Dies ist eine Diskussion zu Effektiverer Maßregelvollzug beschlossen innerhalb des Forums Specials
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Effektiverer Maßregelvollzug beschlossen Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt wird künftig noch effektiver ausgestaltet; stärker als bislang wird sie von den tatsächlichen Erfolgsaussichten einer Therapie abhängig sein. Die verbesserte Abstimmung von Strafvollzug, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung fördert therapeutische Erfolge und trägt damit wesentlich zur Sicherheit der Bevölkerung bei, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das heute beschlossene Gesetz. Straftäterinnen und Straftätern, die wegen einer psychischen Erkrankung, Alkohol- oder Drogensucht schuldunfähig sind, werden nicht bestraft, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Diese so genannten Maßregeln der Besserung und Sicherung können bei vermindert Schuldfähigen neben der Strafe verhängt werden. Der heute verabschiedete Gesetzentwurf trägt dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität und besseren Therapiemöglichkeiten bei gleichem Sicherheitsniveau Rechnung. Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:
Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss einzelne Vorschläge aus dem Gesetzentwurf des Bundesrats zur Reform des Maßregelrechts übernommen. Unter anderem ist ein Problem gelöst worden, das vereinzelt entstehen konnte, wenn der Angeklagte für schuldunfähig befunden und deswegen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde: Legte nur der Angeklagte Revision gegen das ausschließlich auf Unterbringung lautende Urteil ein und hatte damit Erfolg, weil im Revisionsverfahren (doch) seine Schuldfähigkeit festgestellt wurde, entfiel einerseits die Anordnung der Unterbringung. Andererseits führte das strafverfahrensrechtliche Verschlechterungsverbot dazu, dass gegen den Angeklagten auch keine Strafe verhängt werden konnte, seine Tat also sanktionslos blieb. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird in vergleichbaren Fällen künftig eine Bestrafung möglich sein. Quelle: Pressemitteilung des BMJ |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| "Mit Sicherheit gebessert: Spezialisierte Therapieangebote im Maßregelvollzug" | Nachrichten: Wissenschaft | 06.11.2009 16:00 |
| Killerspieleverbot beschlossen! | Recht, Politik und Gesellschaft | 21.06.2009 08:30 |
| Generelles Rauchverbot im Maßregelvollzug unzulässig | Nachrichten: Recht & Gesetz | 09.04.2009 16:31 |
| Maßregelvollzug 64er, falsche Haftzeitberechnung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 11.08.2006 22:48 |
| Neuer Gesetzesentwurf zum Maßregelvollzug | Nachrichten: Recht & Gesetz | 18.05.2005 12:03 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios