Dies ist eine Diskussion zu Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren? ![]() Meine Frage: gibt es einen Rechtsanspruch aufs Elterngeld und wer haftet aufgrund dieser Verzögerungen eigentlich, wenn die Familie dadurch zahlungsunfähig wird? (also Überziehungszinsen, Mahngebühren oder gar Schwierigkeiten bei der Bedienung laufender Kreditzahlungen) |
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| AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren? Hallo, ein Verwaltungsakt, dieses ist einer, kann bis zu einem halben Jahr dauern, erst dann kann gemäß § 88 SGG der Anspruch auf Erlassung eines Bescheid´s gerichtlich durchgesetzt werde. Eventuelle Schadensersatzansprüche können demnach erst nach dieser Frist zur Geltung kommen. Gruß Pro |
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| AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren? @ Pro: Danke für diese neue Erkenntnis
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren? Zitat:
Wenn ja, dann freut mich das du wieder dazu lernen konntest. Gruß Pro |
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| AW: Wartezeiten beim Elterngeld: wer zahlt Überziehungszinsen/Mahngebühren? Zummindest den § kannte ich nicht. Den Rest schon
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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