Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bundesverwaltungsgericht zum Widerruf einer Asylanerkennung

Dies ist eine Diskussion zu Bundesverwaltungsgericht zum Widerruf einer Asylanerkennung innerhalb des Forums Specials

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2005, 10:58
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bundesverwaltungsgericht zum Widerruf einer Asylanerkennung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen nach einem Regimewechsel (hier: in Afghanistan) die Anerkennung als Asylberechtigter zu widerrufen ist.

Der Kläger, ein aus Kabul stammender afghanischer Staatsangehöriger, reiste 1989 nach Deutschland ein. 1991 erkannte ihn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (jetzt: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) als Asylberechtigten und als politischen Flüchtling an, weil er von dem früheren kommunistischen Regime in Afghanistan politisch verfolgt worden war. 1996 wurde der Kläger wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Im Juni 2000 widerrief das Bundesamt die Asylanerkennung des Klägers. Zur Begründung führte es aus, das Gesetz sehe einen derartigen Widerruf vor, wenn die Annerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vorlägen (§ 73 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz). Dies sei hier der Fall, weil in Afghanistan keine der Verfolgung fähige staatliche oder staatsähnliche Gewalt mehr vorhanden sei. Die hiergegen gerichtete Klage blieb in der ersten und zweiten Instanz erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat angenommen, dass die Zumutbarkeit der Rückkehr in das Herkunftsland grundsätzlich das Bestehen eines schutzfähigen Staates voraussetzt, der indessen in Afghanistan nicht existiere. Der Widerruf sei gleichwohl zu Recht erfolgt, weil es hier an der Kausalität zwischen der zur Asylanerkennung führenden Verfolgung und den für eine Rückkehr bedeutsamen Umständen fehle.

Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Tatsachenfeststellung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Es hat entschieden, dass die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung insbesondere zu widerrufen ist, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht. Dann kann die betroffene Person, wie von der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorgesehen, „nach Wegfall der Umstände, auf Grund deren sie als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen …, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“ (Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GFK). Diese Klausel, die bei der Auslegung der Widerrufsbestimmungen zu berücksichtigen ist, bezieht sich nach dem heutigen Urteil ausschließlich auf den Schutz vor erneuter Verfolgung. Gegen den Widerruf kann der Ausländer dagegen nicht einwenden, dass ihm im Heimatstaat nunmehr sonstige, namentlich allgemeine Gefahren (z.B. auf Grund einer schlechten Versorgungslage) drohen. Ob ihm deswegen eine Rückkehr unzumutbar ist, ist beim Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nicht zu prüfen. Schutz kann insoweit nach den Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts (Aufenthaltsgesetz) gewährt werden.

Das Oberverwaltungsgericht wird die auf zu schmaler Tatsachengrundlage erfolgte Prüfung einer Verfolgung des Klägers bei Rückkehr nach Afghanistan unter Beachtung der dargestellten Maßstäbe erneut vorzunehmen haben. Im Rahmen der Entscheidung über den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wird das Oberverwaltungsgericht zusätzlich prüfen müssen, ob dem Kläger eine Verfolgung von nichtstaatlicher Seite droht, wie sie nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden neuen Aufenthaltsgesetz zu berücksichtigen ist (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 4 Aufenthaltsgesetz).

Unabhängig hiervon wäre der angefochtene Widerrufsbescheid rechtmäßig, wenn der Kläger im Hinblick auf die von ihm begangenen Straftaten und eine von ihm ausgehende Wiederholungsgefahr aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet (vgl. § 60 Abs. 8 Aufenthaltsgesetz). Auch dann würden nämlich die Voraussetzungen der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nicht mehr vorliegen (vgl. künftig Art. 14 Abs. 4 der noch nicht umgesetzten EG-Richtlinie 2004/83). Sollte es hierauf ankommen, so wird das Oberverwaltungsgericht insoweit weitere Feststellungen zu treffen haben. Die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung, auf die das Oberverwaltungsgericht verweist, rechtfertigt allein noch nicht die Verneinung einer Wiederholungsgefahr.

BVerwG 1 C 21.04 – Urteil vom 1. November 2005
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Widerruf einer Asylanerkennung Asyl- und Ausländerrecht 31.05.2010 23:07
widerruf einer WBK Waffenrecht 22.10.2009 18:02
Widerruf einer Lastschrift-Ermächtigung Bankrecht 19.08.2009 13:17
Widerruf einer Kündigung Mietrecht 02.12.2005 15:40
widerruf einer kündigung Bankrecht 24.08.2005 12:06





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN