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Was droht bei Anzeige wegen Wohngeld-Missbrauchs

Dies ist eine Diskussion zu Was droht bei Anzeige wegen Wohngeld-Missbrauchs innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 12.10.2011, 09:53
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Was droht bei Anzeige wegen Wohngeld-Missbrauchs

Hallo,
angenommen Person A hat Wohngeld beantragt, da kein Job und Schulden nach Studium (benötigt das Wohngeld also wirklich).
Person A wohnt aber mit Person B zusammen, die einen Job hat. Beide sind "zusammen", aber weder verlobt noch verheiratet.

Person A stellt also einen Wohngeld-Atrag und sagt, dass sie lediglich mit B zusammen wohnt (da B nicht für alles aufkommen will).

Also kommt ein Rückschreiben wo drin steht, dass angenommen wird, dass A mit B zusammen sei und daher B die Konten offen legen soll.

Da A aber in der Zwischenzeit einen Job bekommen hat und das Wohngeld nicht mehr braucht, schreibt A zurück, dass sich das Ganze aufgrund des neuen Jobs erledigt hat und da B nicht seine Konten zeigen will. Das Wohngeld wird also doch nicht benötigt.

Jetzt kommt aber eine Anzeige ins Haus, wo A zur Polizei geladen wird aufgrund des Verdachts auf Wohngeld-Missbrauchs. Außerdem solle sich A einen Anwalt nehmen. A hat aber keine Leistungen erhalten und selbst den Antrag zurückgezogen.

Was droht A in diesem Fall? Wird ein Anwalt benötigt? Was soll A machen?

Viele Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 10:08
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AW: Was droht bei Anzeige wegen Wohngeld-Missbrauchs

Leistungsmißbrauch setzt voraus, daß Leistungen bezogen wurden. Wurden keine bezogen, fällt das also schon mal weg.

Eine rechtliche Beratung kann und darf nur ein Rechtsanwalt machen, wenn A als Beschuldigter eine Vorladung zur Vernehmung erhalten hat, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 10:17
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AW: Was droht bei Anzeige wegen Wohngeld-Missbrauchs

BGB § 263
"Betrug.(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
"

man sollte zB schon mal seine kontoauszüge sortieren, um nachzuweisen, dass man eben keine lebensgemeinschaft ist und hoffentl hat jeder sein eigenes zimmer in der wg
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 10:49
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AW: Was droht bei Anzeige wegen Wohngeld-Missbrauchs

Kommt mir alles etwas suspekt vor.

Da wird also Wohngeld beantragt, im Antrag wird angegeben, dass man mit einer anderen Person zusammen wohnt.

Die Bewilligungsbehörde schließt daraus "messerscharf". dass die antragstellende Person mit der anderen Person zusammenlebt und deshalb §5 Abs.2 Ziff.3 WoGG in Verbindung mit §7 Abs.3a Ziff 1-4 SGB II in Anwendung zu bringen ist. Die maßgeblichen Kriterien in §7 Abs.3a Ziff 1-4 SGB II werden dabei einfach unterstellt, über belastbare Erkenntnisse dürfte die Behörde wohl kaum verfügen.

Der Wohngeldantrag wird in Folge vom Antragsteller zurückgezogen, da a) wegen einer Arbeitsaufnahme die Brechtigung entfällt und b) da die andere Person ihre Einkunfts- / Vermögenssituation nicht offenlegen will.

Daraufhin kommt es offenbar zu einer Anzeige durch die Behörde wegen Leistungserschleichung / Leistungsbetrug.

Aus der Schilderung des fiktiven Falls ist die angebliche Reaktion der Behörde für mich nicht nachvollziehbar und auch nicht glaubhaft. M.E fehlen in der Fallschilderung essentielle Fakten.

Ansonsten wäre eine ggf. unberechtigte Beantragung von Sozialleistungen immer gleich der Versuch eines Betrugs. In meine Augen barer Unsinn.
__________________
Gruß

Klaus
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anzeige, missbrauch, wohngeld

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