Hallo, bin eben zufällig auf diese´Informationen gestoßen und folger Text ist mir ins Auge gefallen:
Zitatbeginn
"Einwilligungen Minderjähriger sind übrigens ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten ohne rechtliche Wirkung, §§ 107, 111 BGB. Wird eine minderjährige
Person fotografiert, die 14 Jahre und älter ist, dann müssen Minderjähriger und Erziehungsberechtigter einwilligen. Hierdurch sollen wohl Minderjährige vor ihren zu ehrgeizigen Eltern geschützt werden"
Zitatende
Gilt dies auch wenn der Minderjährige selbst sein Bild veröffentlicht?
Im Bezug darauf sind mir sofort sämtliche Communityseiten im Internet in den Kopf geschossen, die meißt Anmeldungen ab 14 Jahren akzeptieren. Die Profilbilder bestätigt aber einzig und allein das minderjährige Kind und nicht gleichzeitig ein Erziehungsberechtigter. Ist die Folge dann so zu verstehen, dass im Klagefall
rechtswidrig Bilder von Minderjährigen veröffentlicht wurden sind?
Falls jemand Lust hat weitere Gedanken mit auszudenken: Was wenn 17 Jährige sich als 18 einloggt, kein Altersnachweis vorliegt, ist dann Seitenbetreiber auch in der Haftung oder wigt der
Betrug (des Alters) des Deliktfähigen mehr???
Ich danke für Antworten, NCQ!