Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren?

Dies ist eine Diskussion zu Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren? innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.07.2007, 09:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jokko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren?

Bei der Bearbeitung der Elterngeldanträge entstehen je nach Bundesland derzeit monatelange Wartezeiten.
Meine Frage: gibt es einen Rechtsanspruch aufs Elterngeld und wer haftet aufgrund dieser Verzögerungen eigentlich, wenn die Familie dadurch zahlungsunfähig wird? (also Überziehungszinsen, Mahngebühren oder gar Schwierigkeiten bei der Bedienung laufender Kreditzahlungen)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2007, 11:51
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 41
Beiträge: 10.147
95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)  
AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren?

Hallo,

ein Verwaltungsakt, dieses ist einer, kann bis zu einem halben Jahr dauern, erst dann kann gemäß § 88 SGG der Anspruch auf Erlassung eines Bescheid´s gerichtlich durchgesetzt werde. Eventuelle Schadensersatzansprüche können demnach erst nach dieser Frist zur Geltung kommen.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2007, 13:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.015
98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)  
AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren?

@ Pro:

Danke für diese neue Erkenntnis
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 10:10
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 41
Beiträge: 10.147
95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)  
AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren?

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
@ Pro:

Danke für diese neue Erkenntnis
Das war dir doch nicht neu. Wenn ja, dann freut mich das du wieder dazu lernen konntest.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 10:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.015
98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4015 Beiträge, 371 Bewertungen)  
AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren?

Zummindest den § kannte ich nicht. Den Rest schon
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 10:38
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 41
Beiträge: 10.147
95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)  
AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren?

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
Zummindest den § kannte ich nicht. Den Rest schon
So so, na man lernt halt nie aus.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beim Schlaganfall zählt jede Minute Nachrichten: Wissenschaft 20.10.2009 12:00
Wer zahlt Mahngebühren bei Versäteter Zahlung durch Versicherung? Versicherungsrecht 04.02.2009 14:38
Wer zahlt beim Mahnverfahren Bankrecht 07.10.2008 10:35
Wartezeiten nach Umtausch Kaufrecht / Leasingrecht 24.01.2005 12:38
Zählt der 14 Tag beim Widerrufsrecht noch? Verbraucherrecht 21.01.2005 15:41





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios