
28.07.2007, 23:00
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AW: Impressum neu geregelt - keine Impressumspflicht bei privaten oder familiären Zwecken Sehr geehrte Jura-Interessierte,
nehmen wir an die Arbeitnehmerüberlassung Mustermann GmbH stellt eine Homepage ins Internet, um lediglich das Unternehmen darzustellen. Logischerweise werden über diese Internetseite keine Waren veräußert, weder noch sind Werbebanner zu sehen. Ist diese Homepage nun eine Telemedie nach §§ 1 Abs. 1 TMG und 2 Abs.1 S. 2 RStV.
Ist die Rechtssprechung darüber hinaus der Auffassung, dass eine journalistisch - redaktionelle Homepage vorhanden ist, wenn auf der Homepage einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig oder auch unregelmäßig über aktuelles berichtet wird.
Ich bedanke mich für eure Bemühungen im Voraus und hoffe, dass Ihr mir bei diesem fiktivem Fall helfen könnt. |