
29.05.2012, 23:41
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| V.I.P. | | Registriert seit: Oct 2007
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| AW: Zuzahlungbefreiung bei der Krankenkasse Zitat:
Zitat von ichfrage Das mit dem Krankengeld( für Kinderbetreung) war noch aus der Zeit als Frau X noch nicht EU Rentnerin war hat in dem sinne nichts mit dem Fall zutun.
Wenn du fast Werktäglich über 10 std. arbeitest , die gefahr besteht das der verleihbetrieb dir stunden streicht , du deine Kinder meistens nur schlafend siehst , regelmässig schmerzmittel einehmen mußt und dann dich noch mit "Behörden" ärgern mußt verliert JEDER die Lust auf arbeit von der "höhe" des Lohn wollen wir mal nicht sprechen. | Ganz ehrlich? Ich hab vollstes Verständnis für die Versicherte. Die Versicherte sollte die Zuzahlungen bis zum Jahresende wie ein Sparbuch sehen. Am Ende des Jahres gibt es das zuviel gezahlte Geld wieder. Ist doch bei der Nebenkostenabrechnung beim Vermieter dasselbe. Und ganz ehrlich für mich ist eine Zuzahlungsbefreiung auch kein Ärger mit einer "Behörde". Ärger wäre es doch wenn die Kasse eine Leistung nicht zahlen würde die einem zusteht. Unabhängig davon sollte man sich wenn man schon länger für die Zeitarbeitsfirma arbeitet auch mal bei dem Ausleihbetrieb erkundigen wie es mit Übernahme ausschaut. |