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Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 01.09.2011, 10:56
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Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung

Eine Familie (2 Erwachsene, 1 minderjähriges Kind) lebt von 850 Euro Frührente der Frau.
Als die Zuzahlungsverpflichtung von 8 Euro an die Krankenkassen beginnt, ist die Frau im Glauben, dieser monatliche Beitrag wird ebenso wie der reguläre Krankenkassenanteil von der Rentenanstalt überwiesen. Zu Beginn des neuen Jahres teilt die Krankenkasse der Frau mit, dass die Zusatzbeiträge für das vergangene Jahr in Höhe von insgesamt 80 Euro nicht bezahlt wurden und mahnt diese an. Auf Nachfrage wird der Frau erklärt, dass diese Zusatzahlung von ihr selber zu leisten sei, den noch ausstehenden Betrag habe sie jetzt zu überweisen.
Da für die Familie, die alle Lebenskosten von der Frührente zu tragen hat, 80 Euro eine Menge Geld sind, teilen sie dies der Krankenkasse so mit. Die Krankenkasse verschickt Mahnungen, scheint den Hinweis der Familie zu ignorieren. Es wird immer wieder auf die Verpflichtung zur Zahlung hingewiesen. Die Familie erklärt erneut ihre finanzielle Lage. Eine Androhung zur Vollstreckung ist die Folge. Ausserdem habe man sich geweigert, einer Ratenzahlung (die nie vereinbart wurde) nachzukommen.
Die Familie ist (natürlich) entsetzt und bietet eine monatliche Ratenzahlung von 1 Euro an, um ihre Zahlungsbereitschaft zu bekunden. Wiederholt wird auf die sehr enge finanzielle Lage hingewiesen. Der Ratenvorschlag wird abgelehnt, die Vollstreckung weiterbetrieben (ohne Rücksicht auf die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten).

In welcher rechtlichen Lage befindet sich die Familie?
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Alt 01.09.2011, 11:17
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AW: Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung

Zitat:
Zitat von Rübchen Beitrag anzeigen
Eine Familie (2 Erwachsene, 1 minderjähriges Kind) lebt von 850 Euro Frührente der Frau.
Als die Zuzahlungsverpflichtung von 8 Euro an die Krankenkassen beginnt, ist die Frau im Glauben, dieser monatliche Beitrag wird ebenso wie der reguläre Krankenkassenanteil von der Rentenanstalt überwiesen. Zu Beginn des neuen Jahres teilt die Krankenkasse der Frau mit, dass die Zusatzbeiträge für das vergangene Jahr in Höhe von insgesamt 80 Euro nicht bezahlt wurden und mahnt diese an. Auf Nachfrage wird der Frau erklärt, dass diese Zusatzahlung von ihr selber zu leisten sei, den noch ausstehenden Betrag habe sie jetzt zu überweisen.
Da für die Familie, die alle Lebenskosten von der Frührente zu tragen hat, 80 Euro eine Menge Geld sind, teilen sie dies der Krankenkasse so mit. Die Krankenkasse verschickt Mahnungen, scheint den Hinweis der Familie zu ignorieren. Es wird immer wieder auf die Verpflichtung zur Zahlung hingewiesen. Die Familie erklärt erneut ihre finanzielle Lage. Eine Androhung zur Vollstreckung ist die Folge. Ausserdem habe man sich geweigert, einer Ratenzahlung (die nie vereinbart wurde) nachzukommen.
Die Familie ist (natürlich) entsetzt und bietet eine monatliche Ratenzahlung von 1 Euro an, um ihre Zahlungsbereitschaft zu bekunden. Wiederholt wird auf die sehr enge finanzielle Lage hingewiesen. Der Ratenvorschlag wird abgelehnt, die Vollstreckung weiterbetrieben (ohne Rücksicht auf die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten).

In welcher rechtlichen Lage befindet sich die Familie?
Grundsätzlich gibt es keine Befreiung vom Zusatzbeitrag.

Aber:
Erwerbsminderungs- / Erwerbsunfähigkeitsrente: 850,-- EUR
2 Erwachsene (Ehepaar?) + minderjähriges Kind
Hat der Partner keine Einkünfte?
Gibt es irgendwelche Zuschüsse / Beihilfen? Kindergeld?
Wie hoch ist die Miete?
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 01.09.2011, 11:36
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AW: Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung

Für das Kind gibt es das normale Kindergeld von 184 Euro.
Der Mann hat keine Einkünfte. Laut den Berechnungen der ARGE liegt das Einkommen der Frau um genau 1 Euro über dem sogenannten Satz, sodass er keinen Anspruch auf Zahlungen hat. Mit diesem Grund wird auch Wohngeld abgelehnt. Die monatlichen Mietkosten liegen bei 402 Euro warm.

Die Frau hatte aus naivem Glauben heraus falsch gehandelt, nicht, weil sie die Zuzahlungen nicht leisten wollte. Das zeigt sich für die Krankenkasse auch darin, dass ab Bekanntwerden der Zahlungsverpflichtung die monatlichen Beiträge regelmässig (seit nunmehr Januar 2010) gezahlt werden. Die Frau will den Ausstand von 80 Euro bezahlen, leider sind die Umstände so wie anfänglich beschrieben.
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Alt 01.09.2011, 11:59
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AW: Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung

Zitat:
Zitat von Rübchen Beitrag anzeigen
Für das Kind gibt es das normale Kindergeld von 184 Euro.
Der Mann hat keine Einkünfte. Laut den Berechnungen der ARGE liegt das Einkommen der Frau um genau 1 Euro über dem sogenannten Satz, sodass er keinen Anspruch auf Zahlungen hat. Mit diesem Grund wird auch Wohngeld abgelehnt. Die monatlichen Mietkosten liegen bei 402 Euro warm.

Die Frau hatte aus naivem Glauben heraus falsch gehandelt, nicht, weil sie die Zuzahlungen nicht leisten wollte. Das zeigt sich für die Krankenkasse auch darin, dass ab Bekanntwerden der Zahlungsverpflichtung die monatlichen Beiträge regelmässig (seit nunmehr Januar 2010) gezahlt werden. Die Frau will den Ausstand von 80 Euro bezahlen, leider sind die Umstände so wie anfänglich beschrieben.
Noch ergänzende Frage:

Wie alt ist das Kind?
Miete 402 EURO: Kaltmiete? Heizkosten monatlich wie hoch?
welches Bundesland?
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 01.09.2011, 12:11
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AW: Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung

Wie gesagt, die 402 Euro sind "Warm-Wohnkosten". Die Familie (Kind 11 Jahre) wohnt in einem kleinen Haus in Hessen, das dem Ehemann gehört. So sind die 402 Euro reine Nebenkosten.
Da die Stadtwerke jahrelang den Stand des Stromzählers falsch abgelesen haben (wurde auch so zugegeben), sind hier monatlich 50 Euro Raten (in den 402 Euro bereits enthalten) zu zahlen, da dass Haus sonst zwangsversteigert wird (Rückzahlungs-Schuldbetrag insgesamt knapp 2800 Euro -> wird bezahlt, da ja auch verbraucht).
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Alt 01.09.2011, 13:07
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AW: Zuzahlungsbeitrag zur Krankenkassenversicherung

Zitat:
Zitat von Rübchen Beitrag anzeigen
Wie gesagt, die 402 Euro sind "Warm-Wohnkosten". Die Familie (Kind 11 Jahre) wohnt in einem kleinen Haus in Hessen, das dem Ehemann gehört. So sind die 402 Euro reine Nebenkosten.
Da die Stadtwerke jahrelang den Stand des Stromzählers falsch abgelesen haben (wurde auch so zugegeben), sind hier monatlich 50 Euro Raten (in den 402 Euro bereits enthalten) zu zahlen, da dass Haus sonst zwangsversteigert wird (Rückzahlungs-Schuldbetrag insgesamt knapp 2800 Euro -> wird bezahlt, da ja auch verbraucht).
Danke für die Infos. Hintergrund meiner lästigen Fragerei war/ist herauszufinden, ob bei den Einkommensverhältnissen nicht ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Ich will um Gottes Willen keine Hoffnungen machen, aber wie ich das auch anhand der verfügbaren Zahlen rechne, ergibt sich immer ein Anspruch auf Grundsicherung i.H. v. rd. 260 EUR monatlich. Dabei ist die Rechnung sicherlich nicht vollständig, da Sozialversicherungskosten etc. nicht berücksichtigt sind.

Die fiktive Betroffene möge doch selbst einmal etwas "herumrechnen":

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv...2-rechner.html

In Hessen ist für die Grundsicherung das Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig.

Im fiktiven Fall ist für die Berechnung eines Anspruchs von ALG II des Ehemanns die ARGE zuständig, für den Anspruch auf Grundsicherung der Ehefrau (Rentenbezieherin) aber das Sozialamt.

Ich empfehle, sich an das Sozialamt zu wenden, beraten zu lassen und einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Grundsicherung gibt es nur auf Antrag.

Nochmals: ich möchte keine falschen Erwartungen wecken, aber eine Überprüfung erscheint mir doch aussichtsreich.
__________________
Gruß

Klaus
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