Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wohngeld in einer Partnerschaft?

Dies ist eine Diskussion zu Wohngeld in einer Partnerschaft? innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 10:35
Myv Myv ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 15
Keine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Wohngeld in einer Partnerschaft?

Hallo

Mal angenommen, Mr Y hätte eine Wohnung bezogen und wohnt darin nun schon ca. 6-8 Jahre. Vor ungefähr 4-5 Jahren zog Frau X dazu (nicht verheiratet und anfangs auch nur als gute Freundin.
Mr Y entschloss sich dann dazu, eine Umschulung durchzuführen und verdiente promt weniger Geld. (~500€ monatlich)
Frau X hingegen steht mit beiden Beinen im Berufsleben, ist aber Geringverdienerin und besitzt zudem noch ein paar Schulden bei Banken etc.

Nun hat Mr Y sich dazu entschlossen, Wohngeld zu beantragen - dieses wurde auch schon 2 mal genehmigt, mit dem wahren Fakt, dass Frau X einfach nur dort wohnt, aber nichts weiter tut (zahlt, ausgibt, etc).
Das Amt stufte Mr Y so ein, dass er lediglich die Hälfte der WOhnung besitze (Er steht allein als Mieter im Vertrag) und zahlte läppische 40 Euro. Die Kaltmiete beträgt ca. 300 Euro~ dazu noch Strom, Telefon, Gas, etc.

Nun kamen sich Mr Y und Frau X näher - verliebten sich und wollen demnächst heiraten. Das Amt für Wohngeld meldete sich mit dem Schreiben "Wohngeld läuft aus, verlängern sie erneut schriftlich" Also soll Herr Y einen neuen Antrag stellen.

Nun meine Frage...
Muss/sollte Mr Y Frau X nun mit angeben als "Ehepartnerliches zusammenleben" oder wäre ihm in der Situation, dass beide ja nicht gerade viel Geld zum überleben haben, die 40 Euro weiterhin einstecken, da es anders nicht wirklich mehr werden würde?
Welches Recht hat man da allgemein als Hauptmieter?

Vielen Dank schonmal,
Liebe Grüße
Myv
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 10:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Wohngeld in einer Partnerschaft?

So wie das klingt leben sie ja auch so zusammen.

Die Antwort liegt also auf der Hand.


Ferner emfehle ich § 6 Abs 1. WoGG

Zitat:
(1) Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer
1.
als Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,
2.
als Lebenspartner oder Lebenspartnerin eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,
3.
mit einem Haushaltsmitglied so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4.
mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist,
5.
ohne Rücksicht auf das Alter Pflegekind eines Haushaltsmitgliedes ist,
6.
Pflegemutter oder Pflegevater eines Haushaltsmitgliedes ist
und mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 10:52
Myv Myv ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 15
Keine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wohngeld in einer Partnerschaft?

Demnach gibt also Herr Y an, dass er mit Frau X in einem ehelichen Verhältniss lebt.

Kann das Amt nun verlangen, dass Herr Y Frau X in den Mietvertrag mit aufnimmt, oder reicht es, wenn er sie einfach nur angibt?

Denn wenn der Vermieter des Mieters "Frau" nicht mit den in Vertrag nimmt, sind Herrn Y ja die Hände gebunden...?

Wird das Einkommen von Frau X nun zusätzlich mit einberechnet?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 10:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Wohngeld in einer Partnerschaft?

Zitat:
Kann das Amt nun verlangen, dass Herr Y Frau X in den Mietvertrag mit aufnimmt, oder reicht es, wenn er sie einfach nur angibt?
Ja.

Ihr Einkommen spielt natürlich auch eine Rolle.



Zahlt sie denn einen Teil der Miete? Dann ist sie Untermieterin.
Hauptmieterin, wie Herr X, muss sie nicht sein.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 11:04
Myv Myv ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 15
Keine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Myv hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wohngeld in einer Partnerschaft?

Sie zahlt keine Miete an die Genossenschaft - das tut allein Herr Y . Frau X hat die Stromkosten übernommen~

Da Frau X nicht mit in den Mietvertrag genommen wird (ist von Seitens der Genossenschaft nicht von nöten) wird dies auch erstmal nicht geschehen ...
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 11:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Wohngeld in einer Partnerschaft?

Das spielt in dem Fall auch keine Rolle.

Das Einkommen beider Personen wird zur Berechnung des Wohngeldes herangezogen, egal wer die Miete zahlt.

Im Zweifelsfalle bekommt Y nichts, da sie keine Miete zahlt und X bekommt weniger Wohngeld, wie wenn beide Miete zahlen würden.

Dass X mehr Miete zahlt als er müsste ist sein Privatvergnügen und kann nicht zu höheren Sozialleistungen führen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
wohngeld

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ausbau einer strategischen Partnerschaft Nachrichten: Wissenschaft 03.11.2010 16:00
Schule und Stadt: Facetten einer Partnerschaft | Terminhinweis Nachrichten: Wissenschaft 12.08.2010 15:00
Architekt einer Partnerschaft Nachrichten: Wissenschaft 21.06.2006 12:00
Interesse an einer Foren-Partnerschaft News, Kritik und Anregungen zum Juraforum.de 05.06.2006 00:03
Infektionsforschung im Mittelpunkt einer Partnerschaft Nachrichten: Wissenschaft 15.11.2005 15:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN