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Wer ist rückzahlungspflichtig? (Kindergeld)

Dies ist eine Diskussion zu Wer ist rückzahlungspflichtig? (Kindergeld) innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 07.12.2011, 18:29
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Wer ist rückzahlungspflichtig? (Kindergeld)

Das Kind lebte seit dem 9. Lebensjahr im Heim. Die Eltern sind geschieden. Die Mutter hat für das Kind Kindergeld beantragt. Das Kind hat mit dem 18. Lebensjahr eine Lehre begonnen, die es allerdings nach einem halben Monat abgebrochen hatte. Die Mutter hatte der Familienkasse nicht mitgeteilt, dass das Kind die Ausbildung abbrach. Das Kind ist nun 20 Jahre, lebt seit 1 1/2 Jahren nicht mehr im Heim und hat kein Einkommen.
Das Kindergeld wurde seit dem 18. Lebensjahr direkt auf das Konto des Kindes überwiesen - veranlasst durch die Mutter.

Wer ist Rückzahlungspflichtig? Das Kind oder die Mutter?
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Alt 07.12.2011, 21:56
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AW: Wer ist rückzahlungspflichtig? (Kindergeld)

Die Mutter, da sie Kindergeldberechtigte ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 22:02
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AW: Wer ist rückzahlungspflichtig? (Kindergeld)

Also ist ein Schreiben der Familienkasse an das Kind nichtig auch wenn darin stand, dass sie die Jenige sei die zahlen müsse da das Kindergeld auf ihr Konto überwiesen wurde?!
In diesem Falle ist dann Widerspruch zu leisten?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 22:06
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AW: Wer ist rückzahlungspflichtig? (Kindergeld)

Die Rückforderung ist nicht nichtig, sondern rechtswidrig.

Meines Erachtens hat ein Widerspruch große Aussicht auf Erfolg.

Zur Sicherheit würde ich jedoch noch auf eine 2. Meinung warten.
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Stichworte
familienkasse, kind, kindergeld, mutter, rückzahlung

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