Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe Arztbericht innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Weitergabe Arztbericht Der A war im Krankenhaus. Den Entlassungsbericht erhält der Arzt B und in Kopie der A vom Krankenhaus. Dies war mit dem A so vereinbart. Der A gibt den Bericht informell auch an den Facharzt C weiter. Die Krankenkasse des A bittet nun den C um Übersendung einer Kopie des Berichts. Der C kommt der Bitte nach. Zu Recht ? Gruß klausewitz |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Zitat:
ohne zustimmung der patientin darf der arzt keine berichte weitergeben auch nicht an die kk. |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Danke. Was kann denn der A tun, damit der rechtswidrig weitergegebene Bericht aus der Welt kommt und nicht sogar noch weitergegeben wird ? |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Zitat:
möglicherweise könnte er eine einstweilige verfügung über die herausgabe des berichts erwirken (???). sicher bin ich mir allerdings nicht.. a könnte auch den arzt anzeigen. das fällt unter verletzung der ärztlichen schweigepflicht und ist strafbar (§203 Stgb). davon kriegt er den bericht aber auch nicht aus der welt... ich frag mich, was sich der artz dabei gedacht hat. das is ja echt nen dicker hund. |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Da kann man fast nur sagen: zu spät! Ist der Bericht einmal in den Händen der GKV, wird er nicht zu entfernen sein. Auch, wenn die GKV unrechtmäßig drangekommen ist... Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Zitat:
Die GKV muß doch verpflichtet werden können, den Bericht zu vernichten. (????) |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Und die entsprechenden Dinge aus den Rechnern zu löschen? Hmmm...Stoßrichtung Datenschutz?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Warum unrechtmäßig? Die KK ist der Leistungsträger und kommt generell an alle Unterlagen die das Mitglied betreffen. Notfalls über die Abrechnungsstelle, dass ist völlig legitim. Selige Diskussion, hier klicken. Nochmal; Der leistungsträher, hier die KK, ist durchaus berechtigt zu erfahren wofür sie zahlt. PS: Versuche mal deine krankenhaustagegeldversicherung in Anspruch zu nehmen ohne ihr die geforderte Diagnose zu übermitteln. ![]() Gruß Pro |
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| AW: Weitergabe Arztbericht Das was Pro hier äußert war auch mein erster Gedanke. Durch die Abrechnungsschlüssel ist die Krankheit des Patienten bei der KK bekannt. |
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| AW: Weitergabe Arztbericht @pro schön, dass du wieder da bist, schatzi. ![]() jetzt weiß ich, was mir gefehlt hat... Zitat:
Zitat:
krankenberichte dürfen nur mit ausdrücklicher genehmigung der patientin (schweigepflithctentbindung) weitergegeben werden. |
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