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Der Volkspark Friedrichshain – eine Tour durch die deutsche Rechtsordnung

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Alt 26.09.2007, 09:30
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Der Volkspark Friedrichshain – eine Tour durch die deutsche Rechtsordnung

Was einem Juristen auf einer Skatetour nicht alles passieren kann

Lernen fürs Examen ist alles andere als witzig, ist nicht spannend und fit macht es schon gar nicht. Abschalten muss der Mensch, am besten so, dass man im Stoff bleibt. TV-Richterin Barbara Salesch reicht da nur bedingt aus. Erstens geht es sowieso nur noch um abstruseste Geschichten, die sich irgendwelche armen Redakteure in Unterführung oder Studenten vor dem ersten Staatsexamen ausdenken müssen, und zum anderen kommt am Ende doch immer ein deus ex machina in Person eines verschollenen Bruders oder eines wundervollen Zeugen, der das gesamte Geschehen über den Haufen wirft. Mein Vorschlag: treibt Sport! Eine Runde auf Inlineskates im Volkspark Friedrichshain ist ein Kurzrepetitorium durch viele Rechtsgebiete, juristische Praxis par excellence.

Ich ziehe mir die Skates auf der Treppe im Haus an, mit Blick auf die Briefkästen. Die zehnte Wurfsendung der Deutschen Post, in Plastik gehüllt, liegt in den Briefkästen. Man müsste eigentlich Strafanzeige gegen die Post AG wegen Geldverschwendung und Verschwendung von Ressourcen stellen, wenn es diese Tatbestände gebe. Dann bleibt mein Blick am Briefkasten von Herrn Podolski kleben (nicht verwandt mit Lukas P.). „Bitte keine Werbung“ steht da dran. Das riecht nach rechtlichen Konsequenzen, aber ich habe keine Ahnung mehr, welche das genau sind. Nachher noch einmal im Palandt nachschauen.

Foto: istockphoto


Vorsicht Stolperfalle!

An der Winsstraße rolle ich los. Schon an der Greifswalder Straße die erste juristische Fragestellung in Form einer gefährlichen Baustelle. Die Stadt hat den Gehweg aufgerissen um, so glaube ich, einen Fahrradweg anzulegen. Einige Tage war man richtig beschäftigt, dann wurden Stahlgitter aufgestellt, die nach einer Nacht, den Gästen eines Clubs sei Dank, schon wieder horizontal auf dem Boden liegen und in dieser Stellung auch bleiben. Neben dem Kantstein geht es jetzt ca. 40 cm tief runter. Wochenlang passiert nichts, wirklich gar nichts. Wer da runterknallt, der kann 1A gegen die Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht klagen, oder wegen Dumm- oder wegen Faulheit.

Über die Hufelandstraße Richtung Volkspark. Im Bötzowviertel gibt es zwar nur vereinzelt Graffiti, aber auch die tun weh. Die Verschärfung des Strafrechts in diesem Bereich hat vor allem Berlin dringend gebraucht. Graffiti als Kunst? Never ever! Es gibt auch wirklich nichts, was das Besprühen von fremden Flächen gegen den Willen der Eigentümer rechtfertigen könnte, gar nichts.

Bulli- und Wohnwagenparks als Sondernutzung? Die VA-Falle.

Dann biegt man zum Park ein und nach einem Blick nach links fallen einem die vielen Wohn-Wagen, umgebaute Lastwagen und Zelte auf, die am Park entlang stehen. Da kommt das Meldegesetz mit ins Spiel, vielleicht sogar das Straßen- und Wegegesetz. Ist das eine Sondernutzung oder doch Gemeingebrauch? Spielt das Grundgesetz mit rein, wenn man den Wegelagerern gegenüber einen Platzverweis ausspricht? Die meisten Personen wohnen da, werden aber kaum angemeldet sein, wie auch, es gibt ja keine Hausnummern. Könnte ein Nachbar Verpflichtungsklage auf Erlass eines Platzverweises, also eines VA beantragen? Welches subjektiv-öffentliche Recht könnte verletzt sein? Die Häuser stehen wohl zu weit entfernt. Kann ich als Skater dagegen vorgehen? Mmmh, warten wir mal ab.


Dann muss das Eingangstor überwunden wurden. Ein Schild mit der Benutzungsordnung grüßt. Hier muss jetzt alles rund um Verordnungen kommen. 3-stufige Prüfung eines Verwaltungsaktes, der aufgrund einer Verordnung erlassen wurde etc. Super-Thema, damit kann man 10 Runden verbringen, und wenn noch ein bisschen Zeit übrig ist, dann noch einmal das Thema Satzungen & Co. wiederholen.

Gefährdungshaftung vs. Verschuldenshaftung

Man kommt gerade um die erste Kurve, da laufen sie schon, die Hunde (tierische!). Also, jetzt im Kopf die Karteikarten zu diesem Thema durchgehen. Hundeverordnung, Ordnungsbehördengesetz, § 833 BGB. Wenn der Hund mich ins Bein beißt, dann großartige Möglichkeit, noch einmal die einfache und gefährliche Körperverletzung durchzugehen, Abgrenzung aktives Tun zum Unterlassen, der Hund als gefährliches Werkzeug. Hat da irgendein Punk gerufen: Los Schnappi, schnapp dir den Spießer mit den Rollen? Wäre auf jeden Fall ein Indiz für aktives Tun. Oder läuft der Hund seit 8 Stunden 3 Kilometer von Pseudo-Herrchen entfernt durch die Anlage? Das könnte eher ein Unterlassen sein. Garantenstellung, § 13 StGB, das konnte ich schon immer. Professorin Nelles in Münster sei Dank. Man sollte einen Hund nie aus den Augen lassen. Guckt Euch den Hund genau an. Wenn Ihr an ihm vorbei seid, schaut, wo er ist. Nicht selten taucht er unmittelbar vor Euch wieder auf nd dann ist es vorbei. Hundefell zwischen den Rädern ist nicht gut.

Gefahren von anderen Tieren drohen nicht, denkt man. Doch! Man sieht die Gefahr zu spät, unterschätzt sie. Man rauscht durch einen Schwarm kleinster Flugkörper, dreihundert enden im Mund (das ist gesund, viele Kohlenhydrate) und je drei in jedem Auge (weniger gesund). Man reibt sich die Augen, ein Reflex. Reicht das für eine Handlung im Strafrecht? Man hat doch gelernt, dass der Kranführer nach einer Biene schlägt, ein Reflex, der keine strafrechtliche Handlung nach sich zieht. Aber ein Schwarm fiesester Berliner Kleininsekten? Der Lackner-Kommentar wird die Wahrheit bringen. Wie auch immer, beim Reiben ist man ein paar Sekunden abgelenkt, übersieht die Spaziergänger, die auf der falschen Bahn gehen und woooooms Schadensersatz nach § 823 BGB. Daher: immer eine Brille tragen, auch wenn es uncool aussieht.

Was ist denn das für ein süßlicher Geruch?

An einer bestimmten Stelle riecht es bei jeder Runde stark süßlich. Schnell lässt sich der Ausgangsort und –mensch des Duftes lokalisieren. Aha, wieder einer, der etwas hergeben will, aber nicht kann, und dann zur Tüte greifen muss. Wie war das noch, der Konsum von Betäubungsmitteln ist legal, alles andere nicht? Noch einmal im BtMG nachschauen. Wenn der Prüfer in der Nähe des Volksparks wohnt, dann ist das BtMG bestimmt sein Lieblingsthema. Wo ein Kiffer, da ein Dealer, denkt man sich und wird hinter der nächsten Ecke bestätigt. Fahrlässig drossele ich das Tempo, um kurz zu schauen, was sich auf dem Beachvolleyballplatz so tut, da tritt eine dunkle Gestalt (nicht nur von den Klamotten her) aus dem Baumschatten und nuschelt „Haschischschschschsch.“ Das ist schon von der Aussprache her falsch und natürlich auch ein Missachtung der in der Republik geltenden Gesetze die Betäubungsmittel betreffend. „Leck´ mischschschsch!“, möchte man da eigentlich zurück zischen, aber es sollen noch ein paar Runden kommen, ohne dass man einen Ast ins Gesicht bekommt. „Keine Macht den Drogen“, denke ich mir und der Penner hinterm Baum ist abgehakt. „Weiter, immer weiter“, ruft Olli Kahn aus dem Off.

Weiter geht’s zur „Faustoffensive“...

Am Horizont diskutieren zwei Personen auffällig non-verbal. Es wird mit der Faust gedroht, dann dieselbe aktiv auf den Gegenüber zu bewegt bis sie krachend à la Klitschko den Weg ins Gesicht findet. Ein lupenreiner § 223 StGB, der jedem Strafrechtler Freude machen würde (Ok, diese Story ist ausgedacht, um das StGB noch in den Beitrag zu bekommen). Kurz noch einmal nachgeschaut, ob nicht ein Schlagring oder ein anders gefährliches Werkzeug mit im Spiel war.

Drum herum stehen viele Freunde oder Bekannte, ein § 231 StGB liegt in der Luft. Die wollen sich doch alle prügeln, das sieht man doch. Würde es soweit kommen, gilt dann eigentlich noch § 231? Soll da das StGB überhaupt Gerechtigkeit walten lassen? Man erinnert sich schnell daran, dass Rechtsgut des § 231 StGB nicht nur das Rechtsgut des Beteiligten auf Gesundheit, sondern auch der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren von größeren Schlägereien ist. Es gab noch ein paar andere Normen im StGB, bei denen kein tatbestandsausschließendes Einverständnis möglich ist. Welche, das weiß ich aber beim Skaten nicht mehr.

Im Sonnenlicht glänzt der Volkspark. Aber leider nicht wegen der Schönheit der Menschen in ihm. Schönheit ist hier nicht gefragt. Da liegen braune Bierflaschen neben silbernem Papier, Wurstverpackungen neben sonst etwas, Sektflaschen neben der Chipstüte, die heiße Asche neben dem Grillanzünder. alles Ordnungswidrigkeiten unter dem Motto "Nach mir die Sintflut". Anstatt Fahrradfahrern 10 Euro abzuluchsen, sollte man die Müll-Macher hart bestrafen. Strafarbeit im Volkspark sonntags um 8.00 Uhr, solange bis sie checken, dass sie ihren Müll entsorgen müssen.

Darf man eigentlich beim Inlineskaten telefonieren?

Dann gibt es natürlich auch immer die lahmen Ladies, fast immer zu zweit, in knallengem Outfit, das am Körper klebt wie eine zweite Haut. Auch wenn sie nur zu zweit sind, sie den 3 Affen doch sehr ähnlich. Sie sehen, hören und sagen nichts. Eine davon hält ein Handy ans Ohr. Darf man eigentlich beim Inlineskaten telefonieren? Analoge Anwendung der Vorschriften beim Autofahren? Muss ich unbedingt nachschauen. Da kann man von hinten klingeln, rufen oder die Bremse auf laut stellen, es öffnet sich erst einmal kein Durchgang. Nach einer gewissen Zeit im ungewollten Windschatten kann man dann doch vorbei, in dem man halb auf dem Rasen halb auf der Bahn an den Ladies vorbei rauscht. Aber natürlich nicht, ohne einen beleidigenden Kommentar abzukriegen. Da wird man zum Effenberg und lässt den Mittelfinger nach hinten grüßen. Ups! Beleidigung? Die §§ 185 ff. StGB werden im Schnelldurchgang durchsubsumiert. Es reicht wohl nicht.

Es bleibt aber auch keine Zeit zum Überlegen, weil von hinten ein Skater in Rennkleidung und mit Rennschuhen im Höllentempo heranfliegt. Er fährt so dicht auf, dass man den Atem im Nacken spürt, aber man weiß nicht wohin. Rechts in die Büsche um weich zu fallen oder die schmerzhafte Textilbremse? Man entscheidet sich für ein ganz langsames Ausrollen, macht sich ganz schmal und erduldet das Vorbeirauschen mit Kopfschütteln. Der Mittelfinger des anderen kommt dann nach 10 Metern. In diesem Fall fällt die Subsumtion des § 185 StGB (Beleidigung) überraschenderweise positiv aus.

Am Ende kommen die Konkurrenzen

So, nach 387 Runden durch das pralle Leben und die Rechtsordnungen, lassen sich auf dem Weg nach Hause noch einmal wunderbar die Konkurrenzen bilden, das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, die Frage der Antragsdelikte etc. Welche Rechtsfolge? Ich schlage den Giuliani-Effekt vor: einfach mal Präsenz zeigen im Volkspark und Leute für ihr Fehlverhalten bestrafen. Anders geht es nicht, auch bzw. vor allem nicht in Berlin. „Nach-mir-die-Sintflut-Leute“ hat Berlin einfach genug.

Verfasst von RA Karsten Schneidewindt
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Alt 27.09.2007, 21:40
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AW: Der Volkspark Friedrichshain – eine Tour durch die deutsche Rechtsordnung

Aber was ist mit dem Foto? Das stammt nicht aus dem Park, was macht das in dem Artikel?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2007, 23:48
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AW: Der Volkspark Friedrichshain – eine Tour durch die deutsche Rechtsordnung

Sag mal, arbeitest Du auch mal? Ingenieursfutter gibt es doch auch genung...ggggg
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