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Willkür im Amt

Dies ist eine Diskussion zu Willkür im Amt innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 04.08.2011, 18:00
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Thumbs down Willkür im Amt

Hallo,

mal angenommen Person A hat einen Job auf 400 €- Basis und ihr Mann mit dem sie zusammen lebt hat einen Vollzeitjob. Trotzall dem bekommt die Familie noch minimal ALG II.

Frau X, die Bearbeiterin von Person A, lädt diese zu Zeiten in das Jobcenter wo Person A eigentlich arbeiten muss. Laut Frau X muss aber Person A diese Termine wahrnehmen, da Person A nur einen 400 €- Job hat.

Ist das was Frau X betreibt rechtens?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 21:21
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AW: Willkür im Amt

Weiß denn keiner einen Rat? Ich habe auch schon gegoogelt, finde aber garnichts zum Thema.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 04:11
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AW: Willkür im Amt

Ob ein anderer Termin möglich ist, kann man jederzeit nachfragen. Es kann aber organisatorisch unmöglich sein. Es kann sich auch um einen Gruppentermin handeln, wie "Info-Veranstaltung für alle Hochspringer über 40" oder so.

Umgekehrt gibt es für Berufstätige häufig den langen Donnerstag bis 18 Uhr. Ob Frau X da arbeiten kann, kann man sie ja fragen.

Ob das Freinehmen bei einem Mini-Job unmöglich ist oder unzumutbar? Manchmal vielleicht. Dann könnte das ein wichtiger Grund sein nach dem Paragrafen:

"§ 32 Meldeversäumnisse
(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Einfach zu sagen, "Ich kann nicht, weil ich sonst meinen Arbeitsvertrag verletze", ist ein wenig zu dünn, um als wichtiger Grund durchzugehen. Denn die meisten Arbeitnehmer kriegen frei für solche Termine, unbezahlt, oder sie können ihre Arbeit schieben oder tauschen.

Schieben oder Tauschen wäre aber sicherlich nicht unzumutbar. Wenn man zur Bank muss, zum Anwalt oder zum Zahnarzt, macht man das ja auch. Im Sanktionsfall kann man ja auch das Sozialgericht (zuerst aber die Widerspruchsstelle) fragen, ob im konkreten Fall ein wichtiger Grund vorlag oder nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 04:19
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AW: Willkür im Amt

Ich sehe das ganze etwas anders als Gerd.

Zwar weisst §32 SGB II auf die Konsequenzen hin, doch muss man sich fragen, ob die Forderung von Frau X dem Einzelfall und den Umständen nach der Person A angemessen und zumutbar sind.

Zwar sagt §61 SGB I, das man persönlich erscheinen soll, doch gibt es auch nach §65 SGB I gewisse Grenzen der Mitwirkung.

Als erstes muss die Frage erlaubt sein, ob die persönliche Vorsprache überhaupt notwendig ist oder das JC nicht auch ohne Auskommen kann. Wenn eine persönliche Vorsprache wirklich notwendig sein sollte, dann sollte der Termin so gelegt werden, das Person A diesen auch wahrnehmen kann. Für die Terminierung muss Frau X die besonderen Einzelheiten bzw. das Vortragen der Person A nach pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigen.

Frau X kann also nicht einfach "über den Kopf" von Person A hinweg entscheiden oder zb. trotz Rücksprache zwecks einer Terminänderung in einem anderen, ebenfalls ungünstigen Zeitfenster zum Nachteil der Person A entscheiden. Auch hier müsste Frau X das Angemessenheits- und Benachteiligungsgebot, den Untersuchungsgrundsatz und die Einzelheiten des Fall, sowie das Vorbringen der Person A berücksichtigen. Sollte also Frau X wohlmöglich von §32 SGB II gebrauch machen "wollen", dann ist Sie vorher sowieso verpflichtet, den Betroffenen gemäß §24 SGB X ersteinmal dazu formell anzuhören. Wahrscheinlich wird Frau X das dann wahrscheinlich nicht selber machen, sondern schon den Fall weiter gegeben haben.

Mal abgesehen davon, das das BGH vor kurzem sog. "Kürzungen oder Minderungen unter dem ALG2-Niveau" sowieso (in den meisten Fällen) als nichtig betrachtet - aber das wäre ein anderes Thema...

Nicht böse gemeint, Gerd, aber es ist Unrealistisch anzunehmen, das ein Arbeitgeber einer 400-Euro-Kraft ein Schriftstück für eine Behörde wie das JC aushändigt, das man nicht erscheinen kann. Mir ist kein Fall bekannt, in denen soetwas geschehen ist. Ich stimme dir zu, das einfach ein "Ich kann nicht, weil ich muss arbeiten..." etwas dünn ist, aber das (meistenteils telefonische) Vorbringen der Person A steht damit im Raum. Wenn also keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Person A vorliegen, dann muss Frau X das auch ersteinmal so hinnehmen. Frau X hat nicht die Entscheidunsgewalt wie zb. der Arbeitgeber die Arbeitszeit von Person A zu regeln oder Person A dazu zu zwingen, die Arbeitszeit abändern zu lassen. Mildere Eingriffe und Maßnahmen sind weniger Aufwendiger und auch angemessener, vorallem auch Risikoloser als einen möglichen Jobverlust. Wenn das JC aber auf einen Beleg besteht, könnte ich es mir nicht verkneifen das JC darauf hinzuweisen, das Sie sich (mit meiner Erlaubnis) eine Bestätigung meines Arbeitgebers gemäß §65 SGB I Abs. 1 Punkt 3 selbst einholen soll.

Sollte ich als Betroffener keinen akzeptablen Alternativtermin vorgeschlagen bekommen, ich meiner Arbeit mangels Einverständnis des Arbeitgebers nicht freibekommen oder nicht tauschen können und ich gezwungen werde, meiner Arbeit (sei es auch nur für 1 Minute und auch nur als 400-Euro-Job) gegen meinem Willen fern bleibe und infolge dessen diesen Job verliere, dann darf sich die Mitarbeiterin vom JC bzw. der/die Verantwortliche/n (meistenteils der Geschäftsführer) des JC dann vor einem Gericht wegen Schadensersatz wieder finden. Zum Einschätzen der Erfolgschancen wäre ein RA für Sozialrecht mit Kenntnissen im Verwaltungsrecht dann zu empfehlen!

Ich glaube aber, das dieses Procedere dem fiktiven Betroffenen in der jetzigen Situation nicht viel helfen würde, weil er sicherlich seinen Job behalten will.

Insofern (auch wenn es Hart klingen mag) sollte Person A hoffen, das er einen guten, einsichtigen Arbeitgeber hat und zum Termin erscheinen kann. Dann wäre "das Problem" am besten gelöst.

Auch würde ich dabei noch nicht von "Willkür im Amt" sprechen, denn dafür bräuchte man viele und vorallem klare, erhärtende Belege (das Frau X ganz gezielt und bewusst Termine so legt, das dem Betroffenen ein Nachteil entsteht). Es ist eher davon auszugehen, das die Termine aufgrund "Unwissenheit über die Arbeitszeiten" eher zufällig gelegt werden.

Beste Grüße ebenfalls aus Berlin

Phoenics

Geändert von Phoenics (24.08.2011 um 07:26 Uhr).
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