Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

BGH zu Shops: Angabe der MwSt und Versandkosten auf gesonderter Seite ausreichend

Dies ist eine Diskussion zu BGH zu Shops: Angabe der MwSt und Versandkosten auf gesonderter Seite ausreichend innerhalb des Forums Specials

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 11:03
News-Robot
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.714
Keine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
BGH zu Shops: Angabe der MwSt und Versandkosten auf gesonderter Seite ausreichend

Karlsruhe, den 4. Oktober 2007. Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute verkündeten Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.

Nach der Preisangabenverordnung ist ein Versandhändler dazu verpflichtet, zusätzlich zum Endpreis der Ware anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Er ist außerdem verpflichtet, diese Angaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Handelsunternehmen seinen Internetauftritt so gestaltet, dass die Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten weder auf der ersten sich öffnenden Internetseite mit der Abbildung und Beschreibung der beworbenen Produkte noch auf einer anderen Seite mit näheren Angaben zu den jeweiligen Produkten zu finden waren, sondern nur unter den Menüpunkten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und "Service" sowie nach dem Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb. Wollte ein Internetnutzer sich vor Einleitung des Bestellvorgangs über die von der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben informieren, musste er von sich aus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Angaben unter "Service" durchsuchen. Ein Wettbewerber hatte dies beanstandet und das Handelsunternehmen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten der Klage mit der Begründung stattgegeben, die Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten müssten auf derselben Internetseite wie der Preis unmittelbar bei der Abbildung oder Beschreibung der angebotenen Waren stehen.

Der Bundesgerichtshof hat zwar bestätigt, dass der beanstandete Internetauftritt des beklagten Versandhändlers den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. Er hat jedoch der Auffassung der Vorinstanzen widersprochen, die Preisangabenverordnung nötige dazu, die zusätzlichen Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten auf derselben Internetseite zu geben, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt werde. Dem Internetnutzer sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfielen. Er gehe auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthielten. Es genüge daher, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 143/04 – Versandkosten

OLG Hamburg, Urt. v. 12.8.2004 – 5 U 187/03 –

LG Hamburg, Urt. v. 4.11.2003 – 312 O 484/03 –

Quelle: BGH
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 14:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 15
Keine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: BGH zu Shops: Angabe der MwSt und Versandkosten auf gesonderter Seite ausreichend

Ein sehr interessantes Urteil...demnach müsste ja in einem (deutschen) Online-Shop, der sich sowohl an Verbraucher wie auch an gewerbliche Kunden (B2B+B2C) in der EU richtet, folgende Produktdarstellung ohne die explizite Nennung des Bruttopreises erlaubt sein:

Produkt xy
375,00 EUR
exkl. 19 % UST exkl.Versandkosten

Oder täusche ich mich?

Danke im Voraus für die vielen Kommentare
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 21:17
tom tom ist offline
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 94
83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)  
AW: BGH zu Shops: Angabe der MwSt und Versandkosten auf gesonderter Seite ausreichend

Nein, eben das ist verboten! Es sind immer die Bruttopreise inkl. MwSt. anzugeben. Das Urteil legt auch keinen anderen Rückschluss nahe.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 22:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 15
Keine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, harry2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: BGH zu Shops: Angabe der MwSt und Versandkosten auf gesonderter Seite ausreichend

Und wenn sich der Shop nur an B2B-Kunden wendet und dies, z.B. durch eine Fußzeile auf allen Shopseiten, klar deutlich gemacht wird? Ist dann eine "nur Netto" Auszeichnung wie oben erlaubt?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 08:20
tom tom ist offline
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 94
83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)83% positive Bewertungen (94 Beiträge, 12 Bewertungen)  
AW: BGH zu Shops: Angabe der MwSt und Versandkosten auf gesonderter Seite ausreichend

Soweit ich weiß reicht das nicht aus, wenn es dennoch möglich wäre, dass eine Privatperson bestellen könnte. Dann muss man ein Zwischenverfahren einführen, wo sich die Unternehmer z.B. durch Gewerbeschein erstmal vorweg als Unternehmer ausweisen und dann freigeschaltet werden für den Shop.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Lieferbedingungen von Onlie-Shops Handelsrecht 03.08.2010 16:53
Gesonderter Status als Künstler??? Steuerrecht 27.11.2007 05:52
Widerrufsbelehrung bei B2B-Shops? Internetrecht 06.04.2007 17:34
LG München: Abmahnungen gegen Online-Shops Nachrichten: Recht & Gesetz 13.11.2006 18:25
Erhebung personenbezogener Daten in e-Shops Datenschutzrecht 08.10.2004 09:48





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN