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Weitergabe Arztbericht

Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe Arztbericht innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 16:04
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Weitergabe Arztbericht

Folgender fiktiver Fall:

Der A war im Krankenhaus.

Den Entlassungsbericht erhält der Arzt B und in Kopie der A vom Krankenhaus. Dies war mit dem A so vereinbart.

Der A gibt den Bericht informell auch an den Facharzt C weiter.

Die Krankenkasse des A bittet nun den C um Übersendung einer Kopie des Berichts.

Der C kommt der Bitte nach.

Zu Recht ?

Gruß klausewitz
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 18:07
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AW: Weitergabe Arztbericht

Zitat:
Zu Recht ?
nein! der bericht fällt unter die schweigepflicht und die dürfte nur mit zustimmung der patientin gebrochen und dann bericht weitergegeben werden.

ohne zustimmung der patientin darf der arzt keine berichte weitergeben auch nicht an die kk.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 19:28
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AW: Weitergabe Arztbericht

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nein! der bericht fällt unter die schweigepflicht ...
Danke.

Was kann denn der A tun, damit der rechtswidrig weitergegebene Bericht aus der Welt kommt und nicht sogar noch weitergegeben wird ?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 19:41
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AW: Weitergabe Arztbericht

Zitat:
Was kann denn der A tun, damit der rechtswidrig weitergegebene Bericht aus der Welt kommt und nicht sogar noch weitergegeben wird ?
hmmmm.... gute frage.

möglicherweise könnte er eine einstweilige verfügung über die herausgabe des berichts erwirken (???). sicher bin ich mir allerdings nicht..

a könnte auch den arzt anzeigen. das fällt unter verletzung der ärztlichen schweigepflicht und ist strafbar (§203 Stgb). davon kriegt er den bericht aber auch nicht aus der welt...

ich frag mich, was sich der artz dabei gedacht hat. das is ja echt nen dicker hund.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:21
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AW: Weitergabe Arztbericht

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hmmmm.... gute frage.
Da kann man fast nur sagen: zu spät! Ist der Bericht einmal in den Händen der GKV, wird er nicht zu entfernen sein. Auch, wenn die GKV unrechtmäßig drangekommen ist...

Zitat:
ich frag mich, was sich der artz dabei gedacht hat. das is ja echt nen dicker hund.
Kann ich Dir sagen: Ärzte werden regelmäßig mit rechtswidrigen Anfragen der GKV beglückt. Auch nach Hinweisen der Ärzte und der KV ist diese Praxis nicht aus der Welt zu schaffen, weil die GKV es so wesentlich einfacher hat als den Weg über den MDK zu gehen. Geschicktere GKV-Mitarbeiter schicken die Anfrage "zur Weiterleitung an den MDK". Es gibt unter Garantie viele Ärzte, die die Anfragen - die im Wust vieler berechtigter Anfragen (Sozialgericht/Rentenversicherung/BG/MDK) nicht unbedingt auffallen - beantworten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:34
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AW: Weitergabe Arztbericht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Da kann man fast nur sagen: zu spät! Ist der Bericht einmal in den Händen der GKV, wird er nicht zu entfernen sein. Auch, wenn die GKV unrechtmäßig drangekommen ist...
Das kann ich fast nicht glauben.

Die GKV muß doch verpflichtet werden können, den Bericht zu vernichten. (????)
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  #7 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:37
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AW: Weitergabe Arztbericht

Und die entsprechenden Dinge aus den Rechnern zu löschen? Hmmm...Stoßrichtung Datenschutz?
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Alt 10.11.2011, 09:45
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AW: Weitergabe Arztbericht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Auch, wenn die GKV unrechtmäßig drangekommen ist...
Warum unrechtmäßig?

Die KK ist der Leistungsträger und kommt generell an alle Unterlagen die das Mitglied betreffen. Notfalls über die Abrechnungsstelle, dass ist völlig legitim.

Selige Diskussion, hier klicken.

Nochmal; Der leistungsträher, hier die KK, ist durchaus berechtigt zu erfahren wofür sie zahlt.

PS: Versuche mal deine krankenhaustagegeldversicherung in Anspruch zu nehmen ohne ihr die geforderte Diagnose zu übermitteln.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 10:17
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AW: Weitergabe Arztbericht

Das was Pro hier äußert war auch mein erster Gedanke.

Durch die Abrechnungsschlüssel ist die Krankheit des Patienten bei der KK bekannt.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 10:43
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AW: Weitergabe Arztbericht

@pro
schön, dass du wieder da bist, schatzi.

jetzt weiß ich, was mir gefehlt hat...

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Die KK ist der Leistungsträger und kommt generell an alle Unterlagen die das Mitglied betreffen.
aber ohne schweigepflichtentbindung nicht an komplette krankenberichte.

Zitat:
Notfalls über die Abrechnungsstelle, dass ist völlig legitim.
auch die abrechnungsstelle hat keinen zugriff auf komplette krnakenberichte.

krankenberichte dürfen nur mit ausdrücklicher genehmigung der patientin (schweigepflithctentbindung) weitergegeben werden.
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