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Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge bei Rentenantragstellung?

Dies ist eine Diskussion zu Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge bei Rentenantragstellung? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 08.08.2011, 15:18
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Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge bei Rentenantragstellung?

Person A hat Arbeitslosengeld erhalten. Unterbrochen wurde es durch eine Rehamassnahme. Während der Reha bekam Person A Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung war der Träger für diese Rehamassnahme. Nun hat Person A nach Beendigung der Reha nur noch Anspruch bis Ende August auf Arbeitslosengeld. Danach kann Person A nicht Hartz IV beantragen. Krankengeld ist bereits ausgesteuert. Person A ist nicht arbeitsfähig. Person A muss ich nun privat krankenversichern. Frage: Wenn Person A einen Rentenantrag stellt, wird dann während dieser Zeit der Krankenversicherungsbeitrag von Dritten übernommen? Und wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht, wovon soll Person A dass bezahlen, wenn 0 € auf dem Konto erscheint. Person A ist verheiratet und es soll alles vom Gehalt des Ehegatten gezahlt werden. Der Ehegatte hat aber kein Kaugummigehalt, sondern ein schlichtes normales Gehalt. Person A bewohnt mit ihrem Ehegatten ein Haus, wo monatlich Darlehenskosten anfallen neben allen anderen Kosten.
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Alt 08.08.2011, 18:05
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AW: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge bei Rentenantragstellung?

Hallo,

ist der Ehemann Mitglied einer gesetzlichen KK ?

MfG
ratte1
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 19:32
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AW: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge bei Rentenantragstellung?

Hallöchen,

nein der Ehemann ist privat versichert. Durch seine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist dieser Beamter.

Gruß Allgäu
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 22:42
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AW: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge bei Rentenantragstellung?

Hallo,

da der Ehemann nicht gesetzlich krankenversichert ist, müssen auch während der Rentenantragsteller-Mitgliedschaft Beiträge gezahlt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 239 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__239.html

Grundlage für die Beitragsfestsetzung ist dabei die Hälfte des Einkommens des Ehemanns. Näheres siehe hier: http://www.krankenkassen.de/static/c...10_27_3258.pdf

MfG
ratte1
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