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Welche Folgen hat die Einstellung der Vermittlung bei arbeitslos ohne Leistung?

Dies ist eine Diskussion zu Welche Folgen hat die Einstellung der Vermittlung bei arbeitslos ohne Leistung? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 19:50
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Welche Folgen hat die Einstellung der Vermittlung bei arbeitslos ohne Leistung?

Hallo!

Mal angenommen:

A ist bei der Arbeitsagentur arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Vermittlungsvorschläge der letzten 9 Monate sahen absolut "mau" aus, nämlich ganze 4 lächerliche Vorschläge. Komplett etwas für die "Tonne"!
Eine Eingliederungsvereinbarung wurde von A auch regelmäßig unterzeichnet und zu allen Terminen erschien A pünktlich.
Seit 8 Monaten hat A einen 400-EUR-Job.
Nun hat A von seinem SB bei dem letzten Termin eine 4-wöchige Maßnahme "aufgedrückt" bekommen, die sich mit dem 400-EUR-Job zeitlich überhaupt nicht vereinbart. Daraufhin sagte der SB zu A, er könne ja den Job kündigen, um dann für die 4 Wochen an der Maßnahme teilzunehmen. Hinterher ist der Job für A natürlich weg!
Nur was ist das für eine Logik, dass das AA einen kleinen und hart erkämpften Mini-Job für eine 4-wöchige Maßnahme hinten anstellt? Ein anderer Vorschlag vom SB ist, dass A sich "arbeitssuchend ohne Leistung" meldet und monatl. mit 19 EUR Zuzahlung in die Rentenkasse von den lästigen Maßnahmen "frei kauft"!
A hat die Maßnahme nicht angetreten und nun schreibt der SB, dass er A eine Einstellung der Vermittlung gemäß § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III aufdrücken kann und das ein Ausschluss von der Vermittlung für die Dauer von 12 Wochen gemäß § 38 Abs. 3 Satz 3 SGB III gegeben sein kann.

Da A absoluter Laie ist, nun die Frage:
Was kann A im schlimmsten Fall passieren? Welche langfristigen Folgen kann es geben? Etc. etc.!
A freut sich über jede informative Antwort!

Grüße von
Schnaufschnecke
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 03:15
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AW: Welche Folgen hat die Einstellung der Vermittlung bei arbeitslos ohne Leistung?

Dass sich Leute arbeitssuchend melden, ohne eine Arbeit zu suchen oder eine angebotene Arbeit überhaupt annehmen zu wollen, weil sie mehr Rente wollen für lau,

das hat sich mittlerweile bis nach Nürnberg herumgesprochen ins Hauptquartier der Agentur für Arbeit. Die Nürnberger freuen sich über Pseudokunden natürlich genauso wie BP, und hofieren sie mit Kusshand.

Und werfen sie aus dem Gratis-Renten-Erhöhungs-Modul namens "Pseudo-Arbeitssuche" raus. Wenn sie die Bedingungen nicht erfüllen.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Kindergeld konnte man früher auch so für lau kriegen. Man musste sich nur ausbildungssuchend melden - und monatelang nichts tun, außer sich die Zächennägel zu lackieren. Bis das Amt dem Trick auf die Schliche kam.
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Alt 07.10.2011, 09:07
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AW: Welche Folgen hat die Einstellung der Vermittlung bei arbeitslos ohne Leistung?

Hallo!

Hmmm, wo ist denn da die Antwort auf meine gestellte Frage? Habe ich die vielleicht übersehen?

Nun gut, aber A WILL ja arbeiten und tut es ja auch, auch wenn es NUR ein 400-EUR-Job ist. A möchte, nein WILL einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen, doch die Suche und Ergatterung eines solchen ist ja bekanntlich sehr schwierig.
A findet es einfach nur eine bodenlose Frechheit, wenn immer unterstellt wird, dass A nicht arbeiten möchte, sondern nur auf der "faulen Haut" liegen will.
A war bis vor 7 Monaten Hartz-IV-Bezieher und hat dort 8 belegbare Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung durchlaufen. Er ist auf dem neuesten Stand der Bewerbungen, Internetrecherche, Umorientierung in andere Jobbereiche, etc. etc.! Jede, aber auch jede Maßnahme mit diesen Schulungsinhalten ist einfach nur ein Zeitvertreib zum "Nase bohren" für A! Und für das "Popeln" soll A seinen hart erkämpften 400-EUR-Job aufgeben? NIEMALS!

Aber die Fage lautete s. o.:
Was kann A in der o. g. Angelegenheit im schlimmsten Fall passieren? Welche langfristigen Folgen kann es geben? Etc. etc.!
A freut sich über jede informative Antwort!

Gruß
Schnaufschnecke
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 04:17
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AW: Welche Folgen hat die Einstellung der Vermittlung bei arbeitslos ohne Leistung?

Wie gesagt: Es fallen die für lau einzustreichen gedachten Rentenanwartschaftsanrechungszeiten flach, wenn man nicht mehr zur Vermittlung zur Verfügung steht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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