Dies ist eine Diskussion zu Besserer Schutz für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen innerhalb des Forums Specials
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| Besserer Schutz für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt. Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen, erklärte Zypries. Gerade in Kindschaftssachen etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass sie durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Reform besser geschützt werden. Weiteren Überlegungen zur Optimierung des Verfahrens stehe ich aufgeschlossen gegenüber, sagte Zypries. ![]() Zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens im Einzelnen:
Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und soweit möglich einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt. Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstmals der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln, was mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen bringt. Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten. RegE FGG-Reformgesetz als PDF: http://www.bmj.bund.de/files/-/3019/...formgesetz.pdf Quelle: Pressemitteilung des BMJ; Foto: (c) istockphoto.com/digitalskillit |
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