichtert. Die Steuer-ID im Überblick Deutschland folgt deshalb jetzt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert das Besteuerungsverfahren mit der neuen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID).
Wenn Sie in der nächsten Zeit das Mitteilungsschreiben in den Händen halten und einen Fehler entdecken, dann wenden Sie sich bitte an die unter Rücksendeadresse angeführte Behörde. Korrekturen werden dort veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch weitergeleitet. Sollten Sie umziehen, übermittelt die Meldebehörde Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Telefonische Auskünfte über die ID können aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden. In der Übergangszeit bitten die Finanzbehörden darum, neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben. Allgemeine Informationen erhalten Sie im Internet unter www.identifikationsmerkmal.de [Extern] Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805 437 83 837 (01805-IDSTEUER). Quelle: BMF; Foto: © Falko Matte - Fotolia.com |
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