Dies ist eine Diskussion zu Wohngeld in einer Partnerschaft? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Mal angenommen, Mr Y hätte eine Wohnung bezogen und wohnt darin nun schon ca. 6-8 Jahre. Vor ungefähr 4-5 Jahren zog Frau X dazu (nicht verheiratet und anfangs auch nur als gute Freundin. Mr Y entschloss sich dann dazu, eine Umschulung durchzuführen und verdiente promt weniger Geld. (~500€ monatlich) Frau X hingegen steht mit beiden Beinen im Berufsleben, ist aber Geringverdienerin und besitzt zudem noch ein paar Schulden bei Banken etc. Nun hat Mr Y sich dazu entschlossen, Wohngeld zu beantragen - dieses wurde auch schon 2 mal genehmigt, mit dem wahren Fakt, dass Frau X einfach nur dort wohnt, aber nichts weiter tut (zahlt, ausgibt, etc). Das Amt stufte Mr Y so ein, dass er lediglich die Hälfte der WOhnung besitze (Er steht allein als Mieter im Vertrag) und zahlte läppische 40 Euro. Die Kaltmiete beträgt ca. 300 Euro~ dazu noch Strom, Telefon, Gas, etc. Nun kamen sich Mr Y und Frau X näher - verliebten sich und wollen demnächst heiraten. Das Amt für Wohngeld meldete sich mit dem Schreiben "Wohngeld läuft aus, verlängern sie erneut schriftlich" Also soll Herr Y einen neuen Antrag stellen. Nun meine Frage... Muss/sollte Mr Y Frau X nun mit angeben als "Ehepartnerliches zusammenleben" oder wäre ihm in der Situation, dass beide ja nicht gerade viel Geld zum überleben haben, die 40 Euro weiterhin einstecken, da es anders nicht wirklich mehr werden würde? Welches Recht hat man da allgemein als Hauptmieter? ![]() Vielen Dank schonmal, Liebe Grüße Myv |
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| AW: Wohngeld in einer Partnerschaft? So wie das klingt leben sie ja auch so zusammen. Die Antwort liegt also auf der Hand. Ferner emfehle ich § 6 Abs 1. WoGG Zitat:
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| AW: Wohngeld in einer Partnerschaft? Demnach gibt also Herr Y an, dass er mit Frau X in einem ehelichen Verhältniss lebt. Kann das Amt nun verlangen, dass Herr Y Frau X in den Mietvertrag mit aufnimmt, oder reicht es, wenn er sie einfach nur angibt? Denn wenn der Vermieter des Mieters "Frau" nicht mit den in Vertrag nimmt, sind Herrn Y ja die Hände gebunden...? Wird das Einkommen von Frau X nun zusätzlich mit einberechnet? |
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| AW: Wohngeld in einer Partnerschaft? Zitat:
Ihr Einkommen spielt natürlich auch eine Rolle. Zahlt sie denn einen Teil der Miete? Dann ist sie Untermieterin. Hauptmieterin, wie Herr X, muss sie nicht sein. |
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| AW: Wohngeld in einer Partnerschaft? Sie zahlt keine Miete an die Genossenschaft - das tut allein Herr Y . Frau X hat die Stromkosten übernommen~ Da Frau X nicht mit in den Mietvertrag genommen wird (ist von Seitens der Genossenschaft nicht von nöten) wird dies auch erstmal nicht geschehen ... |
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| AW: Wohngeld in einer Partnerschaft? Das spielt in dem Fall auch keine Rolle. Das Einkommen beider Personen wird zur Berechnung des Wohngeldes herangezogen, egal wer die Miete zahlt. Im Zweifelsfalle bekommt Y nichts, da sie keine Miete zahlt und X bekommt weniger Wohngeld, wie wenn beide Miete zahlen würden. Dass X mehr Miete zahlt als er müsste ist sein Privatvergnügen und kann nicht zu höheren Sozialleistungen führen. |
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